Neues Firmenauto nötig? Dann stehen Sie vor der Frage: Leasing oder Kauf – was ist steuerlich günstiger? Beide Optionen haben klare Vor- und Nachteile. Die richtige Wahl hängt von Ihrer Liquidität, dem Fahrzeugtyp und der geplanten Nutzungsdauer ab.
Dieser Artikel vergleicht Leasing und Kauf aus steuerlicher Sicht, zeigt Rechenbeispiele und erklärt die Sonderregeln für E-Autos 2026.
Steuerliche Behandlung: Leasing
Beim Leasing zahlen Sie monatliche Raten für die Nutzung des Fahrzeugs. Steuerlich wird Leasing als Nutzungsüberlassung behandelt – Sie erwerben das Fahrzeug nicht.
Was ist absetzbar?
- Monatliche Leasingraten (vollständig bei über 50 % betrieblicher Nutzung)
- Leasingsonderzahlungen (verteilt über die Vertragslaufzeit)
- Kraftstoff und Betriebskosten
- Versicherung und Kfz-Steuer
- Wartung, Reparaturen und Reifenwechsel
Vorsteuerabzug: Vorsteuerberechtigte Unternehmer können die Umsatzsteuer auf die Leasingrate als Vorsteuer geltend machen.
Beispiel: Leasingrate 450 €/Monat netto × 12 = 5.400 € Betriebsausgaben im Jahr. Hinzu kommen Betriebskosten von geschätzt 2.400 €. Gesamte Absetzung: 7.800 €/Jahr.
Steuerliche Behandlung: Kauf
Beim Kauf wird das Fahrzeug Teil Ihres Betriebsvermögens. Die Anschaffungskosten werden über die Nutzungsdauer abgeschrieben.
Abschreibung (AfA):
- Pkw: 6 Jahre Nutzungsdauer (linear)
- Kaufpreis 36.000 € → 6.000 €/Jahr Abschreibung
- Zusätzlich: Alle laufenden Kosten als Betriebsausgaben
Sonderabschreibung nach § 7g EStG:
- Kleine Unternehmen (Gewinn unter 200.000 €) können im Anschaffungsjahr zusätzlich 20 % Sonderabschreibung nutzen
- Bei 36.000 €: 7.200 € Sonderabschreibung im ersten Jahr + reguläre AfA
Beispiel: Kauf für 36.000 €
- Jahr 1: 6.000 € AfA + 7.200 € Sonderabschreibung = 13.200 € + Betriebskosten 2.400 € = 15.600 €
- Jahre 2–6: 4.560 € AfA + 2.400 € Betriebskosten = 6.960 €/Jahr
Vergleich: Leasing vs. Kauf über 6 Jahre
Annahme: Fahrzeug mit Listenpreis 40.000 €, Kaufpreis 36.000 €, Leasingrate 500 €/Monat (36 Monate), Betriebskosten 2.400 €/Jahr.
| Posten | Leasing (36 Mon. + Folgevertrag) | Kauf |
|---|---|---|
| Absetzbar Jahr 1 | 8.400 € | 15.600 € (mit Sonder-AfA) |
| Absetzbar Jahr 2–3 | je 8.400 € | je 6.960 € |
| Absetzbar Jahr 4–6 | je 8.400 € (Folgevertrag) | je 6.960 € |
| Summe 6 Jahre | 50.400 € | 50.400 € |
| Restwert nach 6 Jahren | Kein Eigentum | Fahrzeug im Besitz |
Die Gesamtsumme der Absetzungen ist vergleichbar. Der Unterschied liegt in der zeitlichen Verteilung und der Liquidität.
Wann lohnt sich Leasing mehr?
Leasing ist steuerlich vorteilhafter, wenn:
- Liquiditätsschonung wichtig ist: Kein großer Kapitalaufwand nötig
- Kurze Nutzung geplant: Fahrzeuge alle 2–3 Jahre wechseln
- Hohe monatliche Absetzung gewünscht: Gleichmäßige Betriebsausgaben
- Kein Restwertrisiko: Fahrzeug geht zurück an den Leasinggeber
- Vorsteuerabzug: Vollständiger Vorsteuerabzug auf die Leasingrate
Wann lohnt sich Kauf mehr?
Kauf ist steuerlich vorteilhafter, wenn:
- Langfristige Nutzung geplant: Fahrzeug über 6+ Jahre nutzen
- Sonderabschreibung nutzen: Hohe Absetzung im ersten Jahr
- Gesamtkosten minimieren: Kein Zinsaufschlag wie beim Leasing
- Fahrzeug als Betriebsvermögen: Wertsteigerung oder Verkaufserlös möglich
- Hohe Kilometerleistung: Leasingverträge haben oft Kilometerbegrenzungen
Sonderfall E-Autos 2026
Für Elektrofahrzeuge gelten besonders attraktive Sonderregeln:
Turboabschreibung: Unternehmen können E-Autos bis Ende 2027 im ersten Jahr zu 75 % abschreiben. Ein E-Auto für 45.000 € ergibt eine Absetzung von 33.750 € im ersten Jahr.
0,25%-Regelung: Bei privater Nutzung versteuern Sie nur 0,25 % des Bruttolistenpreises monatlich (bis 100.000 € BLP).
Leasing E-Auto: Die günstigen Leasingraten für E-Autos in Kombination mit dem Vorsteuerabzug machen Leasing besonders attraktiv.
Sonderzahlungen beim Leasing: Vorsicht
Leasingsonderzahlungen können nicht sofort vollständig abgesetzt werden. Sie müssen über die Vertragslaufzeit verteilt werden.
Beispiel: 6.000 € Sonderzahlung bei 36 Monaten Laufzeit = 166,67 € pro Monat als Betriebsausgabe. Bei Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) als Freiberufler gilt allerdings das Zufluss-/Abflussprinzip – die Sonderzahlung kann unter bestimmten Umständen im Zahlungsjahr voll absetzt werden.
Gemischte Nutzung: Fahrtenbuch nicht vergessen
Egal ob Leasing oder Kauf – bei gemischter Nutzung (privat und beruflich) müssen Sie den Privatanteil nachweisen. Zwei Optionen:
- 1%-Regelung: Pauschal 1 % des BLP monatlich versteuern
- Fahrtenbuch: Tatsächlichen Privatanteil dokumentieren
Gerade bei niedrigem Privatanteil spart das Fahrtenbuch erheblich. Tripbook erfasst Ihre Fahrten automatisch und berechnet den exakten Privatanteil.
Die richtige Entscheidung treffen
Laden Sie Tripbook herunter und dokumentieren Sie Ihre Betriebsfahrten von Anfang an. Ob Leasing oder Kauf – ein sauberes Fahrtenbuch zeigt Ihnen den genauen betrieblichen Nutzungsanteil und hilft bei der steuerlich optimalen Entscheidung.