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CO2 Sachbezug 2026: Grenzwert & WLTP-Tabelle

Tripbook Team
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Sachbezug CO2-Grenzwert Tabelle Österreich 2020 bis 2026 – NEFZ und WLTP

Der CO2-Grenzwert für den Sachbezug liegt 2026 in Österreich bei 126 g/km (WLTP): Stößt dein Firmenwagen weniger aus, gilt der ermäßigte Sachbezug von 1,5 % der Anschaffungskosten – liegt der Wert darüber, sind es 2 %. Reine Elektroautos mit 0 g/km sind vom Sachbezug befreit. Welcher Grenzwert konkret zählt, richtet sich nach dem Erstzulassungsjahr deines Fahrzeugs. Diese CO2 Sachbezug Grenzwert Tabelle zeigt alle Werte nach NEFZ und WLTP – von 2016 bis 2026 – inklusive Praxisbeispielen.

Warum der CO2-Grenzwert für den Sachbezug entscheidend ist

Der CO2-Ausstoß eines Firmenwagens bestimmt in Österreich, ob du den ermäßigten Sachbezug von 1,5 % der Anschaffungskosten (maximal 720 €/Monat) oder den vollen Satz von 2 % (maximal 960 €/Monat) zahlst. Die Differenz kann über das Jahr gerechnet mehrere tausend Euro ausmachen. Reine Elektroautos mit 0 g/km CO2 sind vollständig vom Sachbezug befreit.

Alle Details zur Berechnung findest du im Beitrag Sachbezug Firmenwagen Österreich.

Sachbezug CO2-Grenzwert Tabelle – Übersicht NEFZ und WLTP

CO2-Grenzwerte nach NEFZ (Erstzulassung bis 31.3.2020)

Bis zum 31. März 2020 wurde der CO2-Ausstoß in Österreich nach dem NEFZ-Verfahren (Neuer Europäischer Fahrzyklus) gemessen. Die Grenzwerte für den ermäßigten Sachbezug von 1,5 % waren:

ErstzulassungsjahrCO2-Grenzwert (NEFZ)
2016 und davor130 g/km
2017127 g/km
2018124 g/km
2019121 g/km
2020 (bis 31.3.)118 g/km

Der Grenzwert wurde jährlich um 3 g/km abgesenkt, ausgehend von 130 g/km im Jahr 2016. Wer vor dem 1. April 2020 ein Fahrzeug erstzugelassen hat, muss den CO2-Wert laut NEFZ-Prüfung im Typenschein heranziehen.

Wie erkenne ich den NEFZ-Wert?

Den NEFZ-Wert findest du in der Zulassungsbescheinigung Teil I unter Punkt V.7 oder im Typenschein. Bei älteren Fahrzeugen steht dort ausschließlich der NEFZ-Wert. Bei Fahrzeugen, die ab September 2018 typisiert wurden, sind häufig beide Werte (NEFZ und WLTP) angeführt – für die Sachbezugsbewertung bei Erstzulassung vor dem 1.4.2020 zählt jedoch der NEFZ-Wert.

CO2-Grenzwerte nach WLTP 2020–2026 (Erstzulassung ab 1.4.2020)

Mit der Umstellung auf das realistischere WLTP-Messverfahren (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure) wurden die Grenzwerte angepasst. WLTP liefert höhere CO2-Werte als NEFZ, weil der Testzyklus praxisnäher ist. Die Grenzwerte für den ermäßigten 1,5 %-Sachbezug:

ErstzulassungsjahrCO2-Grenzwert (WLTP)
2020 (ab 1.4.)141 g/km
2021138 g/km
2022135 g/km
2023132 g/km
2024129 g/km
2025 und später126 g/km

Die Grenzwerte sanken zunächst jährlich um 3 g/km – von 141 g/km (2020) auf 126 g/km im Jahr 2025. Wichtig für 2026: Seit dem Erstzulassungsjahr 2025 wird der Grenzwert nicht weiter abgesenkt. Für Erstzulassungen 2025 und später gelten unverändert 126 g/km (WLTP). Prüfe den exakten Wert vor einer Anschaffung dennoch gegen die aktuelle Sachbezugswerteverordnung bzw. die Angaben von BMF und WKO. Der Sprung von 118 g/km (NEFZ) auf 141 g/km (WLTP) im Jahr 2020 ergibt sich aus der unterschiedlichen Messmethode – er stellt keine Lockerung dar.

