Wer in Österreich beruflich unterwegs ist, kann Fahrtkosten absetzen und so die Steuerlast deutlich senken. Ob Arbeitnehmer auf dem Weg zur Arbeit, Außendienstler auf Dienstreise oder Selbstständige mit Kundenterminen – das Steuerrecht bietet 2026 mehrere Instrumente, um Mobilitätskosten geltend zu machen. Dieser Ratgeber zeigt alle Optionen im Überblick: Verkehrsabsetzbetrag, Pendlerpauschale, Pendlereuro, Kilometergeld und Werbungskosten.
Fahrtkosten absetzen: Die fünf Säulen im Überblick
In Österreich gibt es kein einheitliches „Fahrtkosten-Absetzen”, sondern ein System aus mehreren Bausteinen, die je nach Situation greifen:
| Instrument | Gilt für | Wer profitiert |
|---|---|---|
| Verkehrsabsetzbetrag | Arbeitsweg | Alle Arbeitnehmer (automatisch) |
| Pendlerpauschale | Arbeitsweg ab 2 bzw. 20 km | Arbeitnehmer mit weitem Pendelweg |
| Pendlereuro | Arbeitsweg (Ergänzung) | Arbeitnehmer mit Pendlerpauschale |
| Kilometergeld | Dienstreisen | Arbeitnehmer & Selbstständige |
| Tatsächliche Kosten | Betriebliche Fahrten | Selbstständige mit hoher Fahrleistung |
Verkehrsabsetzbetrag – die Basis für jeden Arbeitnehmer
Der Verkehrsabsetzbetrag beträgt 2026 496 € pro Jahr und wird automatisch bei der Lohnverrechnung berücksichtigt. Er gilt die Kosten für den täglichen Arbeitsweg pauschal ab – unabhängig davon, ob du mit Auto, Öffis oder Fahrrad pendelst. Du musst dafür nichts beantragen.
Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen erhalten zusätzlich einen erhöhten Verkehrsabsetzbetrag von bis zu 798 €. Er wird automatisch vom Finanzamt berechnet.
Pendlerpauschale: Kleines und großes Modell
Wer weiter als 20 km pendelt oder keinen zumutbaren Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln hat, kann zusätzlich die Pendlerpauschale geltend machen. Es gibt zwei Varianten:
Kleine Pendlerpauschale
Gilt, wenn öffentliche Verkehrsmittel zumutbar sind und die einfache Strecke mindestens 20 km beträgt:
| Entfernung | Jahresbetrag |
|---|---|
| 20–40 km | 756 € |
| 40–60 km | 1.476 € |
| über 60 km | 2.016 € |
Große Pendlerpauschale
Gilt, wenn öffentliche Verkehrsmittel nicht zumutbar sind und die einfache Strecke mindestens 2 km beträgt:
| Entfernung | Jahresbetrag |
|---|---|
| 2–20 km | 396 € |
| 20–40 km | 1.560 € |
| 40–60 km | 2.568 € |
| über 60 km | 3.672 € |
Die Pendlerpauschale ist ein Freibetrag – sie reduziert dein zu versteuerndes Einkommen, wird aber nicht 1:1 ausbezahlt. Ob du Anspruch hast, ermittelst du über den amtlichen Pendlerrechner auf bmf.gv.at.
Tipp: Wenn die Pendlerpauschale noch nicht über die Lohnverrechnung berücksichtigt wurde, machst du sie als Werbungskosten in der Arbeitnehmerveranlagung geltend.
Pendlereuro – ab 2026 verdreifacht
Wer Anspruch auf die Pendlerpauschale hat, erhält zusätzlich den Pendlereuro. Seit 2026 beträgt er 6 € pro Kilometer der einfachen Entfernung pro Jahr (bis 2025: 2 €). Der Pendlereuro ist ein Absetzbetrag – er wird direkt von deiner Steuerschuld abgezogen.
Rechenbeispiel: Bei 35 km einfachem Arbeitsweg erhältst du 35 × 6 € = 210 € Pendlereuro zusätzlich zur kleinen Pendlerpauschale von 756 €. In Summe sparst du damit spürbar Steuern.
Kilometergeld für Dienstreisen
Für berufliche Fahrten außerhalb des täglichen Arbeitswegs – also Dienstreisen, Kundenbesuche oder Fortbildungen – steht dir das Kilometergeld zu, wenn du dein Privatfahrzeug nutzt.
Aktuelle Sätze 2026
| Fahrzeugtyp | Kilometergeld | Höchstgrenze |
|---|---|---|
| PKW / Kombi | 0,50 €/km | 30.000 km/Jahr |
| Motorrad | 0,25 €/km | 30.000 km/Jahr |
| Fahrrad / E-Bike | 0,25 €/km | 3.000 km/Jahr |
| Mitfahrer-Zuschlag | 0,15 €/km pro Person | – |
Das Kilometergeld deckt alle Fahrzeugkosten pauschal ab – Treibstoff, Versicherung, Abschreibung, Wartung. Einzelbelege sind nicht erforderlich, dafür aber ein lückenloser Nachweis der Fahrten.
Arbeitnehmer: Differenzwerbungskosten
Erstattet der Arbeitgeber das Kilometergeld teilweise oder gar nicht, kannst du die Differenz als Werbungskosten in der Arbeitnehmerveranlagung absetzen. Beispiel: Dein Arbeitgeber zahlt 0,30 €/km – du machst die restlichen 0,20 €/km beim Finanzamt geltend.
Selbstständige: Kilometergeld als Betriebsausgabe
Selbstständige und EPU setzen das Kilometergeld als Betriebsausgabe an. Voraussetzung: Das Fahrzeug wird nicht überwiegend betrieblich genutzt (sonst muss es im Betriebsvermögen stehen und die tatsächlichen Kosten sind heranzuziehen).
Tatsächliche Kosten statt Kilometergeld
Selbstständige mit hoher Fahrleistung oder teurem Fahrzeug können alternativ die tatsächlichen Fahrzeugkosten als Betriebsausgabe ansetzen. Dazu gehören Treibstoff, Versicherung, AfA, Reparaturen und Maut. Voraussetzung ist ein vollständiges Fahrtenbuch, das den beruflichen Anteil dokumentiert. Ein Wechsel zwischen Kilometergeld und tatsächlichen Kosten innerhalb desselben Kalenderjahres ist nicht zulässig.
Jobticket als steuerfreie Alternative
Arbeitgeber können ein Jobticket steuerfrei zur Verfügung stellen – also eine Wochen-, Monats- oder Jahreskarte für öffentliche Verkehrsmittel, die zumindest am Wohn- oder Arbeitsort gültig ist. Das Jobticket ist frei von Lohnsteuer und Sozialversicherung und kann mit der Pendlerpauschale kombiniert werden.
Welche Nachweise brauchst du?
Für die steuerliche Anerkennung von Fahrtkosten musst du folgende Unterlagen bereithalten:
- Fahrtenbuch: Zeitnahe, lückenlose Dokumentation mit Datum, Start, Ziel, Zweck und Kilometerstand
- Pendlerrechner-Ausdruck: Für die Pendlerpauschale benötigst du das Ergebnis des amtlichen Pendlerrechners
- Belege: Bei tatsächlichen Kosten sämtliche Rechnungen und Zahlungsnachweise
- Reisekostenabrechnungen: Bei Dienstreisen die jeweilige Abrechnung mit dem Arbeitgeber
Ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch ist der wichtigste Nachweis. Es muss manipulationssicher und fortlaufend geführt werden – nachträgliche Sammeleinträge erkennt das Finanzamt nicht an.
Häufige Fehler beim Fahrtkosten absetzen
- Arbeitsweg und Dienstreise verwechseln: Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind über die Pendlerpauschale abgedeckt, nicht über das Kilometergeld
- Doppelt abrechnen: Kilometergeld und tatsächliche Kosten für dasselbe Fahrzeug im selben Jahr sind nicht kombinierbar
- Dokumentation vernachlässigen: Ohne zeitnahes Fahrtenbuch droht die Aberkennung sämtlicher Fahrtkosten
- 30.000-km-Grenze übersehen: Ab dem 30.001. Kilometer können nur noch tatsächliche Kosten geltend gemacht werden
- Fristen versäumen: Die Arbeitnehmerveranlagung kann bis zu fünf Jahre rückwirkend eingereicht werden – aber nicht unbegrenzt
Fazit: Fahrtkosten absetzen in Österreich 2026
Fahrtkosten absetzen lohnt sich in Österreich 2026 mehr denn je. Mit der verdreifachten Pendlereuro (6 €/km), dem Kilometergeld von 0,50 €/km und dem Verkehrsabsetzbetrag von 496 € stehen Arbeitnehmern und Selbstständigen mehrere wirksame Instrumente zur Verfügung. Entscheidend ist die saubere Dokumentation: Wer ein lückenloses Fahrtenbuch führt, hat beim Finanzamt nichts zu befürchten.
Mit Tripbook erfasst du alle dienstlichen Fahrten automatisch per GPS und erstellst finanzamtskonforme Berichte auf Knopfdruck – ideal für Kilometergeld, Pendlerpauschale und Betriebsausgaben.