Das Kilometergeld Österreich 2026 beträgt 0,50 € pro Kilometer für PKW und ist die wichtigste Pauschale für die steuerliche Abrechnung beruflicher Fahrten mit dem privaten Fahrzeug. Ob Arbeitnehmer auf Dienstreise, Selbstständige mit Kundenbesuchen oder Freiberufler im Außendienst – wer das eigene Auto dienstlich nutzt, kann das amtliche Kilometergeld beim Finanzamt geltend machen. Grundlage ist die Kilometergeldverordnung (BGBl II Nr. 289/2024), die seit 2025 gilt und auch 2026 unverändert Anwendung findet.
Was ist das amtliche Kilometergeld?
Das Kilometergeld ist eine vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) festgelegte Pauschale, die sämtliche Kosten abdeckt, die bei der Nutzung eines Privatfahrzeugs für berufliche Zwecke entstehen. Darunter fallen:
- Treibstoff- bzw. Ladekosten
- Abschreibung (AfA) des Fahrzeugs
- Versicherung und motorbezogene Versicherungssteuer
- Wartung, Service und Reifenverschleiß
- Maut und Vignette im üblichen Rahmen
Der wesentliche Vorteil: Du benötigst keine Einzelbelege für diese Posten. Das Kilometergeld ersetzt den gesamten Kostennachweis durch eine einfache Pauschale pro gefahrenem Kilometer.
Aktuelle Kilometergeld-Sätze 2026
Seit 1. Jänner 2025 gelten die folgenden Sätze, die auch für das gesamte Jahr 2026 unverändert gültig sind:
| Fahrzeugtyp | Kilometergeld | Höchstgrenze |
|---|---|---|
| PKW / Kombi | 0,50 €/km | 30.000 km/Jahr |
| Motorrad / Motorfahrrad | 0,25 €/km | 30.000 km/Jahr |
| Fahrrad / E-Bike | 0,25 €/km | 3.000 km/Jahr |
| Mitfahrer-Zuschlag | 0,15 €/km pro Person | – |
Wichtige Änderung seit 1. Juli 2025: Das Kilometergeld für Fahrräder und Motorräder wurde von 0,50 € auf 0,25 €/km gesenkt. Im Gegenzug wurde die Höchstgrenze für Fahrräder von 1.500 km auf 3.000 km pro Jahr verdoppelt. Das maximale steuerfreie Kilometergeld für Fahrradfahrer liegt damit bei 750 € jährlich.
Mitfahrer-Zuschlag richtig berechnen
Transportierst du auf einer Dienstreise Kollegen im eigenen PKW, erhöht sich das Kilometergeld um 0,15 € pro Kilometer und mitbeförderte Person. Voraussetzung: Die Namen der Mitfahrer müssen dokumentiert sein.
Rechenbeispiel mit zwei Mitfahrern (100 km):
- Grundbetrag: 100 km × 0,50 € = 50,00 €
- Mitfahrer: 100 km × 0,15 € × 2 = 30,00 €
- Gesamt: 80,00 €
Berechnung des Kilometergeldes
Die Formel ist simpel: Dienstlich gefahrene Kilometer × Kilometersatz = erstattungsfähiger Betrag.
Beispiel 1 – Außendienstmitarbeiterin: Eine Vertriebsmitarbeiterin fährt monatlich 1.200 km dienstlich mit dem privaten PKW:
- Monatlich: 1.200 km × 0,50 € = 600 €
- Jährlich: 14.400 km × 0,50 € = 7.200 €
Beispiel 2 – Selbstständiger Berater (EPU): Ein Unternehmensberater fährt wöchentlich 120 km zu Kundenterminen (48 Wochen):
- 120 km × 48 Wochen × 0,50 € = 2.880 € pro Jahr
Maximale Kilometeranzahl beachten
Das amtliche Kilometergeld kann für maximal 30.000 km pro Kalenderjahr beansprucht werden – das entspricht einem Höchstbetrag von 15.000 € für PKW. Ab dem 30.001. Kilometer müssen die tatsächlichen Kosten nachgewiesen werden. Wer viel unterwegs ist, sollte daher seine Kilometer laufend im Blick behalten.
Voraussetzungen für die Anerkennung
Damit das Finanzamt das Kilometergeld akzeptiert, musst du diese Bedingungen erfüllen:
- Berufliche Veranlassung: Die Fahrt muss eindeutig dienstlich begründet sein (Kundenbesuch, Dienstreise, Fortbildung etc.)
