Das Kilometergeld für Selbstständige in Österreich 2026 beträgt 0,50 € pro Kilometer und kann als Betriebsausgabe steuerlich geltend gemacht werden. Für Ein-Personen-Unternehmen (EPU), Freiberufler und Gewerbetreibende ist die Kilometergeld-Pauschale eine unkomplizierte Alternative zum aufwändigen Nachweis der tatsächlichen Fahrzeugkosten. Maximal 30.000 km pro Kalenderjahr sind absetzbar.
Kilometergeld als Betriebsausgabe
Selbstständige können das amtliche Kilometergeld für berufliche Fahrten mit dem privaten Fahrzeug als Betriebsausgabe geltend machen. Die Pauschale deckt sämtliche Fahrzeugkosten ab:
- Treibstoff- und Ladekosten
- Abschreibung (AfA) des Fahrzeugs
- Versicherung und Steuern
- Wartung, Service und Reifenverschleiß
- Maut und Vignette
Wichtig: Wer das Kilometergeld nutzt, kann daneben keine weiteren Fahrzeugkosten als Betriebsausgabe absetzen. Es gilt das Prinzip: Entweder Kilometergeld-Pauschale oder tatsächliche Kosten – nicht beides.
Aktuelle Sätze 2026
| Fahrzeugtyp | Kilometergeld | Max. km/Jahr |
|---|---|---|
| PKW / Kombi | 0,50 €/km | 30.000 km |
| Motorrad | 0,25 €/km | 30.000 km |
| Fahrrad / E-Bike | 0,25 €/km | 3.000 km |
| Mitfahrer-Zuschlag | +0,15 €/km | – |
Die Sätze gelten seit der Kilometergeldverordnung (BGBl II Nr. 289/2024) und sind auch 2026 unverändert.
Berechnung und Beispiele
Beispiel 1: Unternehmensberater
Ein Berater fährt wöchentlich 200 km zu Kundenterminen (48 Wochen):
- 200 km × 48 Wochen = 9.600 km/Jahr
- Kilometergeld: 9.600 × 0,50 € = 4.800 € Betriebsausgabe
- Steuerersparnis (Grenzsteuersatz 40 %): ~1.920 €
Beispiel 2: Freiberuflicher Handwerker
Ein Installateur fährt monatlich 2.000 km zu Baustellen:
- Jährlich: 24.000 km × 0,50 € = 12.000 € Betriebsausgabe
- Steuerersparnis (Grenzsteuersatz 40 %): ~4.800 €
Beispiel 3: EPU mit Fahrrad
Eine Grafikdesignerin fährt 2.500 km/Jahr mit dem Fahrrad zu Kundenterminen:
- 2.500 km × 0,25 € = 625 € Betriebsausgabe
Kilometergeld vs. tatsächliche Kosten
Als Selbstständiger hast du die Wahl zwischen Kilometergeld-Pauschale und tatsächlichen Fahrzeugkosten. Die Entscheidung gilt für das gesamte Kalenderjahr und das jeweilige Fahrzeug.
| Kriterium | Kilometergeld | Tatsächliche Kosten |
|---|---|---|
| Dokumentationsaufwand | Gering (nur km erfassen) | Hoch (alle Belege + Fahrtenbuch) |
| Max. absetzbare km | 30.000 km/Jahr | Unbegrenzt |
| Vorteil bei günstigem Auto | Sehr hoch | Gering |
| Vorteil bei teurem Auto | Gering | Sehr hoch |
| Vorsteuerabzug möglich | Nein | Ja (bei über 50 % betrieblich) |
| Wechsel im Jahr | Nicht möglich | Nicht möglich |
Faustregel: Das Kilometergeld lohnt sich bei älteren, günstigen Fahrzeugen und bei weniger als 30.000 km/Jahr. Die tatsächlichen Kosten sind vorteilhafter bei teuren Neuwagen, hoher Kilometerleistung oder wenn der Vorsteuerabzug genutzt werden soll.
Voraussetzungen für die Anerkennung
- Betriebliche Veranlassung: Jede Fahrt muss eindeutig betrieblich begründet sein (Kundenbesuch, Materialeinkauf, Fortbildung etc.)
- Aufzeichnungspflicht: Fahrtenbuch oder gleichwertige Aufzeichnungen mit Datum, Start, Ziel, Zweck und Kilometer
- Privatfahrzeug: Das Kilometergeld gilt nur für Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug
- 30.000-km-Grenze: Ab dem 30.001. Kilometer müssen die tatsächlichen Kosten nachgewiesen werden
Besonderheiten für EPU
Ein-Personen-Unternehmen profitieren besonders vom Kilometergeld:
- Einnahmen-Ausgaben-Rechner: Das Kilometergeld wird als Betriebsausgabe in der EA-Rechnung erfasst
- Keine Belegpflicht für Fahrzeugkosten: Die Pauschale ersetzt alle Einzelbelege
- Kombinierbar mit anderen Betriebsausgaben: Autokosten absetzen kann auch Parkgebühren für betriebliche Termine umfassen (sofern nicht im Kilometergeld enthalten)
Häufige Fehler vermeiden
- Private und betriebliche Fahrten vermischen: Nur betriebliche Kilometer sind absetzbar
- 30.000-km-Grenze übersehen: Ab 30.001 km wechselt die Methode zwingend zu tatsächlichen Kosten
- Fehlende Aufzeichnungen: Ohne Nachweis wird das Kilometergeld vom Finanzamt gestrichen
- Fahrten Wohnung–Betriebsstätte: Diese gelten nicht als Betriebsfahrten, sondern sind über die Pendlerpauschale abzurechnen (sofern angestellt) oder nicht absetzbar (als Selbstständiger mit fixem Büro)
Kilometergeld in der Steuererklärung
Das Kilometergeld trägst du als Betriebsausgabe in der Einkommensteuererklärung (Formular E1a) ein. Bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern reduziert es direkt den Gewinn und damit die Steuerlast.
Dokumentation: Bewahre dein Fahrtenbuch zusammen mit der Steuererklärung mindestens 7 Jahre auf (Aufbewahrungspflicht).
Fazit: Kilometergeld für Selbstständige 2026
Das Kilometergeld für Selbstständige von 0,50 €/km ist eine einfache und wirkungsvolle Betriebsausgabe. Bei 15.000 betrieblichen Kilometern pro Jahr sparst du bei einem Grenzsteuersatz von 40 % rund 3.000 € Steuern. Voraussetzung ist eine lückenlose Dokumentation der betrieblichen Fahrten. Tripbook erfasst alle Fahrten automatisch per GPS und erstellt auf Knopfdruck finanzamtskonforme Berichte für deine Steuererklärung.