Der Elektroauto Sachbezug Österreich 2026 beträgt 0 Euro – rein elektrisch betriebene Firmenwagen sind von der Sachbezugsbesteuerung vollständig befreit. Damit entfällt die Lohnsteuer und Sozialversicherung auf die Privatnutzung, die bei einem Verbrenner-Firmenwagen mit 1,5 % oder 2 % des Listenpreises anfällt. Ab 2026 gelten zudem neue Regeln für das Laden zu Hause: Die 30-Euro-Pauschale entfällt, nur noch kWh-genaue Abrechnung ist zulässig.
Sachbezug-Befreiung für E-Autos
Die Befreiung gilt für alle rein elektrisch betriebenen Fahrzeuge mit 0 g CO2/km:
| Fahrzeugtyp | Sachbezug | Max. monatlich |
|---|---|---|
| Rein elektrisch (BEV) | 0 % | 0 € |
| Plug-in-Hybrid | 1,5 % oder 2 % (je nach CO2) | 720 € oder 960 € |
| Verbrenner (CO2 ≤ 126 g/km) | 1,5 % | 720 € |
| Verbrenner (CO2 > 126 g/km) | 2 % | 960 € |
Wichtig: Plug-in-Hybride sind nicht befreit, da sie einen CO2-Ausstoß haben. Nur reine Elektrofahrzeuge und Wasserstoffautos profitieren von der 0-%-Regelung. Die Befreiung gilt auch für E-Bikes, E-Mofas und E-Roller.
Rechenbeispiel: Jahresersparnis durch E-Firmenwagen
Vergleich bei 50.000 € Anschaffungskosten:
| Position | Verbrenner (2 %) | E-Auto |
|---|---|---|
| Sachbezug/Monat | 960 € (Höchstbetrag) | 0 € |
| Sachbezug/Jahr | 11.520 € | 0 € |
| Lohnsteuer (40 %) | ~4.608 € | 0 € |
| Sozialversicherung (~18 %) | ~2.074 € | 0 € |
| Jährliche Mehrbelastung | ~6.682 € | 0 € |
Die jährliche Ersparnis für den Arbeitnehmer beträgt in diesem Beispiel fast 6.700 Euro. Auch der Arbeitgeber spart Lohnnebenkosten (DB, DZ, KommSt, BMSVG) auf den Sachbezug.
Neue Lade-Regeln ab 2026
Laden am Arbeitsplatz: Weiterhin steuerfrei
Das Aufladen des E-Firmenwagens beim Arbeitgeber bleibt komplett steuerfrei – es ist kein Sachbezug anzusetzen. Auch das Laden privater E-Autos am Arbeitsplatz hat einen Sachbezugswert von null.
Laden zu Hause: Pauschale entfällt
Die bisherige 30-Euro-Pauschale pro Monat für das Laden zu Hause (bei technisch nicht zuordenbarer Lademenge) ist zum 31. Dezember 2025 ausgelaufen. Ab 2026 gilt:
- Steuerfreier Kostenersatz nur noch bei kWh-genauer Zuordnung der Lademenge zum Firmenfahrzeug
- Nachweis durch In-Vehicle-Aufzeichnungen, Hersteller-App oder Wallbox mit Einzelzuordnung
- Amtlicher Strompreis 2026: 32,806 Cent/kWh (festgelegt von der E-Control)
Wallbox-Zuschuss
Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer einen Zuschuss von bis zu 2.000 € für die Anschaffung einer Wallbox steuerfrei gewähren. Details: Sachbezug E-Auto Laden.
Weitere steuerliche Vorteile
Vorsteuerabzug
Für rein elektrische Firmenwagen ist der Vorsteuerabzug möglich:
- Brutto-Anschaffungspreis bis 40.000 €: Voller Vorsteuerabzug (20 % = 6.667 €)
- 40.000 € bis 80.000 €: Aliquoter Vorsteuerabzug
- Über 80.000 €: Kein Vorsteuerabzug (Luxustangente)
Keine motorbezogene Versicherungssteuer
E-Autos sind von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit. Bei leistungsstarken Fahrzeugen spart das mehrere hundert Euro pro Jahr.
NoVA-Befreiung
Rein elektrische Fahrzeuge sind von der NoVA komplett befreit. Mehr dazu: NoVA-Befreiung Elektroauto.
Investitionsfreibetrag (IFB)
Für E-Autos im Betriebsvermögen steht ein erhöhter Investitionsfreibetrag von 22 % zur Verfügung (befristet bis Ende 2026).
Fahrtenbuch beim E-Firmenwagen
Obwohl der Sachbezug 0 € beträgt, kann ein Fahrtenbuch auch beim E-Firmenwagen sinnvoll sein:
- Nachweis des betrieblichen Nutzungsanteils für den Arbeitgeber
- Dokumentation für die kWh-genaue Ladekosten-Abrechnung ab 2026
- Vorbereitung auf mögliche künftige Regelungsänderungen
Für wen lohnt sich der E-Firmenwagen?
Der E-Firmenwagen ist besonders attraktiv für:
- Vielfahrer: Keine Sachbezugsbelastung trotz hoher Privatnutzung
- Gutverdiener: Die Ersparnis steigt mit dem persönlichen Grenzsteuersatz
- Pendler: Kein Sachbezug auch bei täglicher Fahrt Wohnung–Arbeitsstätte
- Unternehmen: Keine Lohnnebenkosten auf den Sachbezug + Vorsteuerabzug + IFB
Häufige Fragen
Gilt die Befreiung auch für gebrauchte E-Autos? Ja, entscheidend ist der Antrieb (rein elektrisch), nicht das Alter des Fahrzeugs.
Was passiert bei einem Hybrid-Firmenwagen? Plug-in-Hybride haben einen CO2-Ausstoß und unterliegen dem regulären Sachbezug von 1,5 % oder 2 %.
Ist die Befreiung befristet? Aktuell gibt es keine Befristung der Sachbezugs-Befreiung. Sie gilt bis auf Weiteres.
Fazit: E-Auto Sachbezug 2026
Der Elektroauto Sachbezug von 0 Euro macht den E-Firmenwagen zur steuerlich optimalen Wahl in Österreich 2026. Zusammen mit Vorsteuerabzug, NoVA-Befreiung, IFB und dem Wegfall der motorbezogenen Versicherungssteuer ergibt sich ein erheblicher finanzieller Vorteil. Beachte die neuen Lade-Regeln: Ab 2026 muss die Lademenge kWh-genau zugeordnet werden. Dokumentiere deine Fahrten mit Tripbook, um Fahrleistung und Ladebedarf jederzeit nachweisen zu können.