CO2-Grenzwerte nach WLTP 2020–2026 für den Sachbezug

NEFZ vs. WLTP: Was gilt für mein Fahrzeug?

Die Frage, welches Messverfahren relevant ist, richtet sich nach dem Erstzulassungsdatum:

  • Erstzulassung bis 31.3.2020: NEFZ-Wert aus dem Typenschein
  • Erstzulassung ab 1.4.2020: WLTP-Wert laut Zulassungsbescheinigung

Entscheidend ist das Datum der erstmaligen Zulassung des konkreten Fahrzeugs – nicht das Kaufdatum und nicht das Modelljahr. Bei Gebrauchtfahrzeugen zählt ebenfalls das ursprüngliche Erstzulassungsdatum. Ein 2019 erstzugelassenes Fahrzeug wird also immer nach dem NEFZ-Grenzwert von 121 g/km bewertet, selbst wenn es 2026 den Besitzer wechselt.

WLTP-Werte Tabelle Österreich: den CO2-Wert deines Autos finden

Um deinen Firmenwagen richtig einzustufen, brauchst du seinen offiziellen CO2-Wert nach WLTP – keinen Schätzwert. So findest du ihn:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Zulassungsschein): Unter Punkt V.7 ist der kombinierte CO2-Wert in g/km eingetragen. Bei Fahrzeugen ab 2018 steht dort in der Regel der WLTP-Wert.
  • Typenschein / Datenauszug: Enthält die vollständigen Emissionswerte laut Typengenehmigung.
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier): Weist den WLTP-CO2-Wert des konkreten Fahrzeugs aus.
  • Hersteller- oder Händlerangaben: Im Datenblatt bzw. Konfigurator ist der WLTP-Kombiwert ausgewiesen; bei Gebrauchtwagen hilft die Fahrzeug-/Eurotax-Bewertung weiter.

Für die Sachbezugsbewertung zählt immer der kombinierte WLTP-Wert (nicht die Einzelwerte für Stadt, Landstraße oder Autobahn). Diesen Wert vergleichst du mit dem Grenzwert deines Erstzulassungsjahres aus der Tabelle oben – für 2026 also mit 126 g/km.

Praxisbeispiele

Beispiel 1: Neuwagen mit Erstzulassung 2026

  • Fahrzeug: Mittelklasse-Pkw, CO2-Ausstoß 120 g/km (WLTP)
  • Grenzwert 2026: 126 g/km → CO2 liegt darunter
  • Sachbezugssatz: 1,5 % der Anschaffungskosten
  • Anschaffungskosten: 45.000 €
  • Monatlicher Sachbezug: 45.000 € × 1,5 % = 675 €

Beispiel 2: Neuwagen mit Erstzulassung 2026, CO2 über Grenzwert

  • Fahrzeug: SUV, CO2-Ausstoß 155 g/km (WLTP)
  • Grenzwert 2026: 126 g/km → CO2 liegt darüber
  • Sachbezugssatz: 2 % der Anschaffungskosten
  • Anschaffungskosten: 50.000 €
  • Monatlicher Sachbezug: 50.000 € × 2 % = 1.000 € → gedeckelt auf 960 € (Höchstbetrag)

Die Differenz zwischen 1,5 % und 2 % beträgt bei diesen Beispielen 285 € pro Monat – das sind über 3.400 € weniger steuerpflichtiges Einkommen pro Jahr.

