Die NoVA-Befreiung für Elektroautos in Österreich ist auch 2026 einer der stärksten finanziellen Anreize für den Umstieg auf emissionsfreie Mobilität. Rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge mit 0 g/km CO₂-Emissionen sind vollständig von der Normverbrauchsabgabe befreit – das bedeutet eine Ersparnis von mehreren tausend Euro bei der Erstzulassung. In diesem Ratgeber erfährst du, welche Fahrzeuge befreit sind, wie die rechtliche Grundlage aussieht und wie viel du dir konkret sparst.
Was ist die NoVA?
Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) ist eine einmalige Steuer, die in Österreich bei der erstmaligen Zulassung oder beim Import eines Kraftfahrzeugs anfällt. Ihre Höhe richtet sich nach dem CO₂-Ausstoß des Fahrzeugs und wird nach der Formel (CO₂ − 91) ÷ 5 berechnet. Der Höchststeuersatz liegt bei 80 %. Alle Details zur Berechnung findest du in unserem Beitrag zur NoVA in Österreich.
NoVA-Befreiung: Welche Fahrzeuge sind befreit?
Die rechtliche Grundlage für die NoVA-Befreiung bildet § 3 Z 3 NoVAG (Normverbrauchsabgabegesetz). Demnach sind Kraftfahrzeuge mit einem CO₂-Emissionswert von 0 g/km von der Abgabe befreit. In der Praxis betrifft das folgende Fahrzeugkategorien:
Befreite Fahrzeuge (0 g CO₂/km)
- Batterie-Elektrofahrzeuge (BEV): Reine Elektroautos wie Tesla Model 3, VW ID.4, BMW iX1 oder Hyundai IONIQ 5.
- Brennstoffzellenfahrzeuge (FCEV): Wasserstofffahrzeuge wie der Toyota Mirai oder Hyundai Nexo.
Nicht befreite Fahrzeuge
- Plug-in-Hybride (PHEV): Obwohl PHEVs teilweise elektrisch fahren, weisen sie im WLTP-Zyklus CO₂-Emissionen auf und sind daher nicht pauschal befreit. Bei sehr niedrigem CO₂-Wert kann die NoVA allerdings trotzdem 0 € betragen, da der Abzugsbetrag von 91 g/km greift.
- Mild-Hybride: Haben in der Regel höhere CO₂-Werte und unterliegen der NoVA voll.
- Fahrzeuge mit Gasantrieb (CNG/LPG): Ebenfalls nicht befreit.
Die Befreiung gilt direkt bei der Lieferung – es ist keine nachträgliche Vergütung notwendig. Der Händler verrechnet von vornherein keine NoVA.
Wie viel spart man durch die NoVA-Befreiung?
Die Ersparnis hängt davon ab, wie hoch die NoVA für ein vergleichbares Verbrennerfahrzeug wäre. Drei Beispiele verdeutlichen den Vorteil:
Beispiel 1: Kompakt-SUV
| Verbrenner (130 g/km) | Elektro (0 g/km) | |
|---|---|---|
| Netto-Kaufpreis | 35.000 € | 35.000 € |
| Steuersatz | (130 − 91) ÷ 5 = 7,8 % | Befreit |
| Basis-NoVA | 2.730 € | 0 € |
| Abzug | −350 € | – |
| NoVA gesamt | 2.380 € | 0 € |
Ersparnis durch E-Auto: 2.380 €
Beispiel 2: Mittelklasse-Limousine
| Verbrenner (150 g/km) | Elektro (0 g/km) | |
|---|---|---|
| Netto-Kaufpreis | 45.000 € | 45.000 € |
| Steuersatz | (150 − 91) ÷ 5 = 11,8 % | Befreit |
| Basis-NoVA | 5.310 € | 0 € |
| Abzug | −350 € | – |
| NoVA gesamt | 4.960 € | 0 € |
Ersparnis durch E-Auto: 4.960 €
Beispiel 3: Großer SUV mit Malus
| Verbrenner (180 g/km) | Elektro (0 g/km) | |
|---|---|---|
| Netto-Kaufpreis | 60.000 € | 60.000 € |
| Steuersatz | (180 − 91) ÷ 5 = 17,8 % | Befreit |
| Basis-NoVA | 10.680 € | 0 € |
| Malus | (180 − 155) × 80 € = 2.000 € | – |
| Abzug | −350 € | – |
| NoVA gesamt | 12.330 € | 0 € |
Ersparnis durch E-Auto: 12.330 €
Gerade bei Fahrzeugen mit hohem CO₂-Ausstoß, die zusätzlich den Malus-Zuschlag ab 155 g/km auslösen, wird die Ersparnis durch die NoVA-Befreiung besonders deutlich. Mit dem NoVA Rechner kannst du die NoVA für jedes Fahrzeug selbst berechnen.
NoVA-Befreiung bei Import und Gebrauchtwagen
Die NoVA-Befreiung gilt nicht nur für Neufahrzeuge. Auch beim Import eines gebrauchten Elektroautos aus dem Ausland fällt keine NoVA an, sofern das Fahrzeug 0 g CO₂/km aufweist. Das ist ein wesentlicher Vorteil gegenüber dem Import von Gebrauchtfahrzeugen mit Verbrennungsmotor, bei denen die NoVA nachträglich abgeführt werden muss.
Wichtig für den Import: Seit der zweiten Jahreshälfte 2026 kann die anteilige NoVA beim Verkauf oder Export eines Fahrzeugs nur noch dann rückerstattet werden, wenn die Erstzulassung maximal vier Jahre zurückliegt. Für Elektroautos ist diese Änderung irrelevant, da sie von Anfang an keine NoVA zahlen.
Zusammenspiel mit dem CO₂-Malus
Der CO₂-Malus ist ein Zuschlag, der bei Fahrzeugen mit mehr als 155 g/km greift und die NoVA zusätzlich erhöht (80 € pro Gramm über dem Grenzwert). Da Elektroautos 0 g/km ausstoßen, ist der Malus für sie vollkommen irrelevant. Für Verbrenner mit hohem Verbrauch kann der Malus allerdings zu einer NoVA im fünfstelligen Bereich führen – ein weiteres Argument für den Umstieg auf Elektromobilität.
Motorbezogene Versicherungssteuer seit April 2025
Eine wichtige Änderung betrifft die motorbezogene Versicherungssteuer: Seit dem 1. April 2025 sind Elektroautos nicht mehr davon befreit. Die Steuer bemisst sich nach Eigengewicht und Nenndauerleistung des Fahrzeugs. Dies schmälert den Kostenvorteil von E-Autos geringfügig, ändert aber nichts an der vollen NoVA-Befreiung.
Weitere steuerliche Vorteile für Elektroautos
Die NoVA-Befreiung ist nur einer von mehreren finanziellen Vorteilen für E-Fahrzeuge in Österreich. Im Zusammenspiel ergeben sich erhebliche Gesamtersparnisse:
- Kein Sachbezug bei privater Nutzung eines E-Firmenwagens
- Vorsteuerabzug für Unternehmen (bis 40.000 € brutto voll abzugsfähig)
- Investitionsfreibetrag (IFB) von 22 % als Öko-IFB
- Keine motorbezogene Versicherungssteuer bei E-Zweirädern
Einen vollständigen Überblick über alle Förderungen bietet unser Ratgeber Elektroauto Förderung Österreich 2026.
Fazit: NoVA-Befreiung als starkes Argument für Elektromobilität
Die NoVA-Befreiung für Elektroautos bleibt auch 2026 ein zentraler Vorteil des emissionsfreien Fahrens in Österreich. Bei einem durchschnittlichen PKW spart man rund 3.000 bis 5.000 € an NoVA, bei großen SUVs sogar über 10.000 €. In Kombination mit Vorsteuerabzug, Investitionsfreibetrag und Sachbezugsbefreiung ergibt sich ein klares finanzielles Argument für den Umstieg auf ein Elektrofahrzeug.
Wer seine dienstlichen und privaten Fahrten lückenlos dokumentieren möchte, um alle steuerlichen Vorteile auszuschöpfen, sollte auf ein digitales Fahrtenbuch setzen. Tripbook herunterladen und Fahrten automatisch erfassen.