tripbook logo Tripbook
Wissensbank

Entfernungspauschale 2026: Alles für Arbeitnehmer und Selbstständige

Simon Jansen
#Entfernungspauschale#Pendlerpauschale#Arbeitnehmer#Steuererklärung
Entfernungspauschale 2026 Übersicht für Arbeitnehmer

Die Entfernungspauschale ist jedem Pendler in Deutschland ein Begriff – manchmal taucht sie auch als Pendlerpauschale auf. Hinter beiden Begriffen steckt dieselbe steuerliche Regelung: Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte lassen sich als Werbungskosten absetzen. Dieser Artikel klärt, wer von der Entfernungspauschale profitiert, wie hoch die Sätze 2026 sind und worauf es beim Eintragen in die Steuererklärung ankommt.

Entfernungspauschale = Pendlerpauschale

Beide Begriffe bezeichnen dasselbe: den steuerlichen Abzug für Fahrten zur Arbeit. Du kannst sie synonym verwenden.

Entfernungspauschale: Was steckt hinter dem Begriff?

Die Entfernungspauschale ist eine Werbungskostenpauschale nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG. Sie deckt typisiert die Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ab. Das Finanzamt erkennt die Pauschale an, ohne dass du Quittungen für Benzin, Bahntickets oder sonstige Fahrtkosten einreichen musst.

Das Besondere: Die Entfernungspauschale ist verkehrsmittelneutral. Ob du mit dem Auto, dem Fahrrad, der Bahn oder zu Fuß zur Arbeit kommst – der Pauschalbetrag gilt für alle. Lediglich bei ÖPNV-Nutzern kann der Höchstbetrag von 4.500 € relevant werden, wenn ihre tatsächlichen Kosten geringer sind.

Wer kann die Entfernungspauschale nutzen?

Grundsätzlich können alle Arbeitnehmer die Entfernungspauschale nutzen – also alle, die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erzielen. Dazu gehören:

  • Angestellte im privaten Sektor
  • Beamte und Beschäftigte im öffentlichen Dienst
  • Auszubildende
  • Teilzeitkräfte (anteilig nach tatsächlichen Arbeitstagen)

Selbstständige und Freiberufler können die Entfernungspauschale in ihrer ursprünglichen Form nicht nutzen. Für Fahrten zu einem festen Betriebsort gelten andere Regeln. Selbstständige setzen Fahrtkosten als Betriebsausgaben ab – entweder mit dem tatsächlichen Kilometersatz (0,30 €/km für Dienstreisen) oder über ein Fahrtenbuch. Wenn ein Selbstständiger jedoch eine Auswärtstätigkeit ausübt, greift die Reisekostenpauschale als Betriebsausgabe.

Die aktuellen Sätze und wie sie angewendet werden

Für 2026 gelten folgende Sätze:

EntfernungPauschalsatz
Erste 20 km0,30 € pro km
Ab 21. km0,38 € pro km

Immer gilt: nur die einfache Wegstrecke wird angesetzt, nicht Hin- und Rückfahrt. Du gibst also die Entfernung von zuhause zur Arbeit an – den Rückweg rechnet das Finanzamt automatisch mit ein.

Beispielrechnung für 25 km Arbeitsweg (220 Arbeitstage):

  • 20 km × 0,30 € = 6,00 € pro Tag
  • 5 km × 0,38 € = 1,90 € pro Tag
  • 7,90 € × 220 = 1.738 € Entfernungspauschale

Dieser Betrag übersteigt den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € und führt zu einem konkreten Steuervorteil.

Entfernungspauschale vs. Reisekostenpauschale im Vergleich

Erste Tätigkeitsstätte: Schlüsselbegriff für die Entfernungspauschale

Der Begriff der ersten Tätigkeitsstätte ist entscheidend. Nur für Fahrten zu diesem Ort gilt die Entfernungspauschale. Für alle anderen beruflichen Fahrten – etwa zu Kunden, auf Dienstreisen oder zu wechselnden Einsatzorten – gilt stattdessen die Reisekostenpauschale.