- Privatfahrzeug: Es darf kein Firmenfahrzeug verwendet werden – für den Dienstwagen gelten die Sachbezugsregeln
- Lückenlose Aufzeichnungen: Datum, Abfahrtsort, Ziel, Zweck der Fahrt und gefahrene Kilometer müssen dokumentiert werden
Die sicherste Dokumentationsform ist ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch. Es muss zeitnah und fortlaufend geführt werden – nachträgliche Sammeleinträge erkennt das Finanzamt nicht an.
Kilometergeld als Arbeitnehmer geltend machen
Als Arbeitnehmer erhältst du das Kilometergeld idealerweise direkt vom Arbeitgeber als steuerfreie Reisekostenerstattung im Rahmen einer Dienstreise. Das Kilometergeld ist in voller Höhe frei von Sozialversicherung, Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag und Kommunalsteuer.
Erstattet der Arbeitgeber weniger oder gar nichts, kannst du die Differenz als Werbungskosten in der Arbeitnehmerveranlagung absetzen. Dazu trägst du die beruflich gefahrenen Kilometer und den nicht erstatteten Betrag im Formular L1 ein.
Achtung: Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gelten nicht als Dienstreisen. Dafür steht dir die Pendlerpauschale zu.
Kilometergeld für Selbstständige und EPU
Selbstständige, Freiberufler und Ein-Personen-Unternehmen (EPU) setzen das Kilometergeld als Betriebsausgabe ab. Die Pauschale lohnt sich besonders, wenn du:
- Weniger als 30.000 km pro Jahr beruflich fährst
- Den Verwaltungsaufwand eines vollständigen Kostennachweises vermeiden möchtest
- Ein älteres Fahrzeug mit niedrigen tatsächlichen Kosten nutzt
Alternativ können die tatsächlichen Fahrzeugkosten angesetzt werden – dafür brauchst du sämtliche Belege und ein vollständiges Fahrtenbuch. Mehr Details findest du im Artikel Kilometergeld für Selbstständige.
Kilometergeld vs. tatsächliche Kosten im Vergleich
| Kriterium | Kilometergeld-Pauschale | Tatsächliche Kosten |
|---|---|---|
| Dokumentationsaufwand | Gering – nur km erfassen | Hoch – alle Belege sammeln |
| Maximale Kilometer | 30.000 km/Jahr | Unbegrenzt |
| Vorteil bei teurem Auto | Eher nachteilig | Eher vorteilhaft |
| Vorteil bei günstigem Auto | Eher vorteilhaft | Eher nachteilig |
| Wechsel im Jahr | Nicht möglich | Nicht möglich |
Wer regelmäßig viele Kilometer fährt oder ein teures Fahrzeug nutzt, sollte beide Varianten durchrechnen. Ein Wechsel innerhalb des Jahres ist allerdings nicht zulässig.
Häufige Fehler beim Kilometergeld
- Pendlerfahrten als Kilometergeld abrechnen: Fahrten Wohnung–Arbeitsstätte fallen unter die Pendlerpauschale, nicht unter das Kilometergeld
- Fehlende oder lückenhafte Aufzeichnungen: Ohne zeitnahe Dokumentation droht die Aberkennung durch das Finanzamt
- Doppelte Abrechnung: Kilometergeld und tatsächliche Kosten für dasselbe Fahrzeug im selben Kalenderjahr sind nicht kombinierbar
- Firmenfahrzeug verwechseln: Für den Dienstwagen gelten Sachbezugsregeln, nicht das Kilometergeld
- 30.000-km-Grenze übersehen: Wer die Grenze überschreitet, muss ab dem 30.001. Kilometer die tatsächlichen Kosten belegen
Fazit: Kilometergeld 2026 optimal nutzen
Das Kilometergeld Österreich 2026 von 0,50 € pro Kilometer (PKW) ist der einfachste Weg, berufliche Fahrten steuerlich abzusetzen. Die Pauschale deckt alle Fahrzeugkosten ab und erfordert lediglich eine lückenlose Dokumentation mit Datum, Strecke und Fahrtzweck. Behalte die 30.000-km-Jahresgrenze im Blick und dokumentiere jede Fahrt zeitnah. Mit einer Fahrtenbuch-App wie Tripbook erfasst du alle dienstlichen Fahrten automatisch per GPS – so hast du bei einer Prüfung durch das Finanzamt jederzeit einen lückenlosen Nachweis.