Wer in Österreich regelmäßig zur Arbeit pendelt, kann mit der Pendlerpauschale beantragen bares Geld sparen. Ob über den Arbeitgeber mit dem Formular L34 EDV oder nachträglich über FinanzOnline – dieser Ratgeber zeigt dir Schritt für Schritt, wie du die Pendlerpauschale und den Pendlereuro 2026 korrekt geltend machst.
Zwei Wege zur Pendlerpauschale
Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten, die Pendlerpauschale zusammen mit dem Pendlereuro zu beantragen:
- Während des Kalenderjahres beim Arbeitgeber mit dem Formular L34 EDV
- Nach Ablauf des Kalenderjahres im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung über FinanzOnline oder direkt beim Finanzamt
Welcher Weg sich für dich eignet, hängt davon ab, ob du die Steuerentlastung sofort monatlich oder als Gutschrift im Folgejahr erhalten möchtest.
Schritt 1: Pendlerrechner des BMF nutzen
Bevor du einen Antrag stellst, benötigst du das offizielle Ergebnis des Pendlerrechners des BMF (pendlerrechner.bmf.gv.at). Dieses Tool ist seit 2014 verpflichtend und bestimmt:
- Die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
- Ob die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel zumutbar oder unzumutbar ist
- Ob dir die kleine oder große Pendlerpauschale zusteht
- Die Höhe von Pendlerpauschale und Pendlereuro
So bedienst du den Pendlerrechner
- Rufe pendlerrechner.bmf.gv.at auf
- Gib deine Wohnadresse und die Adresse der Arbeitsstätte ein
- Trage deine üblichen Arbeitszeiten ein (Beginn und Ende) – bei wechselnden Zeiten die häufigsten
- Gib an, wie viele Tage pro Monat du zur Arbeit fährst
- Der Rechner ermittelt automatisch Entfernung, Zumutbarkeit und Pauschalenhöhe
- Klicke auf Formular Drucken, um das Ergebnis als L34 EDV auszudrucken oder als PDF zu speichern
Tipp: Installiere einen PDF-Drucker, um das Ergebnis digital aufzubewahren. Du kannst es jederzeit erneut drucken.
Mehr zum Pendlerrechner erfährst du im Artikel Pendlerrechner.
Schritt 2a: Antrag beim Arbeitgeber (Formular L34 EDV)
Der schnellste Weg zur Pendlerpauschale führt über deinen Arbeitgeber. So gehst du vor:
- Pendlerrechner ausfüllen und das Formular L34 EDV ausdrucken
- Formular unterschreiben – deine Unterschrift bestätigt die Richtigkeit der Angaben
- Formular an den Arbeitgeber übergeben – die Personalabteilung oder Lohnverrechnung berücksichtigt die Pendlerpauschale und den Pendlereuro ab dem nächsten Lohnzettel
Vorteile des Antrags beim Arbeitgeber
- Die Pendlerpauschale wird monatlich in der Lohnverrechnung berücksichtigt
- Dein Nettolohn steigt sofort, weil weniger Lohnsteuer einbehalten wird
- Der Pendlereuro (2026: 6 Euro pro Kilometer) wird ebenfalls sofort berücksichtigt
- Du musst nicht auf die Arbeitnehmerveranlagung im Folgejahr warten
Pflichten des Arbeitgebers
Dein Arbeitgeber muss das unterschriebene Formular L34 EDV zum Lohnkonto nehmen und aufbewahren. Er ist verpflichtet, die Pendlerpauschale und den Pendlereuro bei der Lohnsteuerberechnung zu berücksichtigen, sobald ein gültiges L34 EDV vorliegt.
Schritt 2b: Antrag über die Arbeitnehmerveranlagung
Alternativ machst du die Pendlerpauschale nachträglich über die Arbeitnehmerveranlagung geltend. Das ist sinnvoll, wenn du den Antrag beim Arbeitgeber versäumt hast oder die Pauschale erst im Nachhinein beanspruchen möchtest.
So funktioniert es über FinanzOnline
- Melde dich bei finanzonline.bmf.gv.at an
- Wähle den Menüpunkt Arbeitnehmerveranlagung (Formular L1)
- Trage im Abschnitt Pendlerpauschale die entsprechenden Angaben ein
- Lade bei Bedarf den Ausdruck des Pendlerrechners als Nachweis hoch
- Reiche die Erklärung elektronisch ein
Wichtig: Bewahre den Ausdruck des Pendlerrechners auf. Das Finanzamt kann diesen jederzeit anfordern. Die Frist für die Arbeitnehmerveranlagung beträgt fünf Jahre – du kannst also auch rückwirkend beantragen.
Was, wenn du keinen FinanzOnline-Zugang hast?
Du kannst die Arbeitnehmerveranlagung auch in Papierform beim zuständigen Finanzamt einreichen. Verwende dafür das Formular L1 und lege den Pendlerrechner-Ausdruck bei.
Sonderfälle beim Pendlerpauschale beantragen
Wohnsitz im Ausland
Der Pendlerrechner funktioniert nur, wenn Wohnadresse und Arbeitsstätte in Österreich liegen. Liegt dein Wohnsitz im Ausland, verwendest du stattdessen das Formular L33, das du manuell ausfüllst und beim Arbeitgeber oder Finanzamt einreichst.
Mehrere Arbeitsstätten
Hast du mehrere Arbeitsstätten, ermittle die Entfernung für jede Arbeitsstätte separat. Maßgeblich ist die Strecke, die du überwiegend zurücklegst (mehr als die Hälfte der Arbeitstage).
Änderung der Verhältnisse
Wenn sich deine Wohnadresse, Arbeitsstätte, Arbeitszeiten oder die Öffi-Verbindungen wesentlich ändern, musst du den Pendlerrechner neu durchlaufen und dem Arbeitgeber einen aktualisierten Ausdruck vorlegen. Typische Anlässe:
- Umzug
- Wechsel des Arbeitsortes
- Neuer Fahrplan der öffentlichen Verkehrsmittel
- Änderung der Arbeitszeiten (z. B. Wechsel zu Teilzeit)
Kein Anspruch bei Firmenwagen
Wer einen arbeitgebereigenen Dienstwagen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutzt, hat keinen Anspruch auf die Pendlerpauschale. Das gilt seit Mai 2013 ausnahmslos.
Pendlereuro 2026: Nicht vergessen
Seit 1. Jänner 2026 beträgt der Pendlereuro 6 Euro pro Kilometer der einfachen Wegstrecke pro Jahr. Er ist ein Absetzbetrag und reduziert direkt deine Steuerschuld – das ist wertvoller als ein Freibetrag.
Beispiel: Bei 30 km einfacher Strecke erhältst du 30 x 6 = 180 Euro als direkten Steuerabzug, zusätzlich zur Pendlerpauschale. Der Pendlereuro wird automatisch mitberücksichtigt, wenn du die Pendlerpauschale beantragst – egal ob über L34 EDV oder FinanzOnline.
Alle Details findest du im Artikel Verkehrsabsetzbetrag.
Checkliste: Pendlerpauschale beantragen
Bevor du den Antrag stellst, prüfe folgende Punkte:
- Pendlerrechner auf pendlerrechner.bmf.gv.at durchlaufen
- Ergebnis als L34 EDV ausgedruckt oder als PDF gespeichert
- Formular unterschrieben
- An Arbeitgeber übergeben oder bei der Arbeitnehmerveranlagung angegeben
- Ausdruck des Pendlerrechners aufbewahrt
- Bei Änderungen (Umzug, neuer Arbeitsort) Pendlerrechner erneut durchlaufen
- Pendlereuro wird automatisch mitberücksichtigt
Häufige Fehler beim Pendlerpauschale beantragen
- Kein Pendlerrechner-Ausdruck: Ohne offizielles Ergebnis des BMF-Pendlerrechners erkennt das Finanzamt die Pauschale nicht an
- Veraltetes L34 EDV: Nach einem Umzug oder Jobwechsel muss ein neuer Ausdruck erstellt werden
- Homeoffice-Tage nicht berücksichtigt: Nur tatsächliche Pendeltage zählen – bei weniger als 4 Tagen pro Monat entfällt der Anspruch
- Firmenwagen nicht angegeben: Wer einen Dienstwagen nutzt und trotzdem die Pendlerpauschale beantragt, riskiert eine Nachforderung
- Pendlereuro vergessen: Seit 2026 bringt der verdreifachte Pendlereuro eine erhebliche Zusatzersparnis von 6 Euro pro Kilometer
Fazit: Pendlerpauschale beantragen lohnt sich
Die Pendlerpauschale beantragen ist in Österreich 2026 einfacher denn je – ob direkt beim Arbeitgeber mit dem Formular L34 EDV oder über FinanzOnline. Der Pendlerrechner des BMF liefert alle notwendigen Daten, und mit dem verdreifachten Pendlereuro von 6 Euro pro Kilometer lohnt sich der Antrag besonders. Wer seine täglichen Arbeitswege mit Tripbook per GPS dokumentiert, hat bei einer Prüfung durch das Finanzamt alle Nachweise sofort griffbereit.