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Reisekosten absetzen 2026: Was Arbeitnehmer und Selbstständige wissen müssen

Simon Jansen
#Reisekosten#Steuer#Fahrtkosten#Verpflegungsmehraufwand
Reisekosten absetzen 2026 – Übersicht aller absetzbaren Kosten

Wer beruflich unterwegs ist, kann viele Kosten steuerlich geltend machen – aber nur wenn du weißt, was erlaubt ist und wie du es richtig dokumentierst. Dieser Leitfaden erklärt dir alles, was du über das Reisekosten absetzen wissen musst: von der Definition über aktuelle Pauschalen bis hin zur korrekten Aufzeichnung.

Was sind Reisekosten?

Reisekosten sind beruflich veranlasste Kosten, die entstehen, wenn du außerhalb deiner ersten Tätigkeitsstätte tätig bist. Das klingt sperrig, ist aber der entscheidende Begriff.

Deine erste Tätigkeitsstätte ist der Ort, an dem du dauerhaft und regelmäßig arbeitest – klassischerweise das Büro deines Arbeitgebers. Fahrten dorthin sind kein Reisekostenabzug, sondern fallen unter die Entfernungspauschale (Pendlerpauschale). Sobald du jedoch zu einem Kunden, zu einer Baustelle, zu einer Schulung oder zu einem anderen Einsatzort fährst, sprichst du von einer Auswärtstätigkeit – und hier greifen die Reisekosten.

Folgende Kostenarten zählen zu den Reisekosten:

  • Fahrtkosten (Kilometerpauschale oder tatsächliche Kosten)
  • Übernachtungskosten
  • Verpflegungsmehraufwand (Tagegeld)
  • Reisenebenkosten (Parkgebühren, Maut, Gepäckaufbewahrung, Telefon)
Merke

Fahrten zur eigenen ersten Tätigkeitsstätte (Pendeln) sind keine Reisekosten. Reisekosten entstehen nur bei Auswärtstätigkeiten außerhalb dieser Stätte.

Welche Reisekosten kannst du absetzen?

Grundsätzlich kannst du alle vier Kostenarten absetzen, solange sie beruflich veranlasst sind und du sie nachweisen kannst. Schauen wir uns jede Kategorie im Detail an.

Übersicht: Arten von Reisekosten

Fahrtkosten: Kilometerpauschale oder tatsächliche Kosten

Wenn du mit deinem eigenen Auto zur Auswärtstätigkeit fährst, hast du zwei Möglichkeiten:

Option 1: Kilometerpauschale

Die Kilometerpauschale für 2026 beträgt:

  • 0,30 € pro Kilometer für die ersten 20 km
  • 0,38 € pro Kilometer ab dem 21. km

Die Pauschale deckt alle fahrzeugbezogenen Kosten ab – Kraftstoff, Verschleiß, Versicherung, Reparaturen. Du brauchst keine Tankbelege aufzubewahren, aber du musst die Fahrt selbst dokumentieren (Datum, Start, Ziel, Zweck, Kilometer).

Option 2: Tatsächliche Fahrzeugkosten

Du kannst alternativ die tatsächlichen Kosten ansetzen – das lohnt sich bei Fahrzeugen mit sehr hohen Betriebskosten. Dann musst du ein vollständiges Fahrtenbuch führen und alle Belege aufbewahren.

Für die meisten Berufstätigen ist die Kilometerpauschale die einfachere und oft günstigere Variante. Die App Tripbook hilft dir dabei, jeden Kilometer automatisch zu erfassen und sauber zu dokumentieren – direkt auf dem iPhone.

Übernachtungskosten

Wenn du berufsbedingt übernachtest, kannst du die tatsächlichen Hotelkosten absetzen, sofern du die Rechnung aufbewahrst. Das Finanzamt erkennt in der Regel die nachgewiesenen Kosten an.

Zahlt dein Arbeitgeber die Übernachtung, gilt eine steuerfreie Pauschale von 20 € pro Nacht für Inland. Alles darüber wird als geldwerter Vorteil gewertet, sofern der Arbeitgeber nicht die tatsächliche Rechnung zahlt.

Für Selbstständige gilt: Hotelkosten sind vollständig als Betriebsausgaben absetzbar, wenn sie betrieblich veranlasst sind und du die Belege hast. Achte darauf, dass die Hotelrechnung auf deinen Namen oder dein Unternehmen ausgestellt ist.

Verpflegungsmehraufwand (Tagegeld)

Der Verpflegungsmehraufwand ist eine Pauschale für erhöhte Kosten bei beruflichen Reisen. Du musst keine Quittungen für Mahlzeiten sammeln – die Pauschale wird allein anhand deiner Abwesenheitsdauer gewährt.

Die Pauschalen für Inlandsreisen 2026:

AbwesenheitPauschale
Ab 8 Stunden14 €
An- und Abreisetage (mehrtägige Reise)14 €
Voller Tag (24 Stunden)28 €

Du musst nur nachweisen, wie lange du abwesend warst. Eine Dokumentation der Abfahrts- und Ankunftszeit reicht.

Achtung bei gestellten Mahlzeiten: Stellt dein Arbeitgeber oder Veranstalter eine Mahlzeit, wird die Pauschale gekürzt – Frühstück –20 %, Mittagessen –40 %, Abendessen –40 %.

Reisekostenpauschalen 2026 – Ausland

Bei Auslandsreisen gelten länderspezifische, höhere Pauschalen. Einige Beispiele:

  • USA: 68 € pro Tag
  • Frankreich: 57 € pro Tag
  • Vereinigtes Königreich: 52 € pro Tag

Die vollständige Länderliste veröffentlicht das Bundesfinanzministerium jährlich.

Reisekostenpauschalen 2026 im Überblick

Arbeitnehmer vs. Selbstständige: Unterschiede

Arbeitnehmer setzen Reisekosten als Werbungskosten in der Anlage N der Einkommensteuererklärung ab. Es lohnt sich erst, wenn deine Werbungskosten insgesamt den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € (2026) übersteigen.

Wenn dein Arbeitgeber Reisekosten steuerfrei erstattet, kannst du nur noch die Differenz zwischen der Erstattung und den tatsächlichen (oder pauschalen) Kosten als Werbungskosten geltend machen. Eine Doppelerstattung ist nicht möglich.

Selbstständige und Freiberufler setzen Reisekosten dagegen als Betriebsausgaben ab – entweder in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder in der Bilanz. Hier gibt es keine Pauschbetragsgrenze. Jede beruflich veranlasste Reiseausgabe mindert direkt den steuerpflichtigen Gewinn.

Selbstständige: Voller Abzug möglich

Als Selbstständiger kannst du Reisekosten ohne Mindestgrenze absetzen. Schon bei wenigen Auswärtsterminen pro Monat kommen erhebliche Steuerersparnisse zusammen – wenn die Dokumentation stimmt.

So dokumentierst du Reisekosten richtig

Das Finanzamt akzeptiert nur Reisekosten, die du nachweisen kannst. Für die Fahrtkosten reicht ein einfacher Nachweis der Fahrt – Datum, Start- und Zieladresse, Zweck der Reise, gefahrene Kilometer.

Folgende Angaben sollte jede Reisekostendokumentation enthalten:

  1. Name des Reisenden
  2. Datum der Reise
  3. Reiseziel und Anlass
  4. Abfahrts- und Ankunftszeit (für Verpflegungsmehraufwand)
  5. Gefahrene Kilometer (bei Kfz-Nutzung)
  6. Belege für Übernachtung, ÖPNV, Parkgebühren etc.

Wer viele Dienstreisen macht, kommt mit Zettelwirtschaft schnell an seine Grenzen. Tripbook erfasst deine Fahrten automatisch im Hintergrund, erkennt Start und Ziel und lässt dich den Reisezweck mit einem Tippen eintragen. Die fertigen Auswertungen sind direkt finanzamtstauglich.

Lies auch: Fahrtenbuch führen – so geht’s richtig und Kilometerpauschale berechnen für konkrete Rechenbeispiele.

Fazit: Reisekosten konsequent absetzen lohnt sich

Wer regelmäßig beruflich reist, lässt ohne saubere Dokumentation echtes Geld liegen. Die gute Nachricht: Das deutsche Steuerrecht ist in diesem Bereich großzügig. Fahrtkosten, Übernachtungen und Verpflegungspauschalen summieren sich schnell auf mehrere Hundert oder sogar Tausend Euro im Jahr.

Der entscheidende Schritt ist die lückenlose Aufzeichnung. Ob du das mit einem klassischen Fahrtenbuch, einer Tabelle oder einer App wie Tripbook machst – wichtig ist, dass du jede berufliche Fahrt und Ausgabe sofort festhältst. Im Nachhinein rekonstruieren ist mühsam und oft nicht überzeugend genug für das Finanzamt.

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