Das große Pendlerpauschale steht Arbeitnehmern in Österreich zu, denen die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel für den Arbeitsweg überwiegend nicht zumutbar ist. Mit Jahresbeträgen von bis zu 3.672 € ist es deutlich höher als das kleine Pendlerpauschale und beginnt bereits ab einer Entfernung von nur 2 km. In diesem Ratgeber erfährst du alles über die aktuellen Beträge 2026, die Voraussetzungen und wie du die Pauschale optimal nutzt.
Was ist das große Pendlerpauschale?
Das Pendlerpauschale ist ein steuerlicher Freibetrag, der das zu versteuernde Einkommen senkt und damit die Lohnsteuer reduziert. Österreich unterscheidet zwei Varianten:
- Kleines Pendlerpauschale: Gilt ab 20 km Entfernung, wenn öffentliche Verkehrsmittel zumutbar sind
- Großes Pendlerpauschale: Gilt bereits ab 2 km Entfernung, wenn öffentliche Verkehrsmittel überwiegend unzumutbar sind
Das große Pendlerpauschale fällt in jeder Entfernungsstufe höher aus als die kleine Variante und startet bei kürzeren Wegstrecken. Alle Details zur allgemeinen Regelung findest du im Überblicksartikel Pendlerpauschale Österreich 2026.
Beträge des großen Pendlerpauschale 2026
Die Höhe richtet sich nach der einfachen Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Die Entfernung wird ohne Rundung berechnet:
| Entfernung | Monatsbetrag | Jahresbetrag |
|---|---|---|
| 2–20 km | 31 € | 372 € |
| 20–40 km | 123 € | 1.476 € |
| 40–60 km | 214 € | 2.568 € |
| über 60 km | 306 € | 3.672 € |
Zum Vergleich: Das kleine Pendlerpauschale beginnt erst ab 20 km und bringt dort nur 58 € pro Monat (696 € pro Jahr). Das große Pendlerpauschale ist in der Stufe 20–40 km mit 123 € pro Monat mehr als doppelt so hoch.
Voraussetzungen: Wann ist öffentlicher Verkehr unzumutbar?
Der Anspruch auf das große Pendlerpauschale hängt davon ab, ob die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel für mindestens die Hälfte des Arbeitswegs zumutbar ist. Unzumutbarkeit liegt vor, wenn mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:
Keine ausreichende Verbindung
Auf mehr als der Hälfte der Wegstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte verkehrt kein öffentliches Verkehrsmittel. Das betrifft besonders Arbeitnehmer im ländlichen Raum ohne Bus- oder Bahnanbindung.
Unzumutbare Fahrtdauer
Die Gesamtfahrzeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln beträgt mehr als 120 Minuten für die einfache Strecke. Dabei werden Gehzeiten zu Haltestellen, Wartezeiten und Umsteigezeiten mitgerechnet.
Gehstrecke zur Haltestelle
Die Entfernung zur nächstgelegenen Haltestelle beträgt mehr als 1.500 Meter (einfache Strecke).
Körperliche Beeinträchtigung
Eine amtlich festgestellte Behinderung von mindestens 50 % verhindert die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Ein entsprechender Behindertenpass ist als Nachweis erforderlich.
Arbeitszeiten
Schichtarbeit oder unregelmäßige Arbeitszeiten machen die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel unmöglich – etwa wenn der Arbeitsbeginn vor der ersten oder das Arbeitsende nach der letzten Verbindung liegt.
Wichtig: Ob Zumutbarkeit vorliegt, wird nicht von dir selbst entschieden, sondern vom Pendlerrechner des BMF (pendlerrechner.bmf.gv.at). Dieses Ergebnis ist bindend für das Finanzamt. Mehr zum Pendlerrechner erfährst du unter Pendlerrechner Österreich.
Vergleich: Großes vs. kleines Pendlerpauschale
| Merkmal | Kleines Pendlerpauschale | Großes Pendlerpauschale |
|---|---|---|
| Öffis zumutbar? | Ja | Nein |
| Mindestentfernung | 20 km | 2 km |
| Maximaler Jahresbetrag | 2.016 € | 3.672 € |
| Stufen | 3 (20–40, 40–60, 60+) | 4 (2–20, 20–40, 40–60, 60+) |
Der Unterschied ist erheblich: Wer 45 km von der Arbeitsstätte entfernt wohnt und auf den Pkw angewiesen ist, erhält mit dem großen Pendlerpauschale 2.568 € pro Jahr – statt nur 1.356 € mit dem kleinen.
Aliquotierung nach Pendeltagen
Die Pendlerpauschale wird nicht automatisch in voller Höhe gewährt. Die Anzahl der monatlichen Pendeltage entscheidet über die Höhe:
- 11 oder mehr Tage pro Monat: Voller Betrag (1/1)
- 8 bis 10 Tage pro Monat: Zwei Drittel (2/3)
- 4 bis 7 Tage pro Monat: Ein Drittel (1/3)
- Weniger als 4 Tage pro Monat: Kein Anspruch
Wer etwa durch Homeoffice-Regelungen nur an drei Tagen pro Woche ins Büro fährt, kommt auf rund 12 Tage pro Monat und erhält den vollen Betrag. Bei zwei Tagen (ca. 8–9 Tage pro Monat) steht nur das Zwei-Drittel-Pauschale zu.
Pendlereuro 2026: Zusätzliche Steuerersparnis
Zusätzlich zum großen Pendlerpauschale steht dir seit 1. Jänner 2026 der Pendlereuro in Höhe von 6 € pro Kilometer der einfachen Entfernung pro Jahr zu. Der Pendlereuro ist – anders als die Pauschale – ein Absetzbetrag, der direkt von der errechneten Steuer abgezogen wird.
Rechenbeispiel bei 50 km Arbeitsweg (Öffis unzumutbar):
- Großes Pendlerpauschale (40–60 km): 2.568 € Freibetrag pro Jahr
- Pendlereuro: 50 km x 6 € = 300 € Absetzbetrag pro Jahr
- Steuerersparnis bei 42 % Grenzsteuersatz: ca. 1.079 € (Pauschale) + 300 € (Pendlereuro) = ca. 1.379 € pro Jahr
Vor 2026 betrug der Pendlereuro nur 2 € pro km. Die Verdreifachung bringt eine spürbare Entlastung für Berufspendler.
Großes Pendlerpauschale beantragen
Es gibt zwei Wege, den Anspruch geltend zu machen:
1. Beim Arbeitgeber (Formular L34)
Du legst deinem Arbeitgeber das Ergebnis des Pendlerrechners zusammen mit dem Formular L34 vor. Die Pendlerpauschale und der Pendlereuro werden dann bei der monatlichen Lohnverrechnung berücksichtigt und du profitierst sofort von einem höheren Nettolohn.
2. Über die Arbeitnehmerveranlagung
Alternativ beantragst du die Pendlerpauschale nachträglich in der jährlichen Arbeitnehmerveranlagung über FinanzOnline. Das Finanzamt erstattet den zu viel bezahlten Steuerbetrag. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung findest du unter Pendlerpauschale beantragen.
Häufige Fehler beim großen Pendlerpauschale
- Pendlerrechner nicht genutzt: Ohne die Bestätigung des BMF-Pendlerrechners kann das Finanzamt den Anspruch aberkennen
- Falscher Typ beantragt: Das große Pendlerpauschale steht nur zu, wenn der Pendlerrechner die Unzumutbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel bestätigt
- Homeoffice-Tage nicht angepasst: Zu viele angegebene Pendeltage führen bei einer Prüfung zu Nachforderungen
- Firmenfahrzeug nicht gemeldet: Wer einen Dienstwagen für den Arbeitsweg nutzt, hat keinen Anspruch auf die Pendlerpauschale
- Pendlereuro vergessen: Der Pendlereuro von 6 €/km bringt ab 2026 eine erhebliche Zusatzersparnis und sollte immer mitbeantragt werden
Fazit: Großes Pendlerpauschale 2026 richtig nutzen
Das große Pendlerpauschale bietet Arbeitnehmern mit unzumutbarem öffentlichen Verkehr eine Steuerentlastung von bis zu 3.672 € pro Jahr als Freibetrag. In Kombination mit dem verdreifachten Pendlereuro von 6 €/km ergibt sich eine der stärksten steuerlichen Förderungen für Berufspendler in Österreich. Nutze den Pendlerrechner des BMF, um deinen Anspruch zu prüfen, und dokumentiere deine täglichen Fahrten mit Tripbook – so hast du bei einer Finanzamtsprüfung automatisch alle Nachweise griffbereit.