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Elektroauto Sachbezug Österreich 2026: 0 Euro Vorteil nutzen

Tripbook Team
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Elektroauto Sachbezug Österreich 2026 - 0 Euro Sachbezug

Der Elektroauto Sachbezug Österreich 2026 beträgt 0 Euro – rein elektrisch betriebene Firmenwagen sind von der Sachbezugsbesteuerung vollständig befreit. Damit entfällt die Lohnsteuer und Sozialversicherung auf die Privatnutzung, die bei einem Verbrenner-Firmenwagen mit 1,5 % oder 2 % des Listenpreises zu Buche schlägt. Diese Regelung macht das E-Auto als Firmenwagen extrem attraktiv.

Sachbezug-Befreiung für E-Autos

Die Befreiung gilt für alle rein elektrisch betriebenen Fahrzeuge mit 0 g CO2/km Emissionen:

FahrzeugtypSachbezug
Rein elektrisch (BEV)0 % = 0 €
Plug-in-Hybrid1,5 % oder 2 % (je nach CO2)
Verbrenner (niedrig CO2)1,5 % (max. 720 €/Monat)
Verbrenner (hoch CO2)2 % (max. 960 €/Monat)

Wichtig: Plug-in-Hybride sind nicht befreit, da sie einen CO2-Ausstoß haben. Nur reine Elektrofahrzeuge (BEV) profitieren von der 0-%-Regelung.

Sachbezug-Vergleich: E-Auto vs. Verbrenner

Rechenbeispiel: Ersparnis durch E-Auto

Vergleich: Firmenwagen mit 50.000 € Listenpreis

PositionVerbrenner (2 %)E-Auto
Sachbezug/Monat960 € (Höchstbetrag)0 €
Sachbezug/Jahr11.520 €0 €
Lohnsteuer (42 %)~4.838 €0 €
Sozialversicherung~2.074 €0 €
Gesamtbelastung/Jahr~6.912 €0 €

Die jährliche Ersparnis für den Arbeitnehmer beträgt in diesem Beispiel fast 7.000 Euro.

Weitere steuerliche Vorteile des E-Firmenwagens

Vorsteuerabzug

Für rein elektrische Firmenwagen ist der Vorsteuerabzug möglich:

  • Brutto-Anschaffungspreis bis 40.000 €: Voller Vorsteuerabzug
  • 40.000 € bis 80.000 €: Vorsteuerabzug bis zum Deckel von 40.000 €
  • Über 80.000 €: Kein Vorsteuerabzug (Luxustangente)

Keine motorbezogene Versicherungssteuer

E-Autos sind von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit. Bei leistungsstarken Fahrzeugen spart das mehrere hundert Euro pro Jahr.

NoVA-Befreiung

Rein elektrische Fahrzeuge sind von der NoVA (Normverbrauchsabgabe) befreit. Mehr dazu: NoVA Befreiung Elektroauto.

Kein Sachbezug für Laden

Das Laden des E-Firmenwagens am Arbeitsplatz oder zu Hause (mit Kostenersatz durch den Arbeitgeber) löst unter bestimmten Voraussetzungen keinen zusätzlichen Sachbezug aus. Details: E-Auto Laden am Arbeitsplatz.

E-Auto Sachbezug und Fahrtenbuch

Obwohl der Sachbezug 0 € beträgt, kann ein Fahrtenbuch auch beim E-Firmenwagen sinnvoll sein:

  • Nachweis des betrieblichen Nutzungsanteils für den Arbeitgeber
  • Dokumentation für die Abrechnung von Ladekosten
  • Vorbereitung auf mögliche künftige Regelungsänderungen

Steuerliche Vorteile des E-Firmenwagens in Österreich

Für wen lohnt sich der E-Firmenwagen?

Der E-Firmenwagen ist besonders attraktiv für:

  • Vielfahrer: Keine Sachbezugsbelastung trotz hoher Privatnutzung
  • Gutverdiener: Die Sachbezugs-Ersparnis steigt mit dem Grenzsteuersatz
  • Pendler mit Firmenfahrzeug: Kein Sachbezug auch bei täglicher Privatnutzung
  • Unternehmen: Kein Dienstgeberbeitrag auf den Sachbezug

Häufige Fragen

Gilt die Befreiung auch für gebrauchte E-Autos? Ja, entscheidend ist der Antrieb (rein elektrisch), nicht das Alter des Fahrzeugs.

Was passiert bei einem Hybrid-Firmenwagen? Plug-in-Hybride haben einen CO2-Ausstoß und unterliegen dem regulären Sachbezug von 1,5 % oder 2 %.

Ist die Befreiung befristet? Aktuell gibt es keine Befristung. Die Regelung gilt bis auf Weiteres.

Fazit: Elektroauto Sachbezug Österreich 2026

Der Elektroauto Sachbezug von 0 Euro macht den E-Firmenwagen zur steuerlich optimalen Wahl in Österreich. Zusammen mit Vorsteuerabzug, NoVA-Befreiung und dem Wegfall der motorbezogenen Versicherungssteuer ergibt sich ein erheblicher finanzieller Vorteil. Dokumentiere deine Fahrten trotzdem mit Tripbook, um bei Bedarf den betrieblichen Nutzungsanteil nachweisen zu können.

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