Der Verkehrsabsetzbetrag 2026 beträgt 496 Euro pro Jahr und steht allen aktiven Arbeitnehmern in Österreich automatisch zu. Er wird direkt bei der Lohnverrechnung von der Lohnsteuer abgezogen – ohne Antrag, ohne Nachweise. Wer zusätzlich Anspruch auf die Pendlerpauschale hat und ein niedriges Einkommen bezieht, erhält den erhöhten Verkehrsabsetzbetrag von bis zu 853 Euro. Dazu kommt für Geringverdiener ein Zuschlag von bis zu 804 Euro.
Was ist der Verkehrsabsetzbetrag?
Der Verkehrsabsetzbetrag (VAB) ist ein Steuerabsetzbetrag gemäß § 33 Abs 5 EStG. Er soll die Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte pauschal abgelten. Im Unterschied zur Pendlerpauschale, die nur ab bestimmten Entfernungen greift, steht der Verkehrsabsetzbetrag jedem Arbeitnehmer zu – unabhängig von der Entfernung zum Arbeitsplatz oder dem genutzten Verkehrsmittel.
Der VAB wird automatisch vom Arbeitgeber bei der monatlichen Lohnverrechnung berücksichtigt. Du musst dafür weder einen Antrag stellen noch Belege sammeln.
Rechtsgrundlage und Zweck
Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 33 Abs 5 Z 1 Einkommensteuergesetz (EStG). Der Gesetzgeber hat den Verkehrsabsetzbetrag eingeführt, um die Fahrtkosten aller Arbeitnehmer pauschal abzugelten – unabhängig davon, ob sie mit dem Auto, den Öffis oder dem Fahrrad zur Arbeit fahren. Das unterscheidet ihn von den Werbungskosten für Pendler, die erst ab bestimmten Entfernungen oder Voraussetzungen geltend gemacht werden können.
Beträge und Einkommensgrenzen 2026
Für das Kalenderjahr 2026 wurden die Beträge um 1,7333 Prozent (zwei Drittel der Inflationsrate) angepasst:
| Variante | Betrag/Jahr | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Normaler VAB | 496 € | Aktives Dienstverhältnis |
| Erhöhter VAB | 853 € | Pendlerpauschale + Einkommen ≤ 15.069 € |
| Einschleifung erhöhter VAB | 853 → 496 € | Einkommen 15.069 – 16.056 € |
| Zuschlag zum VAB | 804 € | Einkommen ≤ 19.761 € |
| Einschleifung Zuschlag | 804 → 0 € | Einkommen 19.761 – 30.259 € |
Normaler Verkehrsabsetzbetrag: 496 Euro
Der normale VAB von 496 Euro pro Jahr steht jedem Arbeitnehmer zu, der aktive Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezieht. Er wird automatisch bei der Lohnsteuerberechnung abgezogen – monatlich rund 41,33 Euro.
Erhöhter Verkehrsabsetzbetrag: 853 Euro
Wer Anspruch auf die Pendlerpauschale hat und dessen Einkommen 15.069 Euro pro Jahr nicht übersteigt, erhält den erhöhten VAB von 853 Euro. Der Mehrbetrag von 357 Euro gegenüber dem normalen VAB wird bei Einkommen zwischen 15.069 und 16.056 Euro gleichmäßig eingeschliffen – das heißt, er reduziert sich linear auf den normalen VAB von 496 Euro.
Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag: 804 Euro
Zusätzlich gibt es für Geringverdiener einen Zuschlag von bis zu 804 Euro. Dieser steht zu, wenn das Einkommen 19.761 Euro pro Jahr nicht übersteigt, und wird zwischen 19.761 und 30.259 Euro auf null eingeschliffen.
Maximalförderung bei niedrigem Einkommen:
- Normaler VAB: 496 €
- Zuschlag: + 804 €
- Gesamt: bis 1.300 € pro Jahr
Wer zusätzlich Anspruch auf den erhöhten VAB hat:
- Erhöhter VAB: 853 €
- Zuschlag: + 804 €
- Gesamt: bis 1.657 € pro Jahr
Kombination mit Pendlerpauschale und Pendlereuro
Der Verkehrsabsetzbetrag ist nur ein Teil der steuerlichen Pendlerförderung. In Kombination mit der Pendlerpauschale und dem Pendlereuro von 6 €/km ergibt sich eine erhebliche Gesamtentlastung:
Beispiel: 35 km einfache Strecke, große Pendlerpauschale, Grenzsteuersatz 42 %
| Position | Betrag/Jahr |
|---|---|
| Verkehrsabsetzbetrag | 496 € |
| Pendlereuro (35 km × 6 €) | 210 € |
| Große Pendlerpauschale (35 km) | 2.568 € × 42 % = 1.079 € |
| Gesamte Steuerersparnis | ~1.785 € |
Beispiel: Geringverdiener, 25 km, kleine Pendlerpauschale, Einkommen 18.000 €
| Position | Betrag/Jahr |
|---|---|
| Verkehrsabsetzbetrag | 496 € |
| Zuschlag zum VAB (teilweise) | ~652 € |
| Pendlereuro (25 km × 6 €) | 150 € |
| Kleine Pendlerpauschale (25 km) | 1.476 € |
| Gesamtförderung | ~2.774 € |
Negativsteuer für Geringverdiener
Arbeitnehmer, die aufgrund ihres niedrigen Einkommens keine Lohnsteuer zahlen, profitieren trotzdem: Über die Arbeitnehmerveranlagung können sie bis zu 55 Prozent der bezahlten Sozialversicherungsbeiträge als sogenannte SV-Rückerstattung (Negativsteuer) erhalten. Die Höchstbeträge 2026:
- Ohne Pendlerpauschale: max. 496 €
- Mit Pendlerpauschale: max. 750 €
- Mit Zuschlag zum VAB: max. 496 + 804 = 1.300 €
Voraussetzung ist die Abgabe einer Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuerausgleich) beim Finanzamt.
Vergleich 2025 vs. 2026
| Position | 2025 | 2026 | Änderung |
|---|---|---|---|
| Normaler VAB | 487 € | 496 € | +9 € |
| Erhöhter VAB | 838 € | 853 € | +15 € |
| Zuschlag zum VAB | 790 € | 804 € | +14 € |
| Pendlereuro/km | 2 € | 6 € | +4 € |
Die größte Änderung 2026 betrifft den Pendlereuro, der von 2 auf 6 Euro verdreifacht wurde – als Kompensation für den Wegfall des Klimabonus.
Voraussetzungen und Sonderfälle
- Teilzeit: Bei weniger als elf Tagen Arbeit pro Monat wird der VAB auf ein Drittel (ca. 165 €) reduziert
- Karenz/Krankenstand: Während arbeitsfreier Zeiten entfällt der VAB
- Mehrere Dienstverhältnisse: Der VAB steht nur einmal zu
- Pensionisten: Kein Anspruch auf den VAB
- Werkvertrag/Selbstständige: Kein Anspruch, da keine nichtselbständigen Einkünfte
Wie wird der Verkehrsabsetzbetrag geltend gemacht?
Der normale Verkehrsabsetzbetrag wird automatisch bei der monatlichen Lohnverrechnung berücksichtigt – du musst dafür nichts tun. Dein Arbeitgeber zieht den anteiligen Betrag direkt von deiner Lohnsteuer ab.
Der Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag wird hingegen erst bei der Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuerausgleich) berücksichtigt. Das Finanzamt prüft dabei anhand deines Jahreseinkommens, ob und in welcher Höhe dir der Zuschlag zusteht. Die Arbeitnehmerveranlagung kannst du über FinanzOnline einreichen – dabei werden alle relevanten Absetzbeträge automatisch berechnet.
Wer den erhöhten VAB beanspruchen möchte, muss zunächst sicherstellen, dass die Pendlerpauschale korrekt beim Arbeitgeber gemeldet ist. Die Meldung erfolgt über das Formular L34, das du entweder beim Arbeitgeber oder über FinanzOnline einreichst. Der Pendlerrechner des BMF erstellt die nötige Bestätigung über Entfernung und Zumutbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel.
Fazit: Verkehrsabsetzbetrag 2026 optimal nutzen
Der Verkehrsabsetzbetrag von 496 Euro steht 2026 automatisch allen Arbeitnehmern in Österreich zu. Wer zusätzlich Pendlerpauschale bezieht und ein niedriges Einkommen hat, kann auf bis zu 1.657 Euro kommen. In Kombination mit dem verdreifachten Pendlereuro von 6 €/km ergibt sich eine deutliche steuerliche Entlastung für Pendler. Stelle sicher, dass du deine Pendelstrecke korrekt dokumentierst – mit Tripbook erfasst du automatisch per GPS die tägliche Fahrt zur Arbeit und hast alle Nachweise für das Finanzamt.