Fahrtkosten in der Steuererklärung eintragen – das klingt kompliziert, ist aber mit der richtigen Anleitung schnell erledigt. Die meisten Arbeitnehmer können durch die Entfernungspauschale mehrere hundert bis tausende Euro Steuern zurückholen. In diesem Artikel erfährst du Schritt für Schritt, wo und wie du deine Fahrtkosten 2026 in ELSTER und der Anlage N einträgst.
Wo werden Fahrtkosten eingetragen?
Fahrtkosten für den Arbeitsweg trägst du in der Anlage N deiner Steuererklärung ein. Dort gibt es einen eigenen Abschnitt für Werbungskosten – die Fahrten zur Arbeit sind in den Zeilen 31 bis 39 erfasst.
Die relevanten Angaben:
- Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (einfache Strecke, volle km)
- Anzahl der Arbeitstage
- Genutztes Verkehrsmittel
- Bei ÖPNV: tatsächliche Fahrkartenkosten, falls höher als die Pauschale
Schritt-für-Schritt: Fahrtkosten in ELSTER eintragen
Schritt 1: Anlage N öffnen
In ELSTER (Mein ELSTER) oder deiner Steuersoftware navigierst du zur Anlage N unter den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit.
Schritt 2: Abschnitt Werbungskosten
Scrolle zum Bereich „Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte”.
Schritt 3: Angaben eintragen
- Adresse der Wohnung: Deine Meldeadresse
- Adresse der Tätigkeitsstätte: Anschrift deines Arbeitgebers
- Entfernung: Einfache Strecke in vollen Kilometern
- Arbeitstage: Tatsächliche Arbeitstage (abzüglich Urlaub, Krankheit, Homeoffice)
- Verkehrsmittel: PKW, ÖPNV, Fahrrad oder Kombination
Schritt 4: Automatische Berechnung
ELSTER berechnet die Entfernungspauschale automatisch: Entfernung x 0,38 € x Arbeitstage. Du musst den Betrag nicht selbst ausrechnen.
Dienstreisekosten eintragen
Fahrtkosten für Dienstreisen werden in einem separaten Bereich der Anlage N eingetragen (Zeilen 61 ff. – Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten):
- Fahrtkosten: Kilometerpauschale (0,30 €/km) oder tatsächliche Kosten
- Verpflegungsmehraufwand: 14 €/28 € je nach Abwesenheit
- Übernachtungskosten: Tatsächliche Kosten mit Beleg
Wichtig: Dienstreisekosten und Entfernungspauschale sind zwei verschiedene Kategorien. Die Entfernungspauschale gilt nur für den regelmäßigen Arbeitsweg, Dienstreisekosten für alle anderen beruflichen Fahrten.
Mehr zu den Unterschieden findest du in unserem Artikel zu Reisekosten Arbeitnehmer.
Homeoffice-Tage korrekt angeben
Ab 2026 ist die korrekte Aufteilung zwischen Büro- und Homeoffice-Tagen besonders wichtig:
- An Bürotagen: Entfernungspauschale (0,38 €/km)
- An Homeoffice-Tagen: Homeoffice-Pauschale (6 €/Tag, max. 1.260 €)
- Pro Tag nur eine Pauschale möglich
Trage bei den Arbeitstagen nur die Tage ein, an denen du tatsächlich zur Arbeit gefahren bist. Die Homeoffice-Pauschale wird in einem separaten Bereich der Anlage N eingetragen.
Häufige Fehler beim Eintragen
- Hin- und Rückweg eingetragen: Es zählt nur die einfache Strecke
- Zu viele Arbeitstage: Urlaub, Krankheit und Homeoffice abziehen
- Angefangene Kilometer: Nur volle Kilometer angeben (abrunden)
- Falsche Strecke: Kürzeste Straßenverbindung oder verkehrsgünstigere Route
- ÖPNV-Kosten vergessen: Wenn höher als die Pauschale, tatsächliche Kosten angeben
- Fahrtkostenzuschuss nicht gegengerechnet: Pauschal versteuerter Arbeitgeberzuschuss reduziert die abzugsfähigen Werbungskosten
Belege und Nachweise
Für die Entfernungspauschale brauchst du keine Belege einzureichen. Das Finanzamt kann aber Nachweise anfordern:
- Arbeitsvertrag oder Bescheinigung des Arbeitgebers
- Gehaltsabrechnungen (belegen Arbeitstage)
- Routenplaner-Ausdruck (belegt Entfernung)
- ÖPNV-Ticket (falls tatsächliche Kosten angesetzt werden)
- Fahrtenbuch oder Aufzeichnungen (bei Dienstreisen)
Tripbook als Dokumentationshilfe
Mit Tripbook hast du alle Daten für die Steuererklärung automatisch verfügbar:
- Anzahl der tatsächlichen Arbeitstage (automatisch gezählt)
- Gefahrene Kilometer pro Fahrt
- Unterscheidung zwischen Arbeitsweg und Dienstreisen
- Exportfunktion für Steuerberater oder eigene Aufzeichnungen
Die App dokumentiert jede Fahrt GPS-basiert und erstellt Berichte, die du direkt für die Steuererklärung Kilometer nutzen kannst.
Fazit: Fahrtkosten Steuererklärung eintragen 2026
Das Eintragen der Fahrtkosten in der Steuererklärung ist unkompliziert, wenn du die richtigen Felder kennst. Die Entfernungspauschale von 0,38 €/km ab dem ersten Kilometer wird in der Anlage N eingetragen, Dienstreisen separat. Homeoffice-Tage von den Arbeitstagen abziehen und die Homeoffice-Pauschale separat geltend machen. Mit Tripbook dokumentierst du automatisch alle nötigen Daten und bist für die Steuererklärung 2026 bestens vorbereitet.