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Pendlerpauschale 2026: Beträge, Berechnung und alle Regeln

Simon Jansen
#Pendlerpauschale#Entfernungspauschale#Steuererklärung#Werbungskosten
Pendlerpauschale 2026 Übersicht mit aktuellen Sätzen

Die Pendlerpauschale 2026 gehört zu den meistgenutzten Steuerabzügen in Deutschland – und das völlig zu Recht. Wer jeden Tag zur Arbeit fährt, kann erhebliche Beträge von der Steuer absetzen. In diesem Artikel erfährst du alles Wichtige: aktuelle Sätze, Rechenbeispiele, Homeoffice-Regeln und wie du die Pendlerpauschale korrekt in der Steuererklärung einträgst.

Wichtig zu wissen

Die Pendlerpauschale gilt immer für die einfache Wegstrecke – nicht für Hin- und Rückfahrt. Du trägst nur die Entfernung in eine Richtung ein.

Was ist die Pendlerpauschale?

Die Pendlerpauschale – offiziell Entfernungspauschale – ist ein gesetzlich geregelter Werbungskostenabzug für Arbeitnehmer. Sie deckt die Fahrten zwischen deiner Wohnung und deiner ersten Tätigkeitsstätte ab. Das Besondere: Du musst keine Belege für die gefahrenen Kilometer einreichen. Das Finanzamt akzeptiert die Pauschale ohne Quittungen, solange deine Angaben zu Entfernung und Arbeitstagen plausibel sind.

Die Pendlerpauschale gehört zu den Werbungskosten. Zusammen mit anderen beruflichen Ausgaben reduziert sie dein zu versteuerndes Einkommen. Der allgemeine Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € für 2026 wird dabei automatisch berücksichtigt – sobald deine tatsächlichen Werbungskosten diesen Betrag überschreiten, profitierst du direkt.

Pendlerpauschale 2026: aktuelle Beträge

Für das Steuerjahr 2026 gelten folgende Sätze:

  • 0,30 € pro Kilometer für die ersten 20 Kilometer der einfachen Wegstrecke
  • 0,38 € pro Kilometer ab dem 21. Kilometer der einfachen Wegstrecke

Der erhöhte Satz ab dem 21. km gilt unabhängig vom Verkehrsmittel – auch für Autofahrer, Bahnpendler und Radfahrer. Der Höchstbetrag liegt bei 4.500 € pro Jahr, es sei denn, du nutzt deinen eigenen PKW – dann ist kein Höchstbetrag anwendbar.

Pendlerpauschale 2026 Berechnung Schritt für Schritt

So berechnest du deine Pendlerpauschale

Die Formel ist übersichtlich:

Einfache Entfernung (km) × Pauschale (€/km) × Arbeitstage = Pendlerpauschale

Bei einer Entfernung bis 20 km rechnest du einfach: Kilometer × 0,30 € × Arbeitstage.

Bei längeren Wegen teilst du die Strecke auf: Die ersten 20 km mit 0,30 € und die verbleibenden Kilometer ab dem 21. km mit 0,38 €.

Beispiel mit 30 km Arbeitsweg und 220 Arbeitstagen:

  • 20 km × 0,30 € = 6,00 € pro Tag
  • 10 km × 0,38 € = 3,80 € pro Tag
  • Gesamt pro Tag: 9,80 €
  • 9,80 € × 220 Tage = 2.156 € Pendlerpauschale

Bei mehreren Wohnungen gilt immer der günstigste Weg – nicht unbedingt der schnellste oder den du tatsächlich fährst.

Besonderheiten für Fernpendler (ab 21 km)

Fernpendler profitieren besonders vom erhöhten Satz von 0,38 € ab dem 21. Kilometer. Wer beispielsweise 50 km zur Arbeit fährt und an 200 Tagen pendelt, kommt auf:

  • 20 km × 0,30 € = 6,00 € pro Tag
  • 30 km × 0,38 € = 11,40 € pro Tag
  • Gesamt: 17,40 € × 200 Tage = 3.480 € Pendlerpauschale

Für eigene PKW-Fahrer gibt es keinen Höchstbetrag – die volle Pauschale kann abgesetzt werden. Für ÖPNV-Nutzer gilt der Höchstbetrag von 4.500 €, es sei denn, die tatsächlichen Fahrkartenkosten sind höher. In dem Fall setzt du die echten Kosten an und bewahrst dein Jahresticket als Beleg auf.

Tipp für Fernpendler

Ab 21 km lohnt sich der erhöhte Satz besonders. Nutze ein digitales Fahrtenbuch wie Tripbook, um deine Arbeitstage lückenlos zu dokumentieren – das gibt Sicherheit bei einer Nachfrage des Finanzamts.

Homeoffice und Pendlerpauschale: was gilt?

Das Homeoffice hat die Pendlerpauschale erheblich verändert. Die Regel ist eindeutig: An Tagen, an denen du im Homeoffice arbeitest, fällt keine Pendlerpauschale an. Du bist ja nicht gefahren.

Stattdessen kannst du für diese Tage die Homeoffice-Pauschale nutzen: 6 € pro Homeoffice-Tag, maximal 210 Tage pro Jahr, also bis zu 1.260 € jährlich.

Das Wichtige: Beide Pauschalen schließen sich pro Tag gegenseitig aus, können aber für verschiedene Tage kombiniert werden. Ein Beispiel für hybride Arbeit:

  • 110 Bürotage (30 km Arbeitsweg): 9,80 € × 110 = 1.078 €
  • 110 Homeoffice-Tage: 6 € × 110 = 660 €
  • Gesamt: 1.738 € Werbungskosten

Pendlerpauschale und Homeoffice kombinieren

Damit das Finanzamt die Aufteilung akzeptiert, solltest du deine Homeoffice-Tage sorgfältig dokumentieren – zum Beispiel mit einem Kalender oder einem Nachweis vom Arbeitgeber.

Eintragen in die Steuererklärung

Die Pendlerpauschale trägst du in der Anlage N deiner Steuererklärung ein, in den Zeilen 31 bis 42 (Werbungskosten für Fahrten zur Arbeit). Du gibst dort an:

  • Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (einfache Strecke)
  • Anzahl der Arbeitstage (abzüglich Homeoffice, Urlaub, Kranktage)
  • Verkehrsmittel (PKW, ÖPNV, Fahrrad)
  • Bei ÖPNV: tatsächliche Kosten, wenn diese höher sind als die Pauschale

Du benötigst keine Belege für die Pauschale selbst. Allerdings solltest du in der Lage sein, die angegebenen Arbeitstage und die Entfernung plausibel zu machen – etwa durch Gehaltsabrechnungen oder Arbeitgeberbescheinigungen.

Fahrtenbuch führen leicht gemacht

Mit Tripbook erfasst du alle Fahrten automatisch auf deinem iPhone. Die App unterscheidet zwischen Bürotagen und Homeoffice-Tagen und hilft dir, deine Pendlerpauschale präzise zu berechnen. Jetzt kostenlos herunterladen →

Wenn du mehr darüber erfahren möchtest, wie du dein Fahrtenbuch korrekt führst, oder wie du die Kilometerpauschale berechnen kannst, findest du in unserem Blog weitere detaillierte Anleitungen.

Fazit: Pendlerpauschale 2026 optimal nutzen

Die Pendlerpauschale 2026 ist ein wichtiger Baustein für jeden Arbeitnehmer, der regelmäßig pendelt. Mit 0,30 € für die ersten 20 km und 0,38 € ab dem 21. km lohnt sich besonders der Abzug für längere Arbeitswege. Homeoffice-Tage schmälern zwar die Pendlerpauschale, lassen sich aber mit der Homeoffice-Pauschale von 6 € pro Tag ausgleichen. Wer seine Arbeitstage sorgfältig dokumentiert und Tripbook zur Fahrtenerfassung nutzt, ist für die Steuererklärung bestens vorbereitet.

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