Die Sachbezug CO2-Grenzwert Tabelle zeigt dir auf einen Blick, welcher Emissionsgrenzwert in welchem Erstzulassungsjahr gilt. Liegt der CO2-Ausstoß deines Firmenwagens unter dem jeweiligen Grenzwert, profitierst du vom ermäßigten Sachbezugssatz von 1,5 % statt 2 %. Seit 2020 spielt dabei auch die Umstellung von NEFZ auf WLTP eine zentrale Rolle. In diesem Beitrag findest du alle Grenzwerte von 2016 bis 2026 inklusive Praxisbeispielen.
Warum der CO2-Grenzwert entscheidend ist
Der CO2-Ausstoß eines Firmenwagens bestimmt in Österreich, ob du den ermäßigten Sachbezug von 1,5 % der Anschaffungskosten (maximal 720 €/Monat) oder den vollen Satz von 2 % (maximal 960 €/Monat) zahlst. Die Differenz kann über das Jahr gerechnet mehrere tausend Euro ausmachen. Reine Elektroautos mit 0 g/km CO2 sind vollständig vom Sachbezug befreit.
Alle Details zur Berechnung findest du im Beitrag Sachbezug Firmenwagen Österreich.
CO2-Grenzwerte nach NEFZ (Erstzulassung bis 31.3.2020)
Bis zum 31. März 2020 wurde der CO2-Ausstoß in Österreich nach dem NEFZ-Verfahren (Neuer Europäischer Fahrzyklus) gemessen. Die Grenzwerte für den ermäßigten Sachbezug von 1,5 % waren:
| Erstzulassungsjahr | CO2-Grenzwert (NEFZ) |
|---|---|
| 2016 und davor | 130 g/km |
| 2017 | 127 g/km |
| 2018 | 124 g/km |
| 2019 | 121 g/km |
| 2020 (bis 31.3.) | 118 g/km |
Der Grenzwert wurde jährlich um 3 g/km abgesenkt, ausgehend von 130 g/km im Jahr 2016. Wer vor dem 1. April 2020 ein Fahrzeug erstzugelassen hat, muss den CO2-Wert laut NEFZ-Prüfung im Typenschein heranziehen.
Wie erkenne ich den NEFZ-Wert?
Den NEFZ-Wert findest du in der Zulassungsbescheinigung Teil I unter Punkt V.7 oder im Typenschein. Bei älteren Fahrzeugen steht dort ausschließlich der NEFZ-Wert. Bei Fahrzeugen, die ab September 2018 typisiert wurden, sind häufig beide Werte (NEFZ und WLTP) angeführt – für die Sachbezugsbewertung bei Erstzulassung vor dem 1.4.2020 zählt jedoch der NEFZ-Wert.
CO2-Grenzwerte nach WLTP (Erstzulassung ab 1.4.2020)
Mit der Umstellung auf das realistischere WLTP-Messverfahren (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure) wurden die Grenzwerte angepasst. WLTP liefert höhere CO2-Werte als NEFZ, weil der Testzyklus praxisnäher ist. Die Grenzwerte für den ermäßigten 1,5 %-Sachbezug:
| Erstzulassungsjahr | CO2-Grenzwert (WLTP) |
|---|---|
| 2020 (ab 1.4.) | 141 g/km |
| 2021 | 138 g/km |
| 2022 | 135 g/km |
| 2023 | 132 g/km |
| 2024 | 129 g/km |
| 2025 | 126 g/km |
| 2026 | 123 g/km |
Auch hier gilt die jährliche Absenkung um 3 g/km. Der Sprung von 118 g/km (NEFZ) auf 141 g/km (WLTP) im Jahr 2020 ergibt sich aus der unterschiedlichen Messmethode – er stellt keine Lockerung dar.
NEFZ vs. WLTP: Was gilt für mein Fahrzeug?
Die Frage, welches Messverfahren relevant ist, richtet sich nach dem Erstzulassungsdatum:
- Erstzulassung bis 31.3.2020: NEFZ-Wert aus dem Typenschein
- Erstzulassung ab 1.4.2020: WLTP-Wert laut Zulassungsbescheinigung
Entscheidend ist das Datum der erstmaligen Zulassung des konkreten Fahrzeugs – nicht das Kaufdatum und nicht das Modelljahr. Bei Gebrauchtfahrzeugen zählt ebenfalls das ursprüngliche Erstzulassungsdatum. Ein 2019 erstzugelassenes Fahrzeug wird also immer nach dem NEFZ-Grenzwert von 121 g/km bewertet, selbst wenn es 2026 den Besitzer wechselt.
