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KFZ-Steuer absetzen als Selbstständiger: Betriebsausgabe richtig buchen

Tripbook Team
#KFZ-Steuer#Betriebsausgaben#Selbstständige#Freiberufler#Steuererklärung
KFZ-Steuer als Betriebsausgabe absetzen für Selbstständige

Die Kraftfahrzeugsteuer (KFZ-Steuer) gehört zu den laufenden Kosten eines Fahrzeugs. Selbstständige und Freiberufler, die ihr Auto betrieblich nutzen, können diese Steuer als Betriebsausgabe geltend machen. Wie das funktioniert und welche Besonderheiten gelten, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Grundlagen: Was ist die KFZ-Steuer?

Die Kraftfahrzeugsteuer wird vom Zoll erhoben und richtet sich nach verschiedenen Faktoren:

  • PKW: Hubraum und CO₂-Ausstoß
  • Elektrofahrzeuge: Bis Ende 2030 steuerbefreit (bei Erstzulassung bis 31.12.2025)
  • Nutzfahrzeuge: Zulässiges Gesamtgewicht und Schadstoffklasse

Die Höhe variiert je nach Fahrzeug erheblich. Ein Mittelklasse-PKW mit Benzinmotor zahlt typischerweise zwischen 100 € und 300 € pro Jahr, Dieselfahrzeuge oft deutlich mehr.

Wer kann die KFZ-Steuer absetzen?

Selbstständige und Freiberufler

Selbstständige können die KFZ-Steuer als Betriebsausgabe absetzen – allerdings nur den betrieblichen Anteil. Der Privatanteil ist nicht abzugsfähig.

Die Ermittlung des betrieblichen Anteils erfolgt über:

  1. Fahrtenbuch: Exakte Aufteilung nach betrieblichen und privaten Kilometern
  2. 1-%-Regelung: Die gesamte KFZ-Steuer ist Betriebsausgabe, der Privatanteil wird über den geldwerten Vorteil versteuert

Arbeitnehmer

Für Arbeitnehmer ist die KFZ-Steuer nicht separat absetzbar. Sie ist mit der Entfernungspauschale bereits abgegolten. Lediglich bei Dienstreisen mit dem Privatfahrzeug können tatsächliche Kosten angesetzt werden.

KFZ-Steuer absetzen: Übersicht nach Nutzergruppe

Berechnung des absetzbaren Anteils

Mit Fahrtenbuch

Bei einem ordnungsgemäßen Fahrtenbuch wird die KFZ-Steuer den Gesamtkosten des Fahrzeugs zugerechnet und anteilig nach betrieblicher Nutzung aufgeteilt.

Beispiel:

  • KFZ-Steuer pro Jahr: 240 €
  • Gesamtkilometer: 30.000 km
  • Betriebliche Kilometer: 21.000 km (70 %)
  • Absetzbar: 240 € x 70 % = 168 €

Mit 1-%-Regelung

Bei der pauschalen Methode wird die gesamte KFZ-Steuer als Betriebsausgabe gebucht. Der Privatnutzungsanteil wird über die monatliche Versteuerung von 1 % des Bruttolistenpreises abgegolten.

Vorteil: Kein Fahrtenbuch nötig, einfache Handhabung. Nachteil: Kann bei geringer Privatnutzung ungünstiger sein.

Einen detaillierten Vergleich beider Methoden finden Sie in unserem Artikel Fahrtenbuch vs. 1-%-Regelung.

KFZ-Steuer richtig buchen

Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)

In der EÜR wird die KFZ-Steuer als Betriebsausgabe erfasst:

  • Buchungskonto SKR 03: Konto 4510 (KFZ-Steuer)
  • Buchungskonto SKR 04: Konto 7685 (KFZ-Steuer)
  • Zeitpunkt: Im Jahr der Zahlung (Zufluss-/Abflussprinzip)

Bilanzierung

Bei bilanzierenden Unternehmen wird die KFZ-Steuer periodengerecht abgegrenzt. Vorauszahlungen sind als aktive Rechnungsabgrenzung zu buchen.

Umsatzsteuer

Die KFZ-Steuer enthält keine Umsatzsteuer – ein Vorsteuerabzug ist daher nicht möglich. Dies unterscheidet sie von anderen KFZ-Kosten wie Werkstatt oder Benzin.

Sonderfälle

Elektrofahrzeuge

Wer ein Elektrofahrzeug fährt, das bis zum 31.12.2025 erstmals zugelassen wurde, profitiert von der Steuerbefreiung bis Ende 2030. In diesem Fall fällt keine KFZ-Steuer an – es gibt also nichts abzusetzen. Mehr zu den steuerlichen Vorteilen von E-Autos erfahren Sie im Artikel Elektroauto und Dienstwagen.

Mehrere Fahrzeuge

Wer als Selbstständiger mehrere Fahrzeuge nutzt, kann die KFZ-Steuer für jedes betrieblich genutzte Fahrzeug anteilig absetzen. Ein separates Fahrtenbuch pro Fahrzeug ist empfehlenswert.

Gemischte Nutzung unter 10 %

Wird das Fahrzeug zu weniger als 10 % betrieblich genutzt, gehört es zum Privatvermögen. Die KFZ-Steuer kann dann nicht als Betriebsausgabe gebucht werden. Stattdessen können die betrieblichen Fahrten mit 0,30 €/km als Betriebsausgabe angesetzt werden.

KFZ-Steuer: Buchung und Sonderfälle

KFZ-Steuer in der Steuererklärung

Anlage EÜR

Selbstständige tragen die KFZ-Steuer in der Anlage EÜR ein:

  • Zeile 59: Sonstige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben
  • Oder als Teil der KFZ-Kosten in Zeile 61

Anlage S / Anlage G

Freiberufler nutzen die Anlage S, Gewerbetreibende die Anlage G. Die KFZ-Steuer fließt über die EÜR oder die Bilanz in den Gewinn ein.

Häufige Fehler vermeiden

  1. KFZ-Steuer vergessen: Sie wird per Lastschrift eingezogen – denken Sie daran, sie als Betriebsausgabe zu erfassen
  2. Privatanteil nicht berücksichtigen: Bei Fahrtenbuch-Methode den korrekten Anteil ansetzen
  3. Keine Umsatzsteuer ansetzen: KFZ-Steuer ist brutto = netto (keine USt enthalten)
  4. Elektrofahrzeug-Befreiung übersehen: Prüfen, ob Ihr E-Auto steuerbefreit ist

Tipps zur Optimierung

  • Fahrzeugwechsel prüfen: CO₂-arme Modelle zahlen weniger KFZ-Steuer
  • Saisonkennzeichen: Wer das Fahrzeug nur saisonal nutzt, kann mit einem Saisonkennzeichen KFZ-Steuer sparen
  • Betrieblichen Anteil maximieren: Je höher der betriebliche Nutzungsanteil, desto mehr ist absetzbar

Fazit

Die KFZ-Steuer ist für Selbstständige und Freiberufler eine klar absetzbare Betriebsausgabe. Der Aufwand für die Geltendmachung ist gering – entscheidend ist nur die korrekte Ermittlung des betrieblichen Anteils. Tripbook hilft Ihnen dabei, Ihre betrieblichen Fahrten automatisch zu erfassen und den Nutzungsanteil jederzeit nachzuweisen.

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