Die NoVA Österreich 2026 (Normverbrauchsabgabe) ist eine einmalige Steuer, die beim erstmaligen Zulassen oder Importieren eines Kraftfahrzeugs in Österreich anfällt. Die Höhe richtet sich nach dem CO2-Ausstoß: Die Formel lautet (CO2 − 91) ÷ 5 = Steuersatz in %. Rein elektrische Fahrzeuge sind vollständig von der NoVA befreit.
Was ist die NoVA?
Die Normverbrauchsabgabe ist eine Umweltsteuer, die den CO2-Ausstoß von Fahrzeugen bei der Zulassung in Österreich besteuert. Sie fällt an bei:
- Erstmaliger Zulassung eines Neufahrzeugs in Österreich
- Import eines Gebrauchtwagens aus dem Ausland
- Umwidmung bestimmter Fahrzeugkategorien
NoVA-Berechnung 2026: Die Formel
Die NoVA-Formel für PKW (Klasse M1) ab 1. Jänner 2026:
Steuersatz = (CO2-Emissionen in g/km − 91) ÷ 5
| Parameter | Wert 2026 |
|---|---|
| CO2-Abzugsbetrag | 91 g/km (2025: 94 g) |
| Divisor | 5 |
| Höchststeuersatz | 80 % |
| Malus-Grenzwert | 155 g/km |
| Malus-Betrag | 80 € pro g/km über 155 g |
| Fixer Abzug | 350 € |
Vollständige Berechnungsformel
NoVA = Netto-Kaufpreis × Steuersatz + Malus − 350 € Abzug
Der CO2-Abzugsbetrag sinkt jährlich um 3 g/km: 2025 → 94 g, 2026 → 91 g, 2027 → 88 g. Dadurch steigt die NoVA-Belastung von Jahr zu Jahr.
Berechnungsbeispiel 1: Mittelklasse-PKW
Fahrzeug mit 130 g CO2/km, Netto-Kaufpreis 35.000 €:
- Steuersatz: (130 − 91) ÷ 5 = 7,8 %
- NoVA: 35.000 € × 7,8 % = 2.730 €
- Kein Malus (unter 155 g)
- Minus Abzug: 2.730 € − 350 € = 2.380 € NoVA
Berechnungsbeispiel 2: SUV mit hohem CO2
Fahrzeug mit 180 g CO2/km, Netto-Kaufpreis 55.000 €:
- Steuersatz: (180 − 91) ÷ 5 = 17,8 %
- Basis-NoVA: 55.000 € × 17,8 % = 9.790 €
- Malus: (180 − 155) × 80 € = 2.000 €
- Minus Abzug: 9.790 € + 2.000 € − 350 € = 11.440 € NoVA
Für eine präzise Berechnung empfiehlt sich der offizielle BMF-Rechner oder der NoVA Rechner.
NoVA-Befreiung für Elektroautos
Rein elektrische Fahrzeuge (BEV) mit 0 g CO2/km sind vollständig von der NoVA befreit. Das gilt für:
- Reine Elektroautos (Battery Electric Vehicle)
- Wasserstoff-Brennstoffzellenfahrzeuge
Nicht befreit sind:
- Plug-in-Hybride (haben CO2-Ausstoß im WLTP-Zyklus)
- Mild-Hybride
- Fahrzeuge mit Gasantrieb
Die NoVA-Befreiung ist ein wesentlicher Vorteil des E-Auto Firmenwagens. Alle Details: NoVA-Befreiung Elektroauto.
Malus für hohe CO2-Emissionen
Ab einem CO2-Ausstoß von 155 g/km (2026) fällt zusätzlich ein Malus an:
- 80 € pro Gramm CO2/km über dem Grenzwert von 155 g
- Der Malus wird zur NoVA addiert
- Bei sehr emissionsstarken Fahrzeugen kann die NoVA den Fahrzeugpreis erheblich verteuern
Beispiel: Ein Fahrzeug mit 200 g CO2/km → Malus: (200 − 155) × 80 € = 3.600 € Zuschlag
NoVA und Firmenwagen
Für Unternehmen ist die NoVA relevant bei:
- Sachbezug: Die NoVA erhöht den Listenpreis, der als Bemessungsgrundlage für den Sachbezug dient
- Kein Vorsteuerabzug: Die NoVA ist nicht als Vorsteuer abziehbar (Ausnahme: Fahrschul- und Mietfahrzeuge)
- E-Firmenwagen: Keine NoVA + kein Sachbezug + Vorsteuerabzug = maximaler Steuervorteil
Leichte Nutzfahrzeuge (Klasse N1)
Seit 1. Juli 2025 sind leichte Nutzfahrzeuge der Klasse N1 grundsätzlich von der NoVA befreit. Das betrifft Kastenwagen, Pritschenwagen und ähnliche Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht.
Tipps zur NoVA-Optimierung
- E-Auto wählen: Keine NoVA, kein Sachbezug, keine motorbezogene Versicherungssteuer
- CO2-Wert genau prüfen: Wenige Gramm weniger können eine erhebliche NoVA-Ersparnis bringen
- Zeitpunkt beachten: Der CO2-Abzugsbetrag sinkt jährlich – früherer Kauf kann günstiger sein
- Gebrauchtimport kalkulieren: Beim Import fällt die NoVA nach aktuellem Tarif an
- Sonderausstattung beachten: Sie erhöht die Bemessungsgrundlage
Fazit: NoVA Österreich 2026
Die NoVA 2026 mit der Formel (CO2 − 91) ÷ 5 bestraft hohe Emissionen zunehmend streng, während Elektroautos vollständig befreit sind. Der Malus ab 155 g/km verteuert emissionsstarke Fahrzeuge zusätzlich mit 80 €/g. Bei der Fahrzeugwahl lohnt sich daher ein genauer Blick auf den CO2-Ausstoß. Dokumentiere deine betrieblichen Fahrten mit Tripbook, um den steuerlichen Nutzen deines Fahrzeugs optimal nachzuweisen.