Die Pendlerpauschale bei Teilzeit ist in Österreich ein häufig unterschätztes Steuerthema. Auch wer nicht an fünf Tagen pro Woche ins Büro pendelt, hat Anspruch auf die Pendlerpauschale – allerdings wird der Betrag anteilig gekürzt. Diese sogenannte Aliquotierung richtet sich nach der Anzahl der monatlichen Pendeltage und gilt seit 2026 auch für den deutlich erhöhten Pendlereuro. In diesem Ratgeber erfährst du, wie die Drittelregelung funktioniert, welche Beträge dir zustehen und wie du als Teilzeitkraft das Maximum herausholst.
Haben Teilzeitkräfte Anspruch auf die Pendlerpauschale?
Ja. Auch Teilzeitbeschäftigte, die regelmäßig zwischen Wohnung und Arbeitsstätte pendeln, können die Pendlerpauschale geltend machen. Der Anspruch besteht grundsätzlich ab vier Pendeltagen pro Kalendermonat. Entscheidend ist nicht das Beschäftigungsausmaß, sondern die tatsächliche Anzahl der Tage, an denen der Arbeitsweg zurückgelegt wird.
Voraussetzung ist – wie bei Vollzeitkräften – dass kein Firmenfahrzeug mit Privatnutzung (Sachbezug) zur Verfügung steht und die Entfernungskriterien erfüllt sind.
Die Drittelregelung: So funktioniert die Aliquotierung
Das Pendlerpauschale wird bei Teilzeit nicht linear gekürzt, sondern in drei Stufen aliquotiert. Die Berechnung basiert auf der Anzahl der Kalendertage pro Monat, an denen die Strecke Wohnung–Arbeitsstätte tatsächlich zurückgelegt wird:
| Pendeltage pro Monat | Anspruch | Anteil |
|---|---|---|
| 11 oder mehr Tage | Volles Pendlerpauschale | 3/3 |
| 8 bis 10 Tage | Zwei Drittel | 2/3 |
| 4 bis 7 Tage | Ein Drittel | 1/3 |
| Weniger als 4 Tage | Kein Anspruch | 0 |
Die Schwelle von 11 Tagen entspricht mehr als der Hälfte der üblichen 20 Arbeitstage eines Monats. Wer als Teilzeitkraft an mindestens drei Tagen pro Woche pendelt, erreicht in der Regel die 11-Tage-Grenze und erhält das volle Pendlerpauschale.
Pendlerpauschale-Beträge bei Teilzeit 2026
Die Beträge der kleinen und großen Pendlerpauschale bleiben auch bei Teilzeit gleich – nur der Anteil wird aliquotiert.
Kleines Pendlerpauschale (Öffis zumutbar)
| Entfernung | Voll (11+ Tage) | 2/3 (8–10 Tage) | 1/3 (4–7 Tage) |
|---|---|---|---|
| 20–40 km | 696 €/Jahr | 464 €/Jahr | 232 €/Jahr |
| 40–60 km | 1.356 €/Jahr | 904 €/Jahr | 452 €/Jahr |
| über 60 km | 2.016 €/Jahr | 1.344 €/Jahr | 672 €/Jahr |
Großes Pendlerpauschale (Öffis nicht zumutbar)
| Entfernung | Voll (11+ Tage) | 2/3 (8–10 Tage) | 1/3 (4–7 Tage) |
|---|---|---|---|
| 2–20 km | 372 €/Jahr | 248 €/Jahr | 124 €/Jahr |
| 20–40 km | 1.476 €/Jahr | 984 €/Jahr | 492 €/Jahr |
| 40–60 km | 2.568 €/Jahr | 1.712 €/Jahr | 856 €/Jahr |
| über 60 km | 3.672 €/Jahr | 2.448 €/Jahr | 1.224 €/Jahr |
Pendlereuro bei Teilzeit: Ebenfalls aliquotiert
Der Pendlereuro wurde ab 1. Jänner 2026 von 2 € auf 6 € pro Kilometer verdreifacht. Anders als die Pendlerpauschale (ein Freibetrag, der das zu versteuernde Einkommen mindert) ist der Pendlereuro ein Absetzbetrag – er reduziert die Lohnsteuer direkt Euro für Euro.
Wichtig: Der Pendlereuro wird im selben Ausmaß wie die Pendlerpauschale aliquotiert.
Formel: Einfache Wegstrecke (km) × 6 € × Aliquotierungsfaktor = Pendlereuro pro Jahr
Rechenbeispiel: Teilzeit mit 25 km Arbeitsweg
Anna arbeitet drei Tage pro Woche und pendelt monatlich an 12–13 Tagen. Ihr Arbeitsweg beträgt 25 km (einfach), öffentliche Verkehrsmittel sind zumutbar.
- Pendeltage: 12–13/Monat → 11+ → volles Pendlerpauschale (3/3)
- Kleines Pendlerpauschale (20–40 km): 696 €/Jahr
- Pendlereuro: 25 km × 6 € = 150 €/Jahr
- Gesamtersparnis: 696 € Freibetrag + 150 € Absetzbetrag
Rechenbeispiel: Teilzeit mit 2 Tagen pro Woche
Markus arbeitet zwei Tage pro Woche vor Ort und pendelt an etwa 8–9 Tagen pro Monat. Sein Arbeitsweg beträgt 35 km, öffentliche Verkehrsmittel sind nicht zumutbar.
- Pendeltage: 8–9/Monat → 8–10 → zwei Drittel (2/3)
- Großes Pendlerpauschale (20–40 km): 1.476 × 2/3 = 984 €/Jahr
- Pendlereuro: 35 km × 6 € × 2/3 = 140 €/Jahr
- Gesamtersparnis: 984 € Freibetrag + 140 € Absetzbetrag
Was zählt als Pendeltag?
Die korrekte Zählung der Pendeltage ist entscheidend für die Höhe der Aliquotierung:
- Zählt als Pendeltag: Jeder Tag, an dem die Strecke Wohnung–Arbeitsstätte tatsächlich zurückgelegt wird; Urlaubs- und Krankenstandstage (gelten als Bürotage und kürzen das Pendlerpauschale nicht)
- Zählt nicht als Pendeltag: Reine Homeoffice-Tage, Dienstreisetage (an denen der Arbeitsweg nicht zurückgelegt wird), tageweiser Abbau von Zeitguthaben/Gutstunden
Das bedeutet: Auch bei kurzzeitigem Krankenstand oder Urlaub bleibt der Anspruch auf die volle Aliquotierungsstufe bestehen, solange sich Krankenstand oder Urlaub nicht über ein ganzes Kalenderjahr erstrecken.
Mehrere Dienstverhältnisse: Maximal drei Drittel
Wer mehrere Teilzeitjobs gleichzeitig ausübt, muss beachten: Pro Kalendermonat stehen insgesamt maximal drei Drittel (also ein volles Pendlerpauschale) zu. Die Drittel aus verschiedenen Dienstverhältnissen werden addiert. Übersteigt die Summe 3/3, wird auf das volle Pendlerpauschale gedeckelt.
So beantragst du die Pendlerpauschale bei Teilzeit
- Pendlerrechner nutzen: Der offizielle Pendlerrechner des BMF bestimmt rechtsverbindlich, ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht. Gib dabei deine tatsächlichen Pendeltage an.
- Formular L34 ausfüllen: Reiche das Ergebnis des Pendlerrechners beim Arbeitgeber ein, damit Pendlerpauschale und Pendlereuro laufend bei der Gehaltsabrechnung berücksichtigt werden.
- Alternativ über die Arbeitnehmerveranlagung: Du kannst die Pendlerpauschale auch nachträglich über die Steuererklärung geltend machen.
- Nachweise aufbewahren: Halte den Pendlerrechner-Ausdruck und gegebenenfalls Arbeitszeitnachweise bereit.
Tipps für Teilzeitkräfte
- Homeoffice-Tage strategisch planen: Wenn du knapp unter der 11-Tage-Grenze liegst, kann ein zusätzlicher Bürotag pro Monat den Unterschied zwischen 2/3 und vollem Pendlerpauschale ausmachen.
- Pendlereuro nicht vergessen: Der verdreifachte Pendlereuro macht ab 2026 bei längeren Strecken einen spürbaren Unterschied – auch bei Aliquotierung.
- SV-Rückerstattung prüfen: Die maximale SV-Rückerstattung (Negativsteuer) für Personen mit Pendlerpauschale beträgt ab 2026 bis zu 750 €.
- Fahrtenbuch führen: Eine saubere Dokumentation deiner Pendeltage sichert deinen Anspruch bei einer Prüfung durch das Finanzamt. Tripbook erfasst deine Fahrten automatisch per GPS.
Fazit
Die Pendlerpauschale bei Teilzeit steht in Österreich auch 2026 allen Arbeitnehmern zu, die regelmäßig pendeln – unabhängig vom Beschäftigungsausmaß. Durch die Drittelregelung wird der Betrag fair nach Pendeltagen gestaffelt. Zusammen mit dem verdreifachten Pendlereuro von 6 € pro Kilometer ergibt sich auch für Teilzeitkräfte ein beachtliches Steuersparpotenzial. Nutze den offiziellen Pendlerrechner, um deinen Anspruch zu ermitteln, und dokumentiere deine Fahrten sauber – Tripbook hilft dir dabei.