Beispiel 3: Gebrauchtwagen von 2022

  • Fahrzeug: Gebraucht gekauft 2026, Erstzulassung war 2022
  • CO2-Ausstoß: 133 g/km (WLTP)
  • Grenzwert bei Erstzulassung 2022: 135 g/km → CO2 liegt darunter
  • Sachbezugssatz: 1,5 % – obwohl der aktuelle Grenzwert 2026 bei 126 g/km liegt

Das Prinzip: Maßgeblich ist immer der Grenzwert im Jahr der Erstzulassung. Ein einmal festgelegter Sachbezugssatz bleibt dauerhaft bestehen.

Dauerregelung: Was passiert in Folgejahren?

Ein häufiges Missverständnis: Viele Arbeitnehmer befürchten, dass ihr Sachbezug steigt, wenn der CO2-Grenzwert in Folgejahren weiter sinkt. Das ist nicht der Fall. Der Sachbezugssatz wird einmalig im Jahr der Erstzulassung festgelegt und ändert sich danach nicht mehr.

Beispiel: Ein 2024 erstzugelassenes Fahrzeug mit 128 g/km CO2 (WLTP) liegt unter dem Grenzwert von 129 g/km und erhält den 1,5 %-Satz. Auch 2025 und 2026, obwohl der Grenzwert für Neuzulassungen inzwischen bei 126 g/km liegt, bleibt es dauerhaft bei 1,5 %.

Halber Sachbezug: Zusätzlich 50 % sparen

Unabhängig davon, ob der 1,5 %- oder 2 %-Satz gilt, kannst du den Sachbezug nochmals halbieren, wenn du weniger als 6.000 Privatkilometer pro Jahr fährst. Voraussetzung ist ein lückenloses Fahrtenbuch. Alle Details dazu: Halber Sachbezug mit Fahrtenbuch.

Die Kombination aus niedrigem CO2-Grenzwert und halbem Sachbezug ergibt den geringstmöglichen Sachbezugswert:

SachbezugsartCO2 ≤ GrenzwertCO2 > Grenzwert
Voller Sachbezug1,5 % (max. 720 €)2,0 % (max. 960 €)
Halber Sachbezug0,75 % (max. 360 €)1,0 % (max. 480 €)
Elektroauto0 % (0 €)

Die vollständige Berechnung findest du im Beitrag Sachbezug Firmenwagen berechnen.

Tipps für die Fahrzeugwahl

  • Vor dem Kauf prüfen: Den CO2-Wert laut WLTP im Typenschein mit dem aktuellen Grenzwert vergleichen
  • Knapp über dem Grenzwert? Eventuell ein sparsameres Modell oder eine andere Motorisierung wählen – die jährliche Ersparnis kann erheblich sein
  • Elektroauto in Betracht ziehen: Sachbezug 0 € plus weitere steuerliche Vorteile
  • Gebrauchtfahrzeug prüfen: Ältere Erstzulassungsjahre haben höhere Grenzwerte – ein Gebrauchter kann günstiger eingestuft sein

Fazit: CO2 Sachbezug Grenzwert Tabelle als Entscheidungshilfe

Die CO2 Sachbezug Grenzwert Tabelle ist das zentrale Werkzeug bei der Firmenwagenwahl in Österreich. Nachdem der WLTP-Grenzwert bis 2025 jährlich um 3 g/km gesunken ist und seit 2025 unverändert bei 126 g/km liegt, lohnt sich der Blick auf den Emissionswert vor dem Kauf mehr denn je. Ein Fahrtenbuch sichert zusätzlich den halben Sachbezug, wenn du unter 6.000 Privatkilometer pro Jahr bleibst. Tripbook erfasst automatisch alle Fahrten, trennt dienstliche von privaten Kilometern und liefert einen lückenlosen Nachweis für den halben Sachbezug.

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