Wer aus beruflichen Gründen weit entfernt vom Familienwohnsitz arbeitet, kann die Kosten für Familienheimfahrten in Österreich steuerlich absetzen. Pro Monat sind bis zu 306 € als Werbungskosten absetzbar – das ergibt bis zu 3.672 € im Jahr. Dieser Ratgeber erklärt die Voraussetzungen, den Höchstbetrag, die Nachweispflicht und die Abgrenzung zum Pendlerpauschale für 2026.
Was sind Familienheimfahrten?
Als Familienheimfahrten gelten Fahrten zwischen dem Beschäftigungsort und dem Familienwohnsitz, wenn eine tägliche Rückkehr unzumutbar ist. Die Kosten dafür werden im Rahmen der doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten anerkannt. Geregelt ist das im Einkommensteuergesetz (§ 16 EStG 1988). In der Praxis betrifft das Arbeitnehmer, die durch Versetzung, Jobwechsel oder befristete Projekte an einem entfernten Standort arbeiten und dort eine Zweitwohnung unterhalten.
Voraussetzungen für den steuerlichen Abzug
Damit das Finanzamt die Kosten für Familienheimfahrten anerkennt, müssen drei zentrale Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sein:
1. Mindestentfernung und Fahrzeit
Der Beschäftigungsort muss mindestens 80 km vom Familienwohnsitz entfernt sein oder die einfache Fahrzeit muss über eine Stunde betragen. Nur dann gilt die tägliche Heimfahrt als unzumutbar.
2. Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung
Es muss dir und deiner Familie unzumutbar sein, den Familienwohnsitz an den Arbeitsort zu verlegen. Anerkannte Gründe sind unter anderem:
- Dein (Ehe-)Partner ist am Familienwohnsitz berufstätig und verdient mindestens 7.284 € jährlich bzw. 10 % der gemeinsamen Einkünfte
- Schulpflichtige Kinder besuchen eine Schule am Heimatort
- Eine befristete Entsendung liegt vor (maximal 4–5 Jahre)
- Ständig wechselnde Arbeitsstätten machen eine Verlegung sinnlos
3. Eigener Familienwohnsitz
Der Familienwohnsitz muss eine eigene Wohnung sein, in der du mit deinem Partner oder deiner Familie zusammenlebst. Eine bloße Meldeadresse oder ein kostenloses Zimmer bei den Eltern reicht nicht aus. Auch Alleinstehende können einen Familienwohnsitz haben – nämlich dort, wo ihre engsten persönlichen Beziehungen bestehen.
Höchstbetrag: 306 € pro Monat
Die Kosten für Familienheimfahrten sind mit dem Höchstbetrag des großen Pendlerpauschales gedeckelt. Das bedeutet:
| Zeitraum | Höchstbetrag |
|---|---|
| Pro Monat | 306 € |
| Pro Jahr | 3.672 € |
Dieser Höchstbetrag gilt unabhängig davon, ob du die tatsächlichen Fahrtkosten (z. B. Bahntickets) oder das amtliche Kilometergeld ansetzt. Steuerfreie Kostenersätze durch den Arbeitgeber müssen vom absetzbaren Betrag abgezogen werden.
Absetzbare Fahrtkosten
Die Wahl des Verkehrsmittels spielt keine Rolle. Absetzbar sind:
- Öffentliche Verkehrsmittel: Tatsächliche Kosten für Bahn, Bus oder Flug
- Eigenes Fahrzeug: Kilometergeld von 0,50 €/km (PKW) bzw. 0,24 €/km (Motorrad)
- Fahrgemeinschaften: Anteilige Kosten
Bei einer einfachen Strecke von 300 km und monatlicher Heimfahrt ergeben sich mit dem Kilometergeld: 300 km x 2 x 0,50 € = 300 €. Da dieser Betrag unter dem Höchstbetrag von 306 € liegt, ist er vollständig absetzbar.
Wie oft werden Familienheimfahrten anerkannt?
Die Häufigkeit der anerkannten Heimfahrten hängt von der familiären Situation ab:
| Personenstand | Anerkannte Häufigkeit |
|---|---|
| Verheiratet / Lebensgemeinschaft | 1 Fahrt pro Woche |
| Alleinstehend mit Kind | 1 Fahrt pro Woche |
| Alleinstehend ohne Kind | 1 Fahrt pro Monat |
In jedem Fall ist der monatliche Höchstbetrag von 306 € die Obergrenze. Wer zum Beispiel als verheirateter Arbeitnehmer vier Heimfahrten pro Monat unternimmt, kann maximal 306 € pro Monat absetzen – auch wenn die tatsächlichen Kosten höher sind.
Zeitliche Begrenzung
Die Dauer, für die du Familienheimfahrten steuerlich geltend machen kannst, richtet sich nach den Gründen für die Beibehaltung des Familienwohnsitzes:
| Situation | Absetzbar für |
|---|---|
| (Ehe-)Partner berufstätig (mind. 10 % Einkunftsanteil) | unbefristet |
| (Ehe-)Partner nicht berufstätig | 2 Jahre |
| Alleinstehende (Übergangszeit) | 6 Monate |
| Befristete Entsendung | Dauer der Entsendung (max. 4–5 Jahre) |
Bei unbefristetem Anspruch ist es egal, ob Kinder vorhanden sind – entscheidend ist die Berufstätigkeit des Partners am Heimatort.
Familienheimfahrten vs. Pendlerpauschale
Ein wichtiger Punkt: Familienheimfahrten und Pendlerpauschale schließen sich für dieselbe Wegstrecke gegenseitig aus. Die Abgrenzung funktioniert wie folgt:
- Pendlerpauschale: Für die tägliche Strecke zwischen Zweitwohnung und Arbeitsstätte am Beschäftigungsort
- Familienheimfahrten: Für die Strecke zwischen Beschäftigungsort und Familienwohnsitz
Wer an mindestens 11 Tagen im Kalendermonat zum Familienwohnsitz zurückkehrt, fällt aus dem Anwendungsbereich der Familienheimfahrten heraus. In diesem Fall steht stattdessen das Pendlerpauschale für Wegstrecken über 60 km zu.
Praxistipp: Prüfe sorgfältig, welche Variante steuerlich günstiger ist. In vielen Fällen lassen sich beide Instrumente kombinieren – das Pendlerpauschale für den täglichen Weg zur Arbeit und die Familienheimfahrten für die Strecke zum Familienwohnsitz.
Geltendmachung in der Arbeitnehmerveranlagung
Die Kosten trägst du in der Arbeitnehmerveranlagung (Formular L1) unter folgender Kennzahl ein:
- Kennzahl 300 – Familienheimfahrten
Parallel dazu kannst du die Kosten der doppelten Haushaltsführung (Miete, Betriebskosten) unter Kennzahl 723 geltend machen. Mehr dazu im Ratgeber zur doppelten Haushaltsführung.
Nachweispflicht: So dokumentierst du richtig
Damit das Finanzamt die Familienheimfahrten als Werbungskosten anerkennt, brauchst du folgende Nachweise:
- Fahrtenbuch mit Datum, Abfahrts- und Ankunftsort, Kilometerstand und Zweck der Fahrt
- Fahrkarten oder Rechnungen bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel
- Nachweis der Berufstätigkeit des Partners (z. B. Lohnzettel, Einkommensteuerbescheid)
- Mietvertrag der Zweitwohnung am Beschäftigungsort
- Nachweis des Familienwohnsitzes (Meldebestätigung, Mietvertrag)
Bei einem Familienwohnsitz im Ausland verlangt das Finanzamt besonders strenge Nachweise. Hier ist eine proaktive Zusammenarbeit mit der Finanzbehörde ratsam.
Tipp: Mit einer Fahrtenbuch-App wie Tripbook dokumentierst du deine Familienheimfahrten automatisch per GPS – finanzamttauglich und ohne manuellen Aufwand.
Sonderfall: Dienstwagen für Familienheimfahrten
Stellt dein Arbeitgeber einen Dienstwagen auch für private Fahrten zur Verfügung, kannst du den anteiligen Sachbezug für Familienheimfahrten steuermindernd geltend machen. Voraussetzung ist ein Fahrtenbuch, das die Heimfahrten dokumentiert. Der Sachbezug wird dann im Verhältnis der Familienheimfahrten zur Gesamtfahrleistung aufgeteilt.
Praxisbeispiel: Steuerersparnis berechnen
Situation: Markus arbeitet in Linz und hat seinen Familienwohnsitz in Klagenfurt (ca. 220 km). Seine Ehefrau ist in Klagenfurt berufstätig und verdient 22.000 € jährlich. Markus fährt einmal pro Woche mit dem eigenen PKW nach Hause.
Berechnung der Familienheimfahrten:
| Position | Berechnung | Betrag |
|---|---|---|
| Einfache Strecke | 220 km x 0,50 €/km | 110 € |
| Hin- und Rückfahrt | 110 € x 2 | 220 € |
| Pro Monat (4 Fahrten) | 220 € x 4 | 880 € |
| Absetzbar pro Monat (Höchstbetrag) | max. 306 € | 306 € |
| Absetzbar pro Jahr | 306 € x 12 | 3.672 € |
Bei einem Grenzsteuersatz von 42 % ergibt das eine jährliche Steuerersparnis von rund 1.542 € allein durch die Familienheimfahrten. Zusammen mit den Unterkunftskosten der doppelten Haushaltsführung (bis zu 2.200 €/Monat) kann Markus insgesamt über 17.000 € jährlich absetzen.
Häufige Fehler vermeiden
- Kein Fahrtenbuch geführt: Ohne Dokumentation werden die Familienheimfahrten vom Finanzamt nicht anerkannt
- Höchstbetrag übersehen: Nur 306 €/Monat sind absetzbar – egal wie hoch die tatsächlichen Kosten sind
- Pendlerpauschale doppelt beansprucht: Für dieselbe Strecke kann nicht beides geltend gemacht werden
- Fristen versäumt: Beachte die zeitliche Begrenzung je nach Familiensituation
- Arbeitgeber-Ersätze nicht abgezogen: Steuerfreie Kostenersätze mindern den absetzbaren Betrag
Fazit: Familienheimfahrten in Österreich optimal nutzen
Familienheimfahrten in Österreich bieten ein Steuersparpotenzial von bis zu 3.672 € pro Jahr an Werbungskosten. Entscheidend ist, dass du die Voraussetzungen erfüllst – insbesondere die Mindestentfernung von 80 km und die Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung. Kombiniere die Familienheimfahrten mit der doppelten Haushaltsführung und dem Pendlerpauschale für den täglichen Arbeitsweg, um das Maximum herauszuholen. Und vor allem: Dokumentiere jede Fahrt lückenlos.
Tripbook herunterladen – Familienheimfahrten automatisch per GPS aufzeichnen und finanzamttaugliche Nachweise auf Knopfdruck erstellen.