Als Immobilienmakler verbringen Sie einen großen Teil Ihrer Arbeitszeit im Auto – zwischen Besichtigungen, Notarterminen, Bankgesprächen und Kundenakquise. Jeder dieser Kilometer ist steuerlich absetzbar. Die Fahrtkosten für Immobilienmakler summieren sich schnell auf mehrere Tausend Euro pro Jahr und senken Ihre Steuerlast erheblich.
Hier erfahren Sie, welche Fahrten absetzbar sind, welche Pauschalen 2026 gelten und wie Sie die Dokumentation effizient lösen.
Welche Fahrten können Immobilienmakler absetzen?
Als selbstständiger Makler sind praktisch alle geschäftlichen Fahrten Betriebsausgaben:
Vollständig absetzbare Fahrten:
- Objektbesichtigungen (Aufnahme und Kundentermine)
- Fahrten zu Notarterminen
- Banktermine für Finanzierungsberatung
- Kundenakquise und Akquisitionstermine
- Fahrten zu Fortbildungen und Branchenevents
- Materialabholung (Schilder, Exposés, Schlüssel)
Teilweise absetzbar (Arbeitsweg):
- Fahrt von der Wohnung zum eigenen Büro: Entfernungspauschale 0,38 €/km (einfache Strecke)
Die Unterscheidung ist wichtig: Geschäftliche Fahrten zu Kunden und Objekten zählen als Dienstreisen mit 0,30 €/km für Hin- und Rückweg. Die Fahrt zum eigenen Büro nur als einfache Entfernung.
Kilometerpauschale oder tatsächliche Kosten?
Selbstständige Immobilienmakler haben die Wahl:
Option 1: Kilometerpauschale
- 0,30 € pro gefahrenem Kilometer für Geschäftsfahrten
- Einfach und ohne Belegpflicht für die Fahrten selbst
- Ideal bei geringem Fahrzeugwert
Option 2: Tatsächliche Fahrzeugkosten
- Alle Kosten erfassen: Kraftstoff, Versicherung, Steuer, Wartung, Abschreibung, Leasing
- Die Kosten werden nach dem betrieblichen Kilometeranteil aufgeteilt
- Erfordert ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch
- Lohnend bei teuren Fahrzeugen (tatsächliche Kosten oft über 0,50 €/km)
Rechenbeispiel: Ein Makler fährt 25.000 km/Jahr geschäftlich. Die tatsächlichen Kosten seines Mittelklasse-Pkw betragen 0,48 €/km:
- Kilometerpauschale: 25.000 × 0,30 € = 7.500 €
- Tatsächliche Kosten: 25.000 × 0,48 € = 12.000 €
- Ersparnis mit Fahrtenbuch: 4.500 € mehr Betriebsausgaben
Entfernungspauschale 2026: Die Neuerung
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt die Entfernungspauschale einheitlich 0,38 € ab dem ersten Kilometer. Vorher galten 0,30 € für die ersten 20 km und 0,38 € erst ab dem 21. Kilometer.
Für Makler mit Büro bedeutet das: Die Fahrt zum eigenen Büro wird ab 2026 etwas günstiger abgerechnet. Alle weiteren Fahrten zu Besichtigungen und Kunden bleiben bei der Dienstreise-Pauschale von 0,30 €/km.
Verpflegungsmehraufwand für Makler
Bei ganztägigen Besichtigungstouren oder mehrtägigen Reisen zu entfernten Objekten steht Ihnen der Verpflegungsmehraufwand zu:
| Abwesenheit | Pauschale 2026 |
|---|---|
| 8–24 Stunden | 14 € |
| Über 24 Stunden | 28 € |
| An-/Abreisetag | 14 € |
Zusätzlich können Übernachtungskosten bei mehrtägigen Reisen vollständig als Betriebsausgabe abgesetzt werden – mit Originalbeleg.
Fahrtkosten bei der Objektakquise
Auch Fahrten zur Akquise neuer Objekte sind absetzbar – selbst wenn kein Auftrag daraus entsteht. Das Finanzamt erkennt vorbereitende Betriebsausgaben an, solange sie betrieblich motiviert sind.
Absetzbar bei der Akquise:
- Fahrten zu potenziellen Verkäufern
- Besichtigungen ohne Auftrag
- Fahrten zu Netzwerkveranstaltungen
- Wege zur Weiterbildung
Dokumentieren Sie den Zweck jeder Fahrt: „Objektbesichtigung Musterstraße 5, potenzielle Akquise” reicht als Nachweis.
Fahrzeug im Betriebsvermögen: Was Makler wissen müssen
Nutzen Sie Ihren Pkw zu mehr als 50 % betrieblich, gehört er zum Betriebsvermögen. Dann werden alle Kosten als Betriebsausgaben erfasst und der Privatanteil als Entnahme versteuert – entweder per 1%-Regelung oder per Fahrtenbuch.
Betriebliche Nutzung 10–50 %: Sie haben ein Wahlrecht (gewillkürtes Betriebsvermögen). Es kann sich lohnen, das Fahrzeug dem Betriebsvermögen zuzuordnen.
Betriebliche Nutzung unter 10 %: Das Auto bleibt im Privatvermögen. Sie rechnen nur über die Kilometerpauschale ab.
Umsatzsteuer auf Fahrtkosten
Vorsteuerberechtigte Makler können die Umsatzsteuer auf Fahrzeugkosten als Vorsteuer geltend machen. Das gilt für Kraftstoff, Wartung, Reparaturen und Leasingraten. Voraussetzung: Die Rechnung ist auf Ihren Firmennamen ausgestellt und weist die Umsatzsteuer separat aus.
Parkgebühren und Mautgebühren enthalten ebenfalls Umsatzsteuer, die Sie abziehen können. Auch kleinere Beträge summieren sich über das Jahr.
Tipp für Kleinunternehmer: Nutzen Sie die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG), entfällt der Vorsteuerabzug. In diesem Fall rechnen Sie nur mit den Bruttobeträgen als Betriebsausgabe.
Effizient dokumentieren mit einer App
Zwischen Besichtigungen bleibt kaum Zeit für Papierkram. Tripbook erfasst jede Fahrt automatisch per GPS – Sie müssen nur noch den Kunden oder das Objekt zuordnen.
So funktioniert es:
- Tripbook läuft im Hintergrund auf Ihrem iPhone
- Jede Fahrt wird mit Start, Ziel und Kilometer erfasst
- Per Wisch klassifizieren Sie: geschäftlich oder privat
- Am Monats- oder Jahresende: Export als PDF oder Excel
Für selbstständige Makler, die ein Fahrtenbuch für das Finanzamt brauchen, liefert Tripbook finanzamtkonforme Berichte.
Jetzt starten: Jeden Kilometer erfassen
Laden Sie Tripbook herunter und erfassen Sie Ihre Fahrtkosten als Immobilienmakler ab dem ersten Kilometer. Ob Besichtigung, Notartermin oder Akquise – jede dokumentierte Fahrt senkt Ihre Steuerlast.