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Kilometerpauschale 2026: 0,30 € pro km für Dienstreisen

Kilometerpauschale 2026 für Dienstreisen: 0,30 € pro gefahrenem km mit dem eigenen Auto, 0,20 € für andere Fahrzeuge. Mit Rechner, Beispiel und dem Unterschied zur Entfernungspauschale.

Tripbook-TeamAktualisiert am · 3 Min. Lesezeit

Fährst du mit deinem eigenen Auto beruflich zu Kunden, Baustellen oder Schulungen, gilt die Kilometerpauschale für Dienstreisen: 0,30 € pro gefahrenem Kilometer, hin und zurück. Für andere motorisierte Fahrzeuge wie Motorrad oder Roller sind es 0,20 €. Diesen Betrag kann dir dein Arbeitgeber steuerfrei erstatten; tut er es nicht, setzt du ihn als Werbungskosten ab.

Nicht verwechseln mit dem Weg zur Arbeit: Dafür gilt die Entfernungspauschale von 0,38 € pro Kilometer der einfachen Strecke. Die beiden Pauschalen schließen sich für dieselbe Fahrt aus.

Kilometerpauschale für Dienstreisen 2026

Eine Dienstreise ist jede berufliche Fahrt außerhalb deiner ersten Tätigkeitsstätte: Kundentermine, Fahrten zwischen zwei Einsatzorten, Schulungen, Messen oder die Baustelle, die nicht dein fester Arbeitsort ist.

Dienstreise 2026
Eigenes Auto0,30 €Pro gefahrenem km
Andere motorisierte Fahrzeuge0,20 €Pro gefahrenem km

Anders als beim Arbeitsweg zählt hier jeder gefahrene Kilometer, also Hin- und Rückfahrt. Einen Jahreshöchstbetrag gibt es nicht. Mit der Pauschale sind alle Kosten des Fahrzeugs abgegolten: Kraftstoff, Wertverlust, Versicherung und Wartung. Parkgebühren und Maut kommen gesondert dazu.

Kilometergeld berechnen

Trage die gefahrenen Dienstreise-Kilometer ein und, falls dein Arbeitgeber etwas zahlt, seinen Satz pro Kilometer. Der Rechner zeigt, was steuerfrei ist und was du als Werbungskosten absetzen kannst.

Beispiel: Außendienst mit dem eigenen Auto

Lena fährt im März 14 Kundentermine, zusammen 1.120 km hin und zurück. Ihr Arbeitgeber erstattet 0,20 € pro km.

RechnungBetrag
Kilometerpauschale1.120 km × 0,30 €336,00 €
Erstattung vom Arbeitgeber1.120 km × 0,20 €224,00 €
Als Werbungskosten absetzbar336,00 € − 224,00 €112,00 €

Die 224 € erhält Lena steuerfrei. Die Differenz von 112 € trägt sie in der Anlage N als Reisekosten ein. Würde ihr Arbeitgeber 0,35 € zahlen, wären die 5 Cent über der Pauschale steuerpflichtiger Arbeitslohn.

Arbeitgeber-Erstattung oder Werbungskosten

  • Erstattung bis 0,30 € pro km: steuer- und sozialversicherungsfrei.
  • Erstattung über 0,30 € pro km: der übersteigende Teil ist steuerpflichtig.
  • Keine oder geringere Erstattung: die Differenz zur Pauschale setzt du als Werbungskosten in der Steuererklärung an.

Die Kilometerpauschale ist bei einer Dienstreise nur ein Posten. Dazu kommen Verpflegungsmehraufwand, Übernachtung und Reisenebenkosten. Wie du alles zusammenführst und belegst, zeigt die Anleitung Reisekostenabrechnung erstellen.

Selbstständige

Nutzt du als Selbstständiger deinen Privatwagen für betriebliche Fahrten, kannst du ebenfalls 0,30 € pro gefahrenem Kilometer als Betriebsausgabe ansetzen. Gehört das Auto zum Betriebsvermögen, gelten stattdessen die tatsächlichen Kosten, und die Privatnutzung wird mit der 1%-Regelung oder dem Fahrtenbuch versteuert. Mehr dazu im Artikel Fahrtenbuch für Selbstständige.

Der Arbeitsweg: Entfernungspauschale

Für die Fahrt zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte gilt nicht die Kilometerpauschale, sondern die Entfernungspauschale. Seit 1. Januar 2026 beträgt sie 0,38 € pro Kilometer der einfachen Strecke, ab dem ersten Kilometer. Sie gilt pro Arbeitstag, unabhängig vom Verkehrsmittel, und ist auf 4.500 € im Jahr begrenzt, außer du fährst mit dem eigenen oder einem dir überlassenen Auto.

Arbeitsweg 2026
Entfernungspauschale0,38 €Pro km der einfachen Strecke, ab km 1
Höchstbetrag4.500 €Außer mit dem eigenen Auto

Wie du die Entfernungspauschale ausrechnest und mit Homeoffice-Tagen kombinierst, steht in Pendlerpauschale 2026.

DienstreiseArbeitsweg
Satz0,30 € pro gefahrenem km0,38 € pro Entfernungs-km
Welche StreckeHin und zurückNur die einfache Strecke
HöchstbetragKeiner4.500 €, außer mit eigenem Auto
Arbeitgeber-ErstattungSteuerfrei bis zur PauschaleNur als Zuschuss, meist pauschal versteuert

Welche Fahrten zählen?

Dienstreise:

  • Fahrten zu Kunden, Projekten und Meetings
  • Fahrten zwischen zwei Einsatzorten am selben Tag
  • Fahrten zu vorübergehenden Einsatzorten, Schulungen und Messen

Keine Dienstreise:

  • Der tägliche Weg zur ersten Tätigkeitsstätte (dafür gilt die Entfernungspauschale)
  • Private Fahrten und private Umwege auf einer Dienstfahrt

So belegst du die Kilometer

Für die Kilometerpauschale brauchst du kein Fahrtenbuch im Sinne der 1%-Regelung, aber einen Nachweis jeder Dienstreise: Datum, Ziel, Anlass und gefahrene Kilometer. Diese Aufstellung reichst du bei deinem Arbeitgeber ein oder hebst sie für das Finanzamt auf. Tripbook zeichnet jede Fahrt per GPS auf, du markierst sie als dienstlich und ergänzt den Anlass. Am Monatsende exportierst du die Liste als PDF oder Excel.

Wie ein vollständiger Eintrag aussieht, zeigt Fahrtenbuch: Alles, was du wissen musst.

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