Das Fahrrad Kilometergeld in Österreich 2026 beträgt 0,25 € pro Kilometer und gilt gleichermaßen für klassische Fahrräder und E-Bikes. Wer berufliche Fahrten mit dem eigenen Rad erledigt, kann bis zu 3.000 km pro Jahr steuerlich geltend machen – das entspricht einem maximalen Betrag von 750 € jährlich. Seit der Neuregelung am 1. Juli 2025 wurde der Satz zwar halbiert, dafür aber die Kilometergrenze verdoppelt. In diesem Ratgeber erfährst du alles zur Berechnung, den Voraussetzungen und den Unterschieden zum PKW-Kilometergeld.
Was ist das Fahrrad Kilometergeld?
Das Fahrrad Kilometergeld ist eine vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) festgelegte Pauschale für beruflich gefahrene Kilometer mit dem privaten Fahrrad oder E-Bike. Es deckt die laufenden Kosten ab, die beim Radfahren im dienstlichen Einsatz entstehen – dazu zählen Verschleiß, Wartung, Reifenwechsel und bei E-Bikes auch die Ladekosten.
Die rechtliche Grundlage bildet die Kilometergeldverordnung (BGBl II Nr. 289/2024), die seit 2025 in Kraft ist und auch für das gesamte Jahr 2026 unverändert gilt.
Wer kann das Fahrrad Kilometergeld beanspruchen?
- Arbeitnehmer:innen, die berufliche Fahrten (Dienstreisen, Kundenbesuche) mit dem eigenen Fahrrad absolvieren
- Selbstständige und EPU, die das Rad für betriebliche Fahrten nutzen – mehr dazu im Artikel Kilometergeld für Selbstständige
- Freiberufler wie Ärzte, Therapeuten oder Berater bei Hausbesuchen und Außenterminen
Wichtig: Wird ein Dienstfahrrad des Arbeitgebers genutzt (z. B. über ein Jobrad-Modell), besteht kein Anspruch auf Kilometergeld. Die Pauschale gilt ausschließlich für das eigene Rad.
Aktuelle Sätze und Höchstgrenzen 2026
Seit 1. Juli 2025 gelten die folgenden Kilometergeld-Sätze, die auch 2026 unverändert Anwendung finden:
| Fahrzeugtyp | Kilometergeld | Höchstgrenze | Max. Betrag/Jahr |
|---|---|---|---|
| Fahrrad / E-Bike | 0,25 €/km | 3.000 km | 750 € |
| PKW / Kombi | 0,50 €/km | 30.000 km | 15.000 € |
| Motorrad / Motorfahrrad | 0,25 €/km | 30.000 km | 7.500 € |
| Mitfahrer-Zuschlag | 0,15 €/km | – | – |
Was hat sich seit 2025 geändert?
Die Entwicklung des Fahrrad-Kilometergeldes auf einen Blick:
| Zeitraum | Satz pro km | Max. Kilometer | Max. Betrag |
|---|---|---|---|
| Bis 2024 | 0,38 €/km | 1.500 km | 570 € |
| 1. Jänner – 30. Juni 2025 | 0,50 €/km | 3.000 km | 1.500 € |
| Ab 1. Juli 2025 (gilt 2026) | 0,25 €/km | 3.000 km | 750 € |
Am 1. Jänner 2025 wurde das Kilometergeld im Zuge des Progressionsabgeltungsgesetzes einheitlich auf 0,50 €/km für alle Fahrzeugtypen angehoben. Nur sechs Monate später, am 1. Juli 2025, erfolgte die Korrektur: Für Fahrräder und Motorräder wurde der Satz auf 0,25 €/km gesenkt. Im Gegenzug verdoppelte sich die Höchstgrenze für Fahrräder von 1.500 auf 3.000 km pro Jahr.
Berechnung mit Beispielen
Die Formel ist einfach: Berufliche Kilometer × 0,25 € = Erstattungsbetrag
Beispiel 1 – Angestellter im Außendienst
Ein Sozialbetreuer fährt täglich 8 km mit dem E-Bike zu Klienten (220 Arbeitstage):
- Jahreskilometer: 220 × 8 = 1.760 km
- Kilometergeld: 1.760 × 0,25 € = 440 €
Beispiel 2 – Selbstständige Therapeutin
Eine Physiotherapeutin fährt wöchentlich 30 km zu Hausbesuchen (46 Wochen):
- Jahreskilometer: 46 × 30 = 1.380 km
- Kilometergeld: 1.380 × 0,25 € = 345 € als Betriebsausgabe
Beispiel 3 – Vielfahrer an der Höchstgrenze
Ein Fahrradkurier nutzt sein privates Rad für 4.500 berufliche Kilometer:
- Anrechenbar: nur 3.000 km (Höchstgrenze)
- Kilometergeld: 3.000 × 0,25 € = 750 €
- Die restlichen 1.500 km bleiben steuerlich unberücksichtigt
Fahrrad vs. PKW: Lohnt sich das Radfahren steuerlich?
Auf den ersten Blick scheint das PKW-Kilometergeld mit 0,50 €/km attraktiver. Doch der Vergleich ist differenzierter:
| Kriterium | Fahrrad / E-Bike | PKW |
|---|---|---|
| Kilometergeld | 0,25 €/km | 0,50 €/km |
| Höchstgrenze | 3.000 km/Jahr | 30.000 km/Jahr |
| Max. Erstattung | 750 €/Jahr | 15.000 €/Jahr |
| Tatsächliche Kosten pro km | ca. 0,05–0,10 € | ca. 0,40–0,70 € |
| Netto-Vorteil pro km | 0,15–0,20 € | oft nahe 0 € |
Das Kilometergeld beim Fahrrad liegt deutlich über den realen Kosten – du machst also mit jedem gefahrenen Kilometer steuerlich einen echten Gewinn. Beim PKW deckt das Kilometergeld von 0,50 € hingegen oft kaum die tatsächlichen Betriebskosten. Alle Details zum PKW-Satz findest du im Artikel Kilometergeld Österreich 2026.
Dienstfahrt vs. Pendeln – ein wichtiger Unterschied
Das Fahrrad Kilometergeld gilt ausschließlich für Dienstfahrten, also berufliche Fahrten während der Arbeitszeit (Kundenbesuche, Botengänge, Außentermine). Der tägliche Arbeitsweg (Pendeln) wird hingegen über die Pendlerpauschale und den Pendlereuro abgegolten.
Die wichtigsten Unterschiede:
- Dienstfahrt: Fahrt während der Arbeitszeit zu einem beruflichen Ziel → Kilometergeld 0,25 €/km
- Arbeitsweg: Fahrt von der Wohnung zur Arbeitsstätte → Pendlerpauschale (kleines oder großes), Pendlereuro, Verkehrsabsetzbetrag
- Keine Doppelverrechnung: Für dieselbe Strecke kann nicht beides beansprucht werden
Voraussetzungen und Dokumentation
Damit das Finanzamt das Fahrrad Kilometergeld anerkennt, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Berufliche Veranlassung: Die Fahrt muss eindeutig dienstlich begründet sein
- Eigenes Fahrrad: Es darf kein Dienstfahrrad des Arbeitgebers sein
- Lückenlose Aufzeichnungen: Datum, Start- und Zielort, Zweck der Fahrt und Kilometer müssen dokumentiert werden
- Fahrtenbuch oder gleichwertiger Nachweis: Ein Fahrtenbuch ist die sicherste Methode – digital oder auf Papier
Steuerfreie Auszahlung durch den Arbeitgeber
Zahlt der Arbeitgeber das Kilometergeld von 0,25 €/km für Dienstfahrten mit dem Fahrrad aus, ist dieser Betrag lohn- und sozialversicherungsfrei. Zahlt der Arbeitgeber weniger oder nichts, kann die Differenz in der Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten abgesetzt werden.
Tipps für die Praxis
- Fahrtenbuch digital führen: Mit einer App wie Tripbook dokumentierst du jede Dienstfahrt automatisch per GPS – inklusive Datum, Route und Zweck. Das spart Zeit und ist bei einer Steuerprüfung belastbar.
- Höchstgrenze im Blick behalten: Ab 3.000 km greift kein Kilometergeld mehr. Plane deine Fahrten strategisch.
- Kombination prüfen: Pendelst du mit dem Rad und machst zusätzlich Dienstfahrten, kannst du sowohl Pendlerpauschale als auch Kilometergeld beanspruchen – solange es unterschiedliche Strecken sind.
- E-Bike-Ladekosten: Beim Kilometergeld sind die Ladekosten bereits inkludiert. Zusätzliche Absetzung ist nicht möglich.
Fazit
Das Fahrrad Kilometergeld in Österreich 2026 mit 0,25 €/km und einer Höchstgrenze von 3.000 km bietet Radfahrern ein attraktives Steuersparpotenzial von bis zu 750 € pro Jahr. Da die tatsächlichen Kosten beim Radfahren deutlich unter dem Pauschalsatz liegen, ist der steuerliche Netto-Vorteil pro Kilometer sogar höher als beim PKW. Entscheidend ist die korrekte Dokumentation mit einem Fahrtenbuch – am einfachsten digital.
Tripbook erfasst deine Fahrrad-Dienstfahrten automatisch per GPS und erstellt finanzamtskonforme Berichte auf Knopfdruck.