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Carsharing als Betriebsausgabe: Steuerlich absetzen für Selbstständige

Tripbook Team
#Carsharing#Betriebsausgaben#Selbstständige#Mobilität#Steuererklärung
Carsharing als Betriebsausgabe steuerlich absetzen

Carsharing wird für Selbstständige und Freiberufler immer attraktiver: Kein eigenes Fahrzeug, keine Versicherung, keine Werkstattkosten – und trotzdem flexible Mobilität. Doch wie sieht es steuerlich aus? Können Carsharing-Kosten als Betriebsausgabe abgesetzt werden? Die Antwort lautet: Ja – unter bestimmten Voraussetzungen.

Grundregel: Betriebliche Veranlassung

Carsharing-Kosten sind als Betriebsausgabe absetzbar, wenn die Fahrt betrieblich veranlasst ist. Typische betriebliche Fahrten:

  • Kundenbesuche und Akquise-Termine
  • Fahrten zu Behörden, Bank oder Steuerberater
  • Materialeinkäufe und Lieferfahrten
  • Fahrten zu Fortbildungen und Messen
  • Transport von Arbeitsmitteln

Nicht absetzbar sind private Fahrten – etwa der Wochenendausflug oder der Einkauf im Supermarkt.

Carsharing vs. eigenes Auto: Steuerliche Unterschiede

Im Vergleich zum eigenen Betriebsfahrzeug gibt es einige steuerliche Besonderheiten:

Eigenes Fahrzeug

  • Abschreibung (AfA), Versicherung, Steuer, Kraftstoff, Wartung einzeln absetzbar
  • Fahrtenbuch oder 1-%-Regelung für Privatanteil
  • Höherer Verwaltungsaufwand

Carsharing

  • Gesamtrechnung wird als Betriebsausgabe gebucht
  • Kein Fahrtenbuch für das Carsharing-Fahrzeug nötig
  • Keine AfA, keine Versicherung, keine Werkstattkosten separat
  • Einfachere Handhabung für gelegentliche betriebliche Fahrten

Carsharing vs. eigenes Auto: Steuerlicher Vergleich

So buchen Sie Carsharing richtig

Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)

In der EÜR werden Carsharing-Kosten als sonstige Betriebsausgaben oder unter Reisekosten erfasst:

  • Buchungskonto SKR 03: Konto 4590 (KFZ-sonstige Kosten) oder 4670 (Reisekosten Unternehmer)
  • Zeitpunkt: Im Jahr der Zahlung (Zufluss-/Abflussprinzip)
  • Beleg: Rechnung oder Abrechnung des Carsharing-Anbieters

Vorsteuerabzug

Umsatzsteuerpflichtige Unternehmer können die Vorsteuer aus der Carsharing-Rechnung geltend machen. Voraussetzung:

  • Ordnungsgemäße Rechnung mit ausgewiesener USt
  • Betriebliche Veranlassung der Fahrt
  • Bei gemischter Nutzung: nur betrieblicher Anteil

Tipp: Die meisten Carsharing-Anbieter stellen automatisch Rechnungen mit USt-Ausweis aus, die per App oder Online-Portal abrufbar sind.

Dokumentation: Was das Finanzamt erwartet

Auch ohne Fahrtenbuch-Pflicht sollten Sie jede betriebliche Carsharing-Fahrt dokumentieren:

  1. Datum und Uhrzeit der Fahrt
  2. Start- und Zielort
  3. Gefahrene Kilometer
  4. Betrieblicher Anlass (z. B. „Kundenbesuch bei Firma XY”)
  5. Kosten laut Abrechnung

Eine einfache Tabelle oder – noch besser – eine digitale Erfassung reicht aus. Verknüpfen Sie die Fahrt mit der Carsharing-Rechnung.

Arbeitnehmer: Carsharing und Pendlerpauschale

Für Arbeitnehmer gelten andere Regeln:

  • Arbeitsweg: Die Entfernungspauschale gilt unabhängig vom Verkehrsmittel – auch bei Carsharing
  • Dienstreisen: Der Arbeitgeber kann Carsharing-Kosten steuerfrei erstatten
  • Eigene Kosten bei Dienstreisen: Als Werbungskosten absetzbar

Die Entfernungspauschale beträgt 2026 einheitlich 0,38 €/km – egal ob Sie mit dem eigenen Auto, Carsharing oder dem Fahrrad pendeln.

Rechenbeispiel: Carsharing als Betriebsausgabe

Situation: Freiberufliche Grafikdesignerin, 15 Kundenbesuche/Monat per Carsharing

PositionBetrag/Monat
Durchschnitt 45 Min. Fahrt, 8 €/Fahrt120 €
Kilometerpauschale Carsharing (ca. 0,29 €/km)In Miete enthalten
Monatliche Kosten120 €
Jährlich1.440 €
Absetzbar (100 % betrieblich)1.440 €
Steuerersparnis (35 % Grenzsteuersatz)504 €
+ Vorsteuer-Erstattung (19 %)230 €

Gesamtvorteil: ca. 734 € pro Jahr

Rechenbeispiel: Carsharing-Kosten als Betriebsausgabe

Stationsbasiert vs. Free-Floating

Beide Carsharing-Modelle sind steuerlich gleich behandelbar:

Stationsbasiertes Carsharing

  • Auto wird an fester Station abgeholt und zurückgebracht
  • Oft günstiger für längere Fahrten
  • Klare Abrechnung pro Buchung

Free-Floating Carsharing

  • Fahrzeuge stehen im Stadtgebiet verteilt
  • Flexible Nutzung, minutengenaue Abrechnung
  • Ideal für spontane kurze Fahrten

Steuerlich identisch: Beide Varianten werden als Betriebsausgabe gebucht. Entscheidend ist nur die betriebliche Veranlassung.

Kombination: Eigenes Auto + Carsharing

Viele Selbstständige nutzen beides: das eigene Auto für regelmäßige Fahrten und Carsharing für Gelegenheitsfahrten oder in der Stadt. Das ist steuerlich unproblematisch:

  • Eigenes Auto: Fahrtenbuch oder 1-%-Regelung
  • Carsharing: Rechnungen als Betriebsausgabe
  • Beide Kostenarten getrennt erfassen

Tipps für die Praxis

  1. Rechnungen sofort sichern: Laden Sie Abrechnungen regelmäßig herunter
  2. Betrieblichen Anlass vermerken: Direkt nach der Fahrt notieren
  3. Jahresübersicht erstellen: Viele Anbieter bieten Jahresabrechnungen
  4. Gemischte Fahrten trennen: Privaten Anteil herausrechnen
  5. Belege 10 Jahre aufbewahren: Gesetzliche Aufbewahrungsfrist

Fazit

Carsharing ist für Selbstständige und Freiberufler eine flexible und steuerlich attraktive Mobilitätslösung. Die Kosten lassen sich unkompliziert als Betriebsausgabe absetzen – ohne den Verwaltungsaufwand eines eigenen Betriebsfahrzeugs. Eine saubere Dokumentation der betrieblichen Fahrten ist dabei unverzichtbar. Tripbook hilft Ihnen, alle Ihre betrieblichen Fahrten – ob mit eigenem Auto oder Carsharing – lückenlos zu erfassen.

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