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Entfernungspauschale 2026: 38 Cent ab dem 1. Kilometer

Tripbook Team
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Entfernungspauschale 2026: 38 Cent ab dem ersten Kilometer

Die Entfernungspauschale 2026 bringt eine wichtige Neuerung: Ab dem 1. Januar 2026 gilt der erhöhte Satz von 0,38 € pro Entfernungskilometer bereits ab dem ersten Kilometer. Die bisherige Staffelung mit 0,30 € für die ersten 20 km entfällt. Das Steueränderungsgesetz 2025 hat diese Vereinfachung beschlossen und entlastet besonders Pendler mit kürzeren Arbeitswegen.

Was ändert sich 2026?

Bis Ende 2025 galt eine gestaffelte Entfernungspauschale:

  • Km 1–20: 0,30 €/km
  • Ab km 21: 0,38 €/km

Ab 2026 gilt einheitlich 0,38 €/km ab dem ersten Kilometer. Das bedeutet: Für die ersten 20 Kilometer erhalten Pendler 8 Cent mehr pro Kilometer – eine Verbesserung von fast 27 %.

Beispiel: 15 km Arbeitsweg, 220 Arbeitstage:

  • Alt (2025): 15 x 0,30 € x 220 = 990 €
  • Neu (2026): 15 x 0,38 € x 220 = 1.254 €
  • Vorteil: 264 € mehr Werbungskosten

Entfernungspauschale 2026: Alt vs. Neu

Grundregeln der Entfernungspauschale

Die wichtigsten Regeln im Überblick:

  • Nur einfache Strecke: Nur der Hinweg zählt, nicht Hin- und Rückfahrt
  • Verkehrsmittelunabhängig: Auto, Bahn, Fahrrad, E-Bike, zu Fuß – der Satz ist identisch
  • Nur volle Kilometer: Angefangene Kilometer werden abgerundet
  • Kürzeste Strecke: Grundsätzlich die kürzeste Straßenverbindung (Ausnahme: verkehrsgünstigere Strecke)
  • Höchstbetrag: 4.500 €/Jahr für ÖPNV-Nutzer (kein Limit bei eigenem PKW)
  • Eine Fahrt pro Arbeitstag: Mehrfache Fahrten zählen nur einmal

Berechnung mit Beispielen

Kurzer Arbeitsweg (10 km)

  • 10 km x 0,38 € x 230 Tage = 874 €
  • Unter dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € – lohnt sich nur in Kombination mit weiteren Werbungskosten

Mittlerer Arbeitsweg (25 km)

  • 25 km x 0,38 € x 220 Tage = 2.090 €
  • Deutlich über dem Pauschbetrag – gesonderte Angabe lohnt sich immer

Langer Arbeitsweg (50 km)

  • 50 km x 0,38 € x 220 Tage = 4.180 €
  • Erhebliche Steuerersparnis bei mittlerem Steuersatz

Die Entfernungspauschale gehört zu den Werbungskosten für Fahrten und wird in der Anlage N der Steuererklärung eingetragen.

Homeoffice und Entfernungspauschale

An Tagen, an denen du im Homeoffice arbeitest, fällt keine Entfernungspauschale an. Stattdessen kannst du die Homeoffice-Pauschale nutzen:

  • 6 € pro Tag, maximal 210 Tage = 1.260 €/Jahr
  • Beide Pauschalen schließen sich pro Tag gegenseitig aus

Beispiel Hybrid-Arbeitsmodell: 120 Bürotage (25 km), 100 Homeoffice-Tage:

  • Entfernungspauschale: 25 x 0,38 € x 120 = 1.140 €
  • Homeoffice-Pauschale: 6 € x 100 = 600 €
  • Gesamt: 1.740 € Werbungskosten

Mehr zum Zusammenspiel findest du im Artikel Homeoffice und Pendlerpauschale kombinieren.

Mobilitätsprämie für Geringverdiener

Steuerpflichtige, die aufgrund geringen Einkommens keine oder kaum Steuern zahlen, profitieren von der Mobilitätsprämie:

  • 14 % der Entfernungspauschale, die den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € übersteigt
  • Die Befristung wurde aufgehoben – die Prämie gilt auch nach 2026 weiterhin
  • Die Prämie wird direkt ausgezahlt, nicht als Steuerermäßigung

Entfernungspauschale 2026: Berechnung und Sonderfälle

Fahrgemeinschaften und Umwege

Fahrgemeinschaften

Jedes Mitglied einer Fahrgemeinschaft kann die volle Entfernungspauschale geltend machen – auch Mitfahrer, die nicht selbst fahren. Der Höchstbetrag von 4.500 € gilt aber für Mitfahrer.

Umwege

Grundsätzlich gilt die kürzeste Straßenverbindung. Eine längere Strecke kann angesetzt werden, wenn sie verkehrsgünstiger ist – also bei gleicher oder kürzerer Fahrzeit. Das Finanzamt akzeptiert in der Regel Routenplaner-Nachweise.

Dokumentation der Arbeitstage

Das Finanzamt erwartet plausible Angaben zu den Arbeitstagen. Übliche Maximalwerte:

  • 5-Tage-Woche: ca. 220–230 Arbeitstage
  • 6-Tage-Woche: ca. 260–280 Arbeitstage

Abzuziehen sind Urlaub, Krankheit, Homeoffice-Tage und Feiertage. Mit Tripbook dokumentierst du automatisch, an welchen Tagen du tatsächlich zur Arbeit gefahren bist – das gibt dir und dem Finanzamt Sicherheit.

Fazit: Entfernungspauschale 2026 – Mehr für alle Pendler

Die Entfernungspauschale 2026 mit einheitlich 0,38 € ab dem ersten Kilometer ist eine spürbare Verbesserung für alle Pendler. Besonders profitieren Arbeitnehmer mit kürzeren Arbeitswegen bis 20 km, die bisher nur 0,30 €/km erhielten. Die Kombination mit der Homeoffice-Pauschale ermöglicht eine optimale Nutzung beider Regelungen. Dokumentiere deine Arbeitstage mit Tripbook und sichere dir die maximale Steuererstattung.

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