Fahrtkosten als Lehrer von der Steuer absetzen – das lohnt sich in vielen Fällen erheblich. Lehrer haben eine Besonderheit: Ihre erste Tätigkeitsstätte ist die Schule, aber sie fahren häufig auch zu Fortbildungen, Exkursionen, Elternabenden und Konferenzen an anderen Orten. Je nach Fahrt gelten unterschiedliche steuerliche Regeln. Dieser Guide erklärt alle relevanten Möglichkeiten für das Steuerjahr 2026.
Erste Tätigkeitsstätte: Die Schule
Für Lehrer ist die zugewiesene Schule in der Regel die erste Tätigkeitsstätte. Fahrten dorthin werden über die Entfernungspauschale abgerechnet. Ab 2026 gilt einheitlich:
- 0,38 € pro Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer
- Nur die einfache Strecke zählt
- Maximal 4.500 € pro Jahr (Ausnahme: eigener PKW = kein Höchstbetrag)
Beispiel: 18 km zur Schule, 200 Arbeitstage:
- 18 km x 0,38 € x 200 = 1.368 € Werbungskosten
Lehrer, die an zwei Schulen unterrichten, haben nur eine erste Tätigkeitsstätte – die Schule, der sie dauerhaft zugeordnet sind. Fahrten zur zweiten Schule gelten als Dienstreise.
Dienstreisen: Fortbildungen, Exkursionen und mehr
Viele Fahrten von Lehrern zählen steuerlich als Dienstreise. Dafür gilt nicht die Entfernungspauschale, sondern die günstigere Kilometerpauschale für Hin- und Rückfahrt:
- 0,30 €/km für PKW (Hin- und Rückweg)
- Alternativ: tatsächliche Fahrzeugkosten
Typische Dienstreisen für Lehrer:
- Fortbildungen und Seminare
- Klassenfahrten und Exkursionen
- Konferenzen an anderen Schulen
- Prüfungen an externen Standorten
- Elternbesuche (bei Sozialpädagogen/Schulsozialarbeitern)
- Fahrten zur Zweitschule
Verpflegungsmehraufwand bei Dienstreisen
Bei Dienstreisen, die länger als 8 Stunden dauern, können Lehrer zusätzlich den Verpflegungsmehraufwand geltend machen:
- 8 bis 24 Stunden: 14 € pro Tag
- Über 24 Stunden: 28 € pro Tag
- An-/Abreisetag: 14 €
Das ist besonders relevant bei mehrtägigen Klassenfahrten und Fortbildungen. Achtung: Wenn der Arbeitgeber Mahlzeiten stellt (z. B. Hotelfrühstück), werden diese gekürzt – um 5,60 € pro Frühstück und 11,20 € pro Mittag- oder Abendessen.
Mehr Details findest du in unserem Artikel zum Verpflegungsmehraufwand.
Arbeitsmittel und Homeoffice
Neben den Fahrtkosten können Lehrer weitere Werbungskosten absetzen, die oft den Pauschbetrag von 1.230 € deutlich übersteigen:
- Homeoffice-Pauschale: 6 € pro Tag, max. 1.260 €/Jahr – für Unterrichtsvorbereitung und Korrekturen zu Hause
- Arbeitszimmer: Falls ein separates Arbeitszimmer vorhanden ist, können unter Umständen die tatsächlichen Kosten angesetzt werden
- Fachliteratur, Software, Arbeitsmittel: Bücher, Laptop, Drucker, Schreibmaterial
Die Kombination aus Fahrtkosten und weiteren Werbungskosten führt bei Lehrern häufig zu einer spürbaren Steuererstattung.
Lehrer mit mehreren Einsatzorten
Besonders interessant ist die steuerliche Situation für Lehrer, die an mehreren Standorten eingesetzt werden:
- Stammschule (erste Tätigkeitsstätte): Entfernungspauschale
- Zweite Schule: Dienstreise-Kilometerpauschale (0,30 €/km Hin- und Rückweg)
- Direkte Fahrt von Schule A zu Schule B: Als Dienstreise absetzbar
Wer beispielsweise 3 Tage pro Woche an der Stammschule (15 km) und 2 Tage an der Zweitschule (30 km) unterrichtet:
- Stammschule: 15 km x 0,38 € x 132 Tage = 752,40 €
- Zweitschule: 60 km (hin + zurück) x 0,30 € x 88 Tage = 1.584 €
- Gesamt: 2.336,40 € Werbungskosten
Dokumentation: So sicherst du deine Ansprüche
Das Finanzamt akzeptiert die Fahrtkosten in der Regel ohne Belege – aber du solltest im Zweifel nachweisen können:
- Arbeitstage: Stundenplan, Schulbescheinigung oder Gehaltsabrechnung
- Dienstreisen: Fortbildungsbescheinigungen, Klassenfahrt-Genehmigungen
- Entfernung: Routenplaner-Ausdruck
Mit Tripbook erfasst du alle Fahrten automatisch auf deinem iPhone – egal ob der tägliche Schulweg oder Dienstreisen zu Fortbildungen. Die App kategorisiert berufliche und private Fahrten und erstellt übersichtliche Berichte für die Steuererklärung.
Fazit: Lehrer Fahrtkosten Steuer 2026
Lehrer Fahrtkosten bieten erhebliches Sparpotenzial in der Steuererklärung. Mit der einheitlichen Entfernungspauschale von 0,38 €/km ab dem ersten Kilometer profitieren alle Pendler. Zusätzlich lassen sich Dienstreisen zu Fortbildungen und Zweitschulen mit 0,30 €/km (Hin- und Rückweg) plus Verpflegungsmehraufwand absetzen. Die Kombination aus Fahrtkosten, Homeoffice-Pauschale und Arbeitsmitteln übersteigt bei den meisten Lehrern den Pauschbetrag von 1.230 € deutlich. Nutze Tripbook für eine lückenlose Dokumentation.