Die erste Tätigkeitsstätte ist der Ort, den dein Arbeitgeber als regelmäßigen Arbeitsort für dich festgelegt hat. Das kann explizit im Arbeitsvertrag stehen oder sich aus dem tatsächlichen Beschäftigungskontext ergeben.

Erste Tätigkeitsstätte bei mehreren Standorten

Wenn du mehrere Arbeitsorte hast, bestimmt dein Arbeitgeber die erste Tätigkeitsstätte. Fehlt eine solche Festlegung, gilt der Ort, den du am häufigsten und regelmäßig aufgesucht hast. Das Finanzamt prüft dies anhand von Arbeitsvertrag und tatsächlichen Fahrtnachweisen.

Erste Tätigkeitsstätte bestimmen – Flussdiagramm

Unterschied Entfernungspauschale vs. Reisekostenpauschale

Das ist ein häufiger Irrtum: Viele Pendler denken, dass alle beruflichen Fahrten über die Entfernungspauschale abrechenbar sind. Das stimmt nicht.

Die Entfernungspauschale gilt ausschließlich für die Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte. Sie basiert auf der einfachen Wegstrecke und hat einen Höchstbetrag von 4.500 € bei ÖPNV-Nutzung.

Die Reisekostenpauschale gilt für alle anderen beruflichen Fahrten – Dienstreisen, Kundenbesuche, Fahrten zu Baustellen oder wechselnden Einsatzorten. Hier werden die tatsächlich gefahrenen Kilometer (also Hin- und Rückfahrt) mit 0,30 € pro km abgerechnet. Für Selbstständige sind das Betriebsausgaben.

Wenn du als Angestellter gelegentlich auch Kundenbesuche oder Außentermine hast, kannst du beide Pauschalen parallel nutzen – für unterschiedliche Fahrten.

Geltendmachen in der Steuererklärung

Die Entfernungspauschale trägst du in der Anlage N deiner Einkommensteuererklärung ein. Die relevanten Felder sind Zeilen 31 bis 42:

  • Zeile 31: Anzahl der Arbeitstage (Bürotage, ohne Homeoffice)
  • Zeile 32: Entfernung in km (einfache Strecke)
  • Zeile 33: Verkehrsmittel
  • Bei ÖPNV: tatsächliche Kosten eintragen, falls höher als die Pauschale

Du brauchst keine Belege für die Pauschale selbst einzureichen. Allerdings solltest du in der Lage sein, deine Angaben auf Nachfrage zu belegen – etwa durch Gehaltsabrechnungen, Google-Maps-Screenshots für die Entfernung oder Arbeitgeberbescheinigungen für die Anzahl der Arbeitstage.

Entfernungspauschale dokumentieren mit Tripbook

Mit Tripbook erfasst du alle Pendelfahrten automatisch auf deinem iPhone. Die App protokolliert Datum, Strecke und Fahrttyp – perfekt als Nachweis für das Finanzamt und zur präzisen Berechnung deiner Entfernungspauschale. Kostenlos herunterladen →

Für eine vollständige Übersicht aller Regeln zur Pendlerpauschale 2026 empfehlen wir unseren ausführlichen Pillar-Artikel. Wenn du wissen möchtest, wie du die Kilometerpauschale korrekt berechnest, findest du dort alle Details auch für Dienstreisen und Selbstständige.

Fazit: Entfernungspauschale richtig nutzen

Die Entfernungspauschale ist ein verlässlicher Steuerabzug für Arbeitnehmer in Deutschland. Mit 0,30 € für die ersten 20 km und 0,38 € ab dem 21. km lohnt sich der Abzug besonders bei längeren Arbeitswegen. Der Schlüsselbegriff ist die erste Tätigkeitsstätte – nur für Fahrten dorthin gilt die Pauschale. Mit Tripbook dokumentierst du alle Pendelfahrten lückenlos und bist für jede Nachfrage des Finanzamts gut gerüstet.

Ähnliche Artikel