Praxisbeispiele
Beispiel 1: Neuwagen mit Erstzulassung 2026
- Fahrzeug: Mittelklasse-Pkw, CO2-Ausstoß 120 g/km (WLTP)
- Grenzwert 2026: 123 g/km → CO2 liegt darunter
- Sachbezugssatz: 1,5 % der Anschaffungskosten
- Anschaffungskosten: 45.000 €
- Monatlicher Sachbezug: 45.000 € × 1,5 % = 675 €
Beispiel 2: Neuwagen mit Erstzulassung 2026, CO2 über Grenzwert
- Fahrzeug: SUV, CO2-Ausstoß 155 g/km (WLTP)
- Grenzwert 2026: 123 g/km → CO2 liegt darüber
- Sachbezugssatz: 2 % der Anschaffungskosten
- Anschaffungskosten: 50.000 €
- Monatlicher Sachbezug: 50.000 € × 2 % = 960 € (= Höchstbetrag)
Die Differenz zwischen 1,5 % und 2 % beträgt bei diesen Beispielen 285 € pro Monat – das sind über 3.400 € weniger steuerpflichtiges Einkommen pro Jahr.
Beispiel 3: Gebrauchtwagen von 2022
- Fahrzeug: Gebraucht gekauft 2026, Erstzulassung war 2022
- CO2-Ausstoß: 133 g/km (WLTP)
- Grenzwert bei Erstzulassung 2022: 135 g/km → CO2 liegt darunter
- Sachbezugssatz: 1,5 % – obwohl der aktuelle Grenzwert 2026 nur noch 123 g/km beträgt
Das Prinzip: Maßgeblich ist immer der Grenzwert im Jahr der Erstzulassung. Ein einmal festgelegter Sachbezugssatz bleibt dauerhaft bestehen.
Dauerregelung: Was passiert in Folgejahren?
Ein häufiges Missverständnis: Viele Arbeitnehmer befürchten, dass ihr Sachbezug steigt, wenn der CO2-Grenzwert in Folgejahren weiter sinkt. Das ist nicht der Fall. Der Sachbezugssatz wird einmalig im Jahr der Erstzulassung festgelegt und ändert sich danach nicht mehr.
Beispiel: Ein 2024 erstzugelassenes Fahrzeug mit 128 g/km CO2 (WLTP) liegt unter dem Grenzwert von 129 g/km und erhält den 1,5 %-Satz. Auch 2025 und 2026, wenn die Grenzwerte auf 126 bzw. 123 g/km sinken, bleibt es bei 1,5 %.
Halber Sachbezug: Zusätzlich 50 % sparen
Unabhängig davon, ob der 1,5 %- oder 2 %-Satz gilt, kannst du den Sachbezug nochmals halbieren, wenn du weniger als 6.000 Privatkilometer pro Jahr fährst. Voraussetzung ist ein lückenloses Fahrtenbuch. Alle Details dazu: Halber Sachbezug mit Fahrtenbuch.
Die Kombination aus niedrigem CO2-Grenzwert und halbem Sachbezug ergibt den geringstmöglichen Sachbezugswert:
| Sachbezugsart | CO2 ≤ Grenzwert | CO2 > Grenzwert |
|---|---|---|
| Voller Sachbezug | 1,5 % (max. 720 €) | 2,0 % (max. 960 €) |
| Halber Sachbezug | 0,75 % (max. 360 €) | 1,0 % (max. 480 €) |
| Elektroauto | 0 % (0 €) | – |
Die vollständige Berechnung findest du im Beitrag Sachbezug Firmenwagen berechnen.
Tipps für die Fahrzeugwahl
- Vor dem Kauf prüfen: Den CO2-Wert laut WLTP im Typenschein mit dem aktuellen Grenzwert vergleichen
- Knapp über dem Grenzwert? Eventuell ein sparsameres Modell oder eine andere Motorisierung wählen – die jährliche Ersparnis kann erheblich sein
- Elektroauto in Betracht ziehen: Sachbezug 0 € plus weitere steuerliche Vorteile
- Gebrauchtfahrzeug prüfen: Ältere Erstzulassungsjahre haben höhere Grenzwerte – ein Gebrauchter kann günstiger eingestuft sein
Fazit: Sachbezug CO2-Grenzwert Tabelle als Entscheidungshilfe
Die Sachbezug CO2-Grenzwert Tabelle ist das zentrale Werkzeug bei der Firmenwagenwahl in Österreich. Mit der jährlichen Absenkung um 3 g/km wird es immer wichtiger, den Emissionswert vor dem Kauf zu prüfen. Ein Fahrtenbuch sichert zusätzlich den halben Sachbezug, wenn du unter 6.000 Privatkilometer pro Jahr bleibst. Tripbook erfasst automatisch alle Fahrten, trennt dienstliche von privaten Kilometern und liefert einen lückenlosen Nachweis für den halben Sachbezug.