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Sachbezug Firmenwagen berechnen: Anleitung 2026

Tripbook Team
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Sachbezug Firmenwagen berechnen – Schritt-für-Schritt-Anleitung Österreich 2026

Wer einen Sachbezug Firmenwagen berechnen will, braucht im Wesentlichen drei Angaben: die Anschaffungskosten, den CO2-Ausstoß nach WLTP und den Umfang der Privatnutzung. In diesem Leitfaden zeigen wir dir Schritt für Schritt, wie du deinen monatlichen Sachbezugswert in Österreich 2026 korrekt ermittelst – inklusive konkreter Rechenbeispiele.

Was ist der Sachbezug beim Firmenwagen?

Darfst du deinen Dienstwagen privat nutzen, gilt das steuerlich als geldwerter Vorteil. Dieser Vorteil heißt Sachbezug und wird zu deinem Bruttolohn addiert. Darauf fallen Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge und Lohnnebenkosten an. Die Höhe richtet sich nach den Anschaffungskosten des Fahrzeugs, dem CO2-Emissionswert und dem Ausmaß der privaten Nutzung.

Einen vollständigen Überblick über die Regelung findest du im Beitrag Sachbezug Firmenwagen Österreich 2026.

Schritt 1: Anschaffungskosten ermitteln

Die Bemessungsgrundlage für den Sachbezug sind die tatsächlichen Anschaffungskosten des Fahrzeugs. Dazu zählen:

  • Listenpreis inklusive Sonderausstattung (fest eingebautes Navi, Ledersitze usw.)
  • NoVA (Normverbrauchsabgabe)
  • Umsatzsteuer – auch wenn der Arbeitgeber vorsteuerabzugsberechtigt ist
  • Abzüglich gewährter Rabatte und Preisnachlässe

Nicht einzubeziehen sind eigenständige Wirtschaftsgüter wie ein tragbares Navigationsgerät oder eine mobile Freisprecheinrichtung.

Beteiligt sich der Arbeitnehmer an den Anschaffungskosten, verringert sich die Bemessungsgrundlage um den Eigenanteil.

Beispiel: Listenpreis 52.000 €, Arbeitnehmer zahlt 4.000 € dazu → Bemessungsgrundlage = 48.000 €.

Gebrauchtfahrzeuge

Bei Gebrauchtwagen sind die ursprünglichen Anschaffungskosten (Neupreis inkl. USt und NoVA) heranzuziehen, nicht der aktuelle Zeitwert. Für den CO2-Grenzwert zählt das Jahr der Erstzulassung.

Schritt 2: CO2-Ausstoß prüfen und Prozentsatz wählen

Sachbezug Firmenwagen berechnen – CO2-Grenzwert und Prozentsätze

Für Erstzulassungen ab 1. Jänner 2025 gilt der CO2-Grenzwert von 126 g/km nach WLTP:

CO2-Ausstoß (WLTP)SachbezugssatzMonatsdeckel
≤ 126 g/km1,5 % der Anschaffungskosten720 €
> 126 g/km2,0 % der Anschaffungskosten960 €
0 g/km (E-Auto)0 %0 €

Den vollständigen Verlauf der Grenzwerte nach Erstzulassungsjahr findest du in unserer CO2-Grenzwert-Tabelle.

Wichtig: Der einmal festgelegte Sachbezugssatz bleibt für die gesamte Nutzungsdauer des Fahrzeugs bestehen – auch wenn der CO2-Grenzwert in späteren Jahren weiter sinkt.

Schritt 3: Monatlichen Sachbezug berechnen

Die Grundformel lautet:

Monatlicher Sachbezug = Anschaffungskosten × Sachbezugssatz (1,5 % oder 2 %)

Das Ergebnis wird mit dem jeweiligen Monatsdeckel (720 € bzw. 960 €) verglichen. Es gilt immer der niedrigere Wert.

Berechnungsbeispiel 1: Schadstoffarmes Fahrzeug

  • Anschaffungskosten: 45.000 €
  • CO2-Ausstoß: 118 g/km (WLTP) → unter 126 g/km → 1,5 %
  • 45.000 × 1,5 % = 675 € pro Monat
  • Deckel 720 € wird nicht erreicht → Sachbezug: 675 €/Monat

Berechnungsbeispiel 2: Fahrzeug über dem Grenzwert

  • Anschaffungskosten: 55.000 €
  • CO2-Ausstoß: 145 g/km (WLTP) → über 126 g/km → 2,0 %
  • 55.000 × 2,0 % = 1.100 €
  • Deckel 960 € greift → Sachbezug: 960 €/Monat

Berechnungsbeispiel 3: Kostenbeteiligung des Arbeitnehmers

  • Anschaffungskosten: 55.000 €, Arbeitnehmer beteiligt sich mit 4.000 €
  • Bemessungsgrundlage: 55.000 − 4.000 = 51.000 €
  • CO2-Ausstoß: 120 g/km1,5 %
  • 51.000 × 1,5 % = 765 €
  • Deckel 720 € greift → Sachbezug: 720 €/Monat

Laufende Kostenbeiträge

Zahlt der Arbeitnehmer einen monatlichen Kostenbeitrag (z. B. 300 € pro Monat), wird dieser direkt vom berechneten Sachbezug abgezogen:

  • Sachbezug laut Formel: 825 €
  • Abzüglich Kostenbeitrag: 825 − 300 = 525 €/Monat

Schritt 4: Halben Sachbezug prüfen

Sachbezug Firmenwagen berechnen – Halber Sachbezug bei geringer Privatnutzung

Fährst du den Firmenwagen privat weniger als 500 km pro Monat (6.000 km pro Jahr), kannst du den halben Sachbezug ansetzen:

CO2-AusstoßHalber SachbezugMax. monatlich
≤ 126 g/km0,75 %360 €
> 126 g/km1,0 %480 €
0 g/km (E-Auto)0 %0 €

Voraussetzung: Fahrtenbuch

Die geringe Privatnutzung musst du lückenlos nachweisen – in der Praxis mit einem Fahrtenbuch. Jede Fahrt muss mit Datum, Uhrzeit, Abfahrts- und Zielort, Kilometerstand und Zweck dokumentiert sein. Wie du den halben Sachbezug richtig nutzt, erfährst du im Artikel Halber Sachbezug mit Fahrtenbuch.

Rechenbeispiel halber Sachbezug

  • Anschaffungskosten: 45.000 €
  • CO2-Ausstoß: 118 g/km0,75 %
  • 45.000 × 0,75 % = 337,50 €/Monat
  • Ersparnis gegenüber vollem Sachbezug: 675 − 337,50 = 337,50 € pro Monat

Das ergibt eine jährliche Ersparnis von über 4.000 € an Lohnsteuer und Sozialversicherung.

Elektroauto: Sachbezug 0 €

Für Fahrzeuge mit 0 g/km CO2-Ausstoß – also reine Elektroautos, Wasserstofffahrzeuge, E-Bikes, E-Mofas und E-Roller – fällt kein Sachbezug an. Das gilt unabhängig von den Anschaffungskosten.

Achtung: Hybridfahrzeuge (auch Plug-in-Hybride) sind nicht befreit und werden nach ihrem WLTP-CO2-Wert beurteilt.

Laden zu Hause

Wer den Elektro-Firmenwagen zu Hause lädt, erhält 2026 vom Arbeitgeber 32,806 Cent pro kWh steuerfrei ersetzt. Das Laden am Arbeitsplatz oder an öffentlichen Ladestationen ist ebenfalls steuer- und abgabenfrei.

Sachbezug und Lohnverrechnung

Der Sachbezug wird in der monatlichen Lohnverrechnung zum Bruttolohn addiert. Das bedeutet: Du zahlst auf den Sachbezugswert Lohnsteuer, Sozialversicherung und den Dienstgeberbeitrag. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 % und einem vollen Sachbezug von 675 € ergeben sich rund 280 € zusätzliche Lohnsteuer pro Monat. Hinzu kommen ca. 18 % Sozialversicherung.

Der Arbeitgeber führt den Sachbezug automatisch in der Lohnabrechnung. Du musst als Arbeitnehmer nichts separat melden – es sei denn, du möchtest den halben Sachbezug geltend machen. In diesem Fall ist die rechtzeitige Vorlage des Fahrtenbuches an die Lohnverrechnung entscheidend.

Häufige Fehler bei der Berechnung

  1. USt vergessen: Die Anschaffungskosten sind inklusive Umsatzsteuer anzusetzen – auch wenn der Arbeitgeber vorsteuerabzugsberechtigt ist.
  2. Gebrauchtwagen-Falle: Beim Sachbezug zählt der ursprüngliche Neupreis, nicht der aktuelle Kaufpreis.
  3. CO2-Grenzwert verwechselt: Es gilt immer der Grenzwert des Erstzulassungsjahres, nicht das aktuelle Kalenderjahr.
  4. Halber Sachbezug ohne Nachweis: Ohne lückenloses Fahrtenbuch wird vom Finanzamt der volle Sachbezug angesetzt.

Fazit: So sparst du beim Sachbezug

Um den Sachbezug Firmenwagen berechnen zu können, brauchst du Anschaffungskosten, CO2-Wert und Privatkilometer. Wer die Privatnutzung unter 500 km/Monat hält und das mit einem Fahrtenbuch belegt, halbiert seinen Sachbezug. Bei einem Elektro-Firmenwagen entfällt er komplett.

Eine lückenlose Fahrtenbuch-Dokumentation ist der Schlüssel zur Steuerersparnis. Tripbook herunterladen und ab sofort jede Fahrt automatisch aufzeichnen.

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