Das Kilometergeld Österreich 2026 beträgt 0,50 € pro Kilometer für PKW und ist die zentrale Pauschale für die steuerliche Abrechnung beruflicher Fahrten mit dem Privatfahrzeug. Ob Arbeitnehmer auf Dienstreise, Selbstständige mit Betriebsfahrten oder Freiberufler – wer sein eigenes Auto dienstlich nutzt, kann das amtliche Kilometergeld beim Finanzamt geltend machen. In diesem Ratgeber erfährst du alles über die aktuellen Sätze, die korrekte Berechnung und wichtige Voraussetzungen.
Was ist das Kilometergeld?
Das Kilometergeld ist eine steuerlich anerkannte Pauschale, die sämtliche Kosten abdeckt, die beim Einsatz des Privatfahrzeugs für berufliche Zwecke entstehen. Darin enthalten sind:
- Treibstoffkosten
- Abschreibung (AfA) des Fahrzeugs
- Versicherung und Steuer
- Wartung, Reparaturen und Reifenverschleiß
- Vignette und Parkgebühren im üblichen Rahmen
Der Vorteil: Du musst keine Einzelbelege für diese Kosten sammeln. Das Kilometergeld ersetzt den tatsächlichen Kostennachweis durch eine einfache Pauschale.
Aktuelle Kilometergeld-Sätze 2026
| Fahrzeug | Kilometergeld |
|---|---|
| PKW | 0,50 €/km |
| Motorrad/Motorfahrrad | 0,50 €/km |
| Fahrrad/E-Bike | 0,38 €/km |
| Mitfahrer-Zuschlag | 0,15 €/km pro Person |
Mitfahrer-Zuschlag
Nimmst du auf einer Dienstreise Kollegen mit, erhöht sich das Kilometergeld um 0,15 € pro Kilometer und Mitfahrer. Bei zwei Mitfahrern und einer Strecke von 100 km ergibt das:
- Grundbetrag: 100 km × 0,50 € = 50,00 €
- Mitfahrer: 100 km × 0,15 € × 2 = 30,00 €
- Gesamt: 80,00 €
Berechnung des Kilometergeldes
Die Berechnung ist einfach: Dienstlich gefahrene Kilometer multipliziert mit dem jeweiligen Satz.
Beispiel 1: Außendienstmitarbeiter Ein Vertriebsmitarbeiter fährt monatlich 1.200 km dienstlich mit dem privaten PKW:
- 1.200 km × 0,50 € = 600 € pro Monat
- Jährlich: 7.200 €
Beispiel 2: Selbstständiger Berater Ein EPU fährt wöchentlich 150 km zu Kundenterminen (48 Wochen):
- 150 km × 48 × 0,50 € = 3.600 € pro Jahr
Maximale Kilometeranzahl
Das amtliche Kilometergeld kann für maximal 30.000 km pro Kalenderjahr geltend gemacht werden. Ab dem 30.001. Kilometer müssen die tatsächlichen Kosten nachgewiesen werden. Bei intensiver Nutzung lohnt es sich daher, die Kilometer im Blick zu behalten.
Voraussetzungen und Dokumentation
Damit das Finanzamt das Kilometergeld anerkennt, musst du folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Berufliche Veranlassung: Die Fahrt muss dienstlich begründet sein
- Privatfahrzeug: Es darf kein Firmenfahrzeug genutzt werden
- Fahrtenbuch oder Aufzeichnungen: Datum, Start, Ziel, Zweck und Kilometer müssen dokumentiert sein
Ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch ist die sicherste Dokumentationsform. Es muss zeitnah und lückenlos geführt werden.
Kilometergeld als Arbeitnehmer
Als Arbeitnehmer erhältst du das Kilometergeld in der Regel vom Arbeitgeber als steuerfreie Reisekostenerstattung – vorausgesetzt, die Fahrt gilt als Dienstreise. Erstattet der Arbeitgeber weniger oder gar nichts, kannst du die Differenz als Werbungskosten in der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen.
Wichtig: Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind keine Dienstreisen. Dafür gibt es die Pendlerpauschale.
Kilometergeld für Selbstständige und EPU
Selbstständige und Einzelunternehmer können das Kilometergeld als Betriebsausgabe absetzen. Die Pauschale ist besonders attraktiv, wenn du:
- Weniger als 30.000 km pro Jahr beruflich fährst
- Kein Fahrtenbuch für die tatsächlichen Kosten führen möchtest
- Ein älteres Fahrzeug mit niedrigen tatsächlichen Kosten nutzt
Alternativ kannst du die tatsächlichen Kosten ansetzen – dann brauchst du allerdings sämtliche Belege und ein vollständiges Fahrtenbuch. Mehr dazu im Artikel Kilometergeld für Selbstständige.
Kilometergeld vs. tatsächliche Kosten
| Kriterium | Kilometergeld | Tatsächliche Kosten |
|---|---|---|
| Aufwand | Gering (nur km dokumentieren) | Hoch (alle Belege sammeln) |
| Maximale km | 30.000 km/Jahr | Unbegrenzt |
| Vorteil bei teuerem Auto | Eher nachteilig | Eher vorteilhaft |
| Vorteil bei günstigem Auto | Eher vorteilhaft | Eher nachteilig |
Wer regelmäßig viele Kilometer fährt oder ein teures Fahrzeug nutzt, sollte durchrechnen, ob die tatsächlichen Kosten günstiger wären.
Häufige Fehler vermeiden
- Fahrten Wohnung–Arbeit als Kilometergeld abrechnen: Diese fallen unter die Pendlerpauschale, nicht unter das Kilometergeld
- Fehlende Aufzeichnungen: Ohne zeitnahe Dokumentation riskierst du die Aberkennung
- Doppelte Abrechnung: Kilometergeld und tatsächliche Kosten für dasselbe Fahrzeug im selben Jahr sind nicht erlaubt
- Firmenfahrzeug verwechseln: Für den Firmenwagen gelten Sachbezugsregeln, nicht das Kilometergeld
Fazit: Kilometergeld Österreich 2026 optimal nutzen
Das Kilometergeld Österreich 2026 mit 0,50 € pro Kilometer ist eine unkomplizierte Möglichkeit, berufliche Fahrten steuerlich geltend zu machen. Die Pauschale deckt sämtliche Fahrzeugkosten ab und erfordert lediglich eine lückenlose Dokumentation der dienstlichen Fahrten. Achte auf die 30.000-km-Grenze und dokumentiere jede Fahrt zeitnah mit Datum, Strecke und Zweck. Mit einer Fahrtenbuch-App wie Tripbook erfasst du alle Fahrten automatisch per GPS und hast deine Aufzeichnungen jederzeit griffbereit.