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Elektroauto Sachbezug Österreich 2026: 0 € Vorteil

Tripbook Team
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Elektroauto Sachbezug Österreich 2026 - 0 Euro Sachbezug

Der Elektroauto Sachbezug Österreich 2026 beträgt 0 Euro – rein elektrisch betriebene Firmenwagen sind von der Sachbezugsbesteuerung vollständig befreit. Damit entfällt die Lohnsteuer und Sozialversicherung auf die Privatnutzung, die bei einem Verbrenner-Firmenwagen mit 1,5 % oder 2 % des Listenpreises anfällt. Ab 2026 gelten zudem neue Regeln für das Laden zu Hause: Die 30-Euro-Pauschale entfällt, nur noch kWh-genaue Abrechnung ist zulässig.

Sachbezug-Befreiung für E-Autos

Die Befreiung gilt für alle rein elektrisch betriebenen Fahrzeuge mit 0 g CO2/km:

FahrzeugtypSachbezugMax. monatlich
Rein elektrisch (BEV)0 %0 €
Plug-in-Hybrid1,5 % oder 2 % (je nach CO2)720 € oder 960 €
Verbrenner (CO2 ≤ 126 g/km)1,5 %720 €
Verbrenner (CO2 > 126 g/km)2 %960 €

Wichtig: Plug-in-Hybride sind nicht befreit, da sie einen CO2-Ausstoß haben. Nur reine Elektrofahrzeuge und Wasserstoffautos profitieren von der 0-%-Regelung. Die Befreiung gilt auch für E-Bikes, E-Mofas und E-Roller.

Sachbezug-Vergleich: E-Auto vs. Verbrenner

Rechenbeispiel: Jahresersparnis durch E-Firmenwagen

Vergleich bei 50.000 € Anschaffungskosten:

PositionVerbrenner (2 %)E-Auto
Sachbezug/Monat960 € (Höchstbetrag)0 €
Sachbezug/Jahr11.520 €0 €
Lohnsteuer (40 %)~4.608 €0 €
Sozialversicherung (~18 %)~2.074 €0 €
Jährliche Mehrbelastung~6.682 €0 €

Die jährliche Ersparnis für den Arbeitnehmer beträgt in diesem Beispiel fast 6.700 Euro. Auch der Arbeitgeber spart Lohnnebenkosten (DB, DZ, KommSt, BMSVG) auf den Sachbezug.

Neue Lade-Regeln ab 2026

Laden am Arbeitsplatz: Weiterhin steuerfrei

Das Aufladen des E-Firmenwagens beim Arbeitgeber bleibt komplett steuerfrei – es ist kein Sachbezug anzusetzen. Auch das Laden privater E-Autos am Arbeitsplatz hat einen Sachbezugswert von null.

Laden zu Hause: Pauschale entfällt

Die bisherige 30-Euro-Pauschale pro Monat für das Laden zu Hause (bei technisch nicht zuordenbarer Lademenge) ist zum 31. Dezember 2025 ausgelaufen. Ab 2026 gilt:

  • Steuerfreier Kostenersatz nur noch bei kWh-genauer Zuordnung der Lademenge zum Firmenfahrzeug
  • Nachweis durch In-Vehicle-Aufzeichnungen, Hersteller-App oder Wallbox mit Einzelzuordnung
  • Amtlicher Strompreis 2026: 32,806 Cent/kWh (festgelegt von der E-Control)

Wallbox-Zuschuss

Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer einen Zuschuss von bis zu 2.000 € für die Anschaffung einer Wallbox steuerfrei gewähren. Details: Sachbezug E-Auto Laden.

Weitere steuerliche Vorteile

Vorsteuerabzug

Für rein elektrische Firmenwagen ist der Vorsteuerabzug möglich:

  • Brutto-Anschaffungspreis bis 40.000 €: Voller Vorsteuerabzug (20 % = 6.667 €)
  • 40.000 € bis 80.000 €: Aliquoter Vorsteuerabzug
  • Über 80.000 €: Kein Vorsteuerabzug (Luxustangente)

Keine motorbezogene Versicherungssteuer

E-Autos sind von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit. Bei leistungsstarken Fahrzeugen spart das mehrere hundert Euro pro Jahr.

NoVA-Befreiung

Rein elektrische Fahrzeuge sind von der NoVA komplett befreit. Mehr dazu: NoVA-Befreiung Elektroauto.

Investitionsfreibetrag (IFB)

Für E-Autos im Betriebsvermögen steht ein erhöhter Investitionsfreibetrag von 22 % zur Verfügung (befristet bis Ende 2026).

Fahrtenbuch beim E-Firmenwagen

Obwohl der Sachbezug 0 € beträgt, kann ein Fahrtenbuch auch beim E-Firmenwagen sinnvoll sein:

  • Nachweis des betrieblichen Nutzungsanteils für den Arbeitgeber
  • Dokumentation für die kWh-genaue Ladekosten-Abrechnung ab 2026
  • Vorbereitung auf mögliche künftige Regelungsänderungen

Steuerliche Vorteile des E-Firmenwagens in Österreich

Für wen lohnt sich der E-Firmenwagen?

Der E-Firmenwagen ist besonders attraktiv für:

  • Vielfahrer: Keine Sachbezugsbelastung trotz hoher Privatnutzung
  • Gutverdiener: Die Ersparnis steigt mit dem persönlichen Grenzsteuersatz
  • Pendler: Kein Sachbezug auch bei täglicher Fahrt Wohnung–Arbeitsstätte
  • Unternehmen: Keine Lohnnebenkosten auf den Sachbezug + Vorsteuerabzug + IFB

Häufige Fragen

Gilt die Befreiung auch für gebrauchte E-Autos? Ja, entscheidend ist der Antrieb (rein elektrisch), nicht das Alter des Fahrzeugs.

Was passiert bei einem Hybrid-Firmenwagen? Plug-in-Hybride haben einen CO2-Ausstoß und unterliegen dem regulären Sachbezug von 1,5 % oder 2 %.

Ist die Befreiung befristet? Aktuell gibt es keine Befristung der Sachbezugs-Befreiung. Sie gilt bis auf Weiteres.

Fazit: E-Auto Sachbezug 2026

Der Elektroauto Sachbezug von 0 Euro macht den E-Firmenwagen zur steuerlich optimalen Wahl in Österreich 2026. Zusammen mit Vorsteuerabzug, NoVA-Befreiung, IFB und dem Wegfall der motorbezogenen Versicherungssteuer ergibt sich ein erheblicher finanzieller Vorteil. Beachte die neuen Lade-Regeln: Ab 2026 muss die Lademenge kWh-genau zugeordnet werden. Dokumentiere deine Fahrten mit Tripbook, um Fahrleistung und Ladebedarf jederzeit nachweisen zu können.

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