Carsharing wird für Selbstständige und Freiberufler immer attraktiver: Kein eigenes Fahrzeug, keine Versicherung, keine Werkstattkosten – und trotzdem flexible Mobilität. Doch wie sieht es steuerlich aus? Können Carsharing-Kosten als Betriebsausgabe abgesetzt werden? Die Antwort lautet: Ja – unter bestimmten Voraussetzungen.
Grundregel: Betriebliche Veranlassung
Carsharing-Kosten sind als Betriebsausgabe absetzbar, wenn die Fahrt betrieblich veranlasst ist. Typische betriebliche Fahrten:
- Kundenbesuche und Akquise-Termine
- Fahrten zu Behörden, Bank oder Steuerberater
- Materialeinkäufe und Lieferfahrten
- Fahrten zu Fortbildungen und Messen
- Transport von Arbeitsmitteln
Nicht absetzbar sind private Fahrten – etwa der Wochenendausflug oder der Einkauf im Supermarkt.
Carsharing vs. eigenes Auto: Steuerliche Unterschiede
Im Vergleich zum eigenen Betriebsfahrzeug gibt es einige steuerliche Besonderheiten:
Eigenes Fahrzeug
- Abschreibung (AfA), Versicherung, Steuer, Kraftstoff, Wartung einzeln absetzbar
- Fahrtenbuch oder 1-%-Regelung für Privatanteil
- Höherer Verwaltungsaufwand
Carsharing
- Gesamtrechnung wird als Betriebsausgabe gebucht
- Kein Fahrtenbuch für das Carsharing-Fahrzeug nötig
- Keine AfA, keine Versicherung, keine Werkstattkosten separat
- Einfachere Handhabung für gelegentliche betriebliche Fahrten
So buchen Sie Carsharing richtig
Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)
In der EÜR werden Carsharing-Kosten als sonstige Betriebsausgaben oder unter Reisekosten erfasst:
- Buchungskonto SKR 03: Konto 4590 (KFZ-sonstige Kosten) oder 4670 (Reisekosten Unternehmer)
- Zeitpunkt: Im Jahr der Zahlung (Zufluss-/Abflussprinzip)
- Beleg: Rechnung oder Abrechnung des Carsharing-Anbieters
Vorsteuerabzug
Umsatzsteuerpflichtige Unternehmer können die Vorsteuer aus der Carsharing-Rechnung geltend machen. Voraussetzung:
- Ordnungsgemäße Rechnung mit ausgewiesener USt
- Betriebliche Veranlassung der Fahrt
- Bei gemischter Nutzung: nur betrieblicher Anteil
Tipp: Die meisten Carsharing-Anbieter stellen automatisch Rechnungen mit USt-Ausweis aus, die per App oder Online-Portal abrufbar sind.
Dokumentation: Was das Finanzamt erwartet
Auch ohne Fahrtenbuch-Pflicht sollten Sie jede betriebliche Carsharing-Fahrt dokumentieren:
- Datum und Uhrzeit der Fahrt
- Start- und Zielort
- Gefahrene Kilometer
- Betrieblicher Anlass (z. B. „Kundenbesuch bei Firma XY”)
- Kosten laut Abrechnung
Eine einfache Tabelle oder – noch besser – eine digitale Erfassung reicht aus. Verknüpfen Sie die Fahrt mit der Carsharing-Rechnung.
Arbeitnehmer: Carsharing und Pendlerpauschale
Für Arbeitnehmer gelten andere Regeln:
- Arbeitsweg: Die Entfernungspauschale gilt unabhängig vom Verkehrsmittel – auch bei Carsharing
- Dienstreisen: Der Arbeitgeber kann Carsharing-Kosten steuerfrei erstatten
- Eigene Kosten bei Dienstreisen: Als Werbungskosten absetzbar
Die Entfernungspauschale beträgt 2026 einheitlich 0,38 €/km – egal ob Sie mit dem eigenen Auto, Carsharing oder dem Fahrrad pendeln.
Rechenbeispiel: Carsharing als Betriebsausgabe
Situation: Freiberufliche Grafikdesignerin, 15 Kundenbesuche/Monat per Carsharing
| Position | Betrag/Monat |
|---|---|
| Durchschnitt 45 Min. Fahrt, 8 €/Fahrt | 120 € |
| Kilometerpauschale Carsharing (ca. 0,29 €/km) | In Miete enthalten |
| Monatliche Kosten | 120 € |
| Jährlich | 1.440 € |
| Absetzbar (100 % betrieblich) | 1.440 € |
| Steuerersparnis (35 % Grenzsteuersatz) | 504 € |
| + Vorsteuer-Erstattung (19 %) | 230 € |
Gesamtvorteil: ca. 734 € pro Jahr
Stationsbasiert vs. Free-Floating
Beide Carsharing-Modelle sind steuerlich gleich behandelbar:
Stationsbasiertes Carsharing
- Auto wird an fester Station abgeholt und zurückgebracht
- Oft günstiger für längere Fahrten
- Klare Abrechnung pro Buchung
Free-Floating Carsharing
- Fahrzeuge stehen im Stadtgebiet verteilt
- Flexible Nutzung, minutengenaue Abrechnung
- Ideal für spontane kurze Fahrten
Steuerlich identisch: Beide Varianten werden als Betriebsausgabe gebucht. Entscheidend ist nur die betriebliche Veranlassung.
Kombination: Eigenes Auto + Carsharing
Viele Selbstständige nutzen beides: das eigene Auto für regelmäßige Fahrten und Carsharing für Gelegenheitsfahrten oder in der Stadt. Das ist steuerlich unproblematisch:
- Eigenes Auto: Fahrtenbuch oder 1-%-Regelung
- Carsharing: Rechnungen als Betriebsausgabe
- Beide Kostenarten getrennt erfassen
Tipps für die Praxis
- Rechnungen sofort sichern: Laden Sie Abrechnungen regelmäßig herunter
- Betrieblichen Anlass vermerken: Direkt nach der Fahrt notieren
- Jahresübersicht erstellen: Viele Anbieter bieten Jahresabrechnungen
- Gemischte Fahrten trennen: Privaten Anteil herausrechnen
- Belege 10 Jahre aufbewahren: Gesetzliche Aufbewahrungsfrist
Fazit
Carsharing ist für Selbstständige und Freiberufler eine flexible und steuerlich attraktive Mobilitätslösung. Die Kosten lassen sich unkompliziert als Betriebsausgabe absetzen – ohne den Verwaltungsaufwand eines eigenen Betriebsfahrzeugs. Eine saubere Dokumentation der betrieblichen Fahrten ist dabei unverzichtbar. Tripbook hilft Ihnen, alle Ihre betrieblichen Fahrten – ob mit eigenem Auto oder Carsharing – lückenlos zu erfassen.