Die KFZ-Versicherung gehört zu den größten laufenden Kosten rund ums Auto. Was viele nicht wissen: Teile davon lassen sich in der Steuererklärung geltend machen – sowohl als Arbeitnehmer als auch als Selbstständiger. In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Versicherungsarten absetzbar sind, welche Grenzen gelten und wie Sie das Maximum herausholen.
Welche KFZ-Versicherungen sind absetzbar?
Grundsätzlich wird bei der steuerlichen Behandlung zwischen Haftpflicht und Kaskoversicherung unterschieden:
KFZ-Haftpflichtversicherung
Die KFZ-Haftpflicht ist eine Pflichtversicherung und daher steuerlich begünstigt. Arbeitnehmer können sie als Sonderausgabe (Vorsorgeaufwand) in der Anlage Vorsorgeaufwand eintragen. Selbstständige und Freiberufler setzen den betrieblichen Anteil als Betriebsausgabe ab.
Teil- und Vollkasko
Kaskoversicherungen sind freiwillige Versicherungen. Für Arbeitnehmer sind sie in der Regel nicht als Sonderausgabe absetzbar. Selbstständige hingegen können den betrieblichen Anteil der Kaskoversicherung als Betriebsausgabe geltend machen, sofern das Fahrzeug betrieblich genutzt wird.
So setzen Arbeitnehmer die KFZ-Versicherung ab
Für Angestellte gilt: Die KFZ-Haftpflichtversicherung wird als Sonderausgabe in der Steuererklärung eingetragen. Allerdings gibt es eine wichtige Einschränkung: Die Vorsorgeaufwendungen sind auf einen Höchstbetrag von 1.900 € pro Jahr begrenzt (bzw. 2.800 € für Selbstständige ohne Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung).
Da die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung diesen Höchstbetrag oft bereits ausschöpfen, bleibt in der Praxis häufig wenig Spielraum für die KFZ-Haftpflicht. Dennoch sollten Sie den Betrag immer angeben – das Finanzamt prüft automatisch die günstigste Berechnung.
Eintragung in der Steuererklärung
- Öffnen Sie die Anlage Vorsorgeaufwand
- Tragen Sie den Jahresbeitrag der KFZ-Haftpflicht unter Zeile 50 ein (Beiträge zu weiteren Versicherungen)
- Fügen Sie ggf. den Nachweis des Versicherers bei
Tipp: Die Beitragsrechnung Ihres Versicherers enthält eine Aufschlüsselung nach Haftpflicht und Kasko. Nur den Haftpflichtanteil eintragen.
So setzen Selbstständige die KFZ-Versicherung ab
Selbstständige und Freiberufler haben deutlich mehr Möglichkeiten. Sie können sowohl Haftpflicht als auch Kasko als Betriebsausgabe absetzen – allerdings nur den betrieblichen Nutzungsanteil.
Berechnung des betrieblichen Anteils
Der Schlüssel liegt in der korrekten Ermittlung des betrieblichen Nutzungsanteils. Dafür gibt es zwei Wege:
- Fahrtenbuch: Der tatsächliche betriebliche Anteil wird anhand eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs ermittelt. Wer z. B. 70 % betrieblich fährt, setzt 70 % der Versicherungsbeiträge ab.
- 1-%-Regelung: Bei Nutzung der pauschalen Versteuerung wird der Privatanteil über den geldwerten Vorteil abgegolten. Die gesamte Versicherung läuft als Betriebsausgabe.
Ein lückenloser Nachweis der beruflichen Fahrten ist entscheidend. Mit einer Fahrtenbuch-App dokumentieren Sie Ihre Fahrten automatisch und rechtssicher.
Rechenbeispiel: Ersparnis konkret
Ausgangssituation: Selbstständiger Handwerker, betriebliche Nutzung 80 %, Grenzsteuersatz 35 %
| Versicherung | Jahresbeitrag | Betriebsanteil (80 %) | Steuerersparnis |
|---|---|---|---|
| Haftpflicht | 450 € | 360 € | 126 € |
| Teilkasko | 280 € | 224 € | 78 € |
| Vollkasko | 620 € | 496 € | 174 € |
| Gesamt | 1.350 € | 1.080 € | 378 € |
Bei einem betrieblich genutzten Fahrzeug lassen sich also schnell mehrere Hundert Euro pro Jahr sparen.
Häufige Fehler vermeiden
- Fehler 1: Kaskoversicherung als Arbeitnehmer absetzen wollen – das funktioniert in der Regel nicht
- Fehler 2: Gesamtbeitrag statt nur Haftpflichtanteil als Sonderausgabe eintragen
- Fehler 3: Keinen Nachweis über den betrieblichen Nutzungsanteil führen
- Fehler 4: Doppelabzug bei gleichzeitiger Nutzung der Entfernungspauschale – entweder Pauschale oder tatsächliche Kosten
Pendlerpauschale vs. tatsächliche Kosten
Wer die Entfernungspauschale (Pendlerpauschale) nutzt, kann die KFZ-Versicherung nicht zusätzlich als Werbungskosten absetzen. Die Pauschale deckt alle Fahrtkosten ab. Alternativ können Arbeitnehmer die tatsächlichen Kosten geltend machen – hier wäre die Versicherung dann anteilig enthalten. Dies lohnt sich vor allem bei langen Arbeitswegen oder hohen Fahrzeugkosten.
Mehr zur Berechnung der Pendlerpauschale finden Sie in unserem Ratgeber zur Kilometerpauschale 2026.
Tipps für die Steuererklärung 2026
- Beitragsrechnung aufbewahren: Ihr Versicherer schlüsselt Haftpflicht und Kasko getrennt auf
- Betrieblichen Anteil dokumentieren: Ein Fahrtenbuch schafft Klarheit
- Höchstbeträge prüfen: Bei Arbeitnehmern ggf. mit Steuerberater besprechen
- Vergleichen: Prüfen Sie, ob tatsächliche Kosten oder Pauschale günstiger sind
Fazit
Die KFZ-Versicherung bietet Steuersparpotenzial – besonders für Selbstständige mit hohem betrieblichen Nutzungsanteil. Arbeitnehmer sollten zumindest die Haftpflicht als Sonderausgabe angeben. Wichtig ist in jedem Fall eine saubere Dokumentation der beruflichen Fahrten. Tripbook hilft Ihnen dabei, Ihre Fahrten automatisch zu erfassen und den betrieblichen Anteil jederzeit nachweisen